Gemeinde Satteldorf
  
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Erneuerung Klärschlammpresse Sammelkläranlage Neidenfels


Die Klärschlammpresse auf der Sammelkläranlage Neidenfels wurde im Jahr 1977 beschafft. Diese ist mittlerweile technisch überholt und erfordert häufige Reparaturen. Im Juli 2008 hatte der Gemeinderat das Planungsbüro Weber-Ingenieure mit der Planung und Vorbereitung einer Ersatzbeschaffung beauftragt. Dipl. Ing. Flohr erläuterte eingangs die Rahmenbedingungen für die Erneuerung der Schlammentwässerung. Er ging in seinem Vortrag zunächst auf die Ausgangssituation ein, stellte die zu entwässernden Klärschlammmengen in den Jahren 2005-2008 dar und erläuterte die Dimensionierung der vorhandenen Bandfilterpresse, bei der zunehmend Ausfälle durch Verschleiß der Wellen und Lager, Spritzwasserpumpen und Düsen festzustellen sind. Die derzeitige Schlammentsorgung erfolgt durch eine dezentrale thermische Behandlung (Trocknen und Vergasung) in der Klärschlammentsorgungsanlage Waldeck – KSV-. Der Klärschlamm wird maschinell auf ca.18-23% Trockensubstanzgehalt in der Kläranlage entwässert, der Klärschlammanfall liegt bei etwa 535 Tonnen im Jahr. Bis 2007 wurde der Schlamm der landbaulichen Verwertung zugeführt, seit 2008 erfolgt die Entsorgung weitestgehend über die KSV. Die derzeitige Belastungssituation der Kläranlage und das Schlammvolumen lässt als Option aufgrund der bestehenden Reserven eine Mitbehandlung von Fremdschlämmen in begrenztem Umfang grundsätzlich zu und sollte geprüft werden.
Dipl. Ing. Flohr erläuterte die verschieden Varianten für die Erneuerung der Schlammentwässerung, wobei er insbesondere auf die Varianten Bandfilterpresse bzw. Dekanter (Zentrifuge) einging und die Vor- und Nachteile der Varianten darstellte. Auch die Möglichkeit einer mobilen Entwässerung durch einen Dienstleister, wie auch eine solare Trocknung wurde beleuchtet. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wurde untersucht, die nötige Gebäudeheizung mittels einer Abwärmenutzung aus der Verdichter- bzw. Belüfterstation zu lösen, was im Zuge der Pressenerneuerung mit umsetzbar ist. An Hand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung stellte er die beiden Alternativen Zentrifuge bzw. Bandfilterpresse in einem Jahreskostenvergleich gegenüber. Auf Vorschlag der Verwaltung bzw. von Dipl. Ing. Flohr legte der Gemeinderat fest, dass die Erneuerung der Schlammentwässerung verfahrensoffen ausgeschrieben wird, d.h. Bandfilterpressen und Zentrifugen werden zugelassen. Nach dem neuen Vergaberecht erfolgt eine beschränkte Ausschreibung (Konjunkturprogramm II), wobei Entwässerungsversuche als Bestandteil der Ausschreibung mit aufgenommen werden. In diesen Entwässerungsversuchen soll das effektivste Verfahren für den auf der Anlage zu behandelnden Schlamm ermittelt werden. Je nach Art und Beschaffenheit des Klärschlammes können ganz unterschiedliche Entwässerungsergebnisse erzielt werden. Der Finanzierungsrahmen wird zwischen 310.000 € (Zentrifuge) bis 390.000 € (Bandfilterpresse) liegen. Jeweils der preisgünstige Bieter für die Zentrifuge und Bandfilterpresse soll zwei einwöchige Versuche bei kühleren bzw. sommerlichen Temperaturen durchführen. Die Vergabeentscheidung für die Lieferung und Montage erfolgt nach Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Basis der Versuchsdaten.


Ganztagesbetreuung und Krippenplätze

Die Anforderungen an die gemeindlichen Kindergärten unterliegen einem ständigen Wandel. Das Betreuungsangebot in den gemeindlichen Einrichtungen wird daher stetig überprüft und an den Bedarf angepasst. Nachdem eine Umfrage im vergangen Jahr für erweiterte Angebote einen Bedarf nur in Einzelfällen ergeben hatte, war die Einrichtung weiterer Angebote nicht geboten bzw. noch nicht wirtschaftlich vertretbar. Ein Bedarf für erweiterte Betreuungsformen und -zeiten besteht möglicherweise in der Gemeinde insbesondere hinsichtlich einer Ganztagesbetreuung, aber auch an Krippenplätzen für ein- bis dreijährige Kinder. Vereinzelte Anfragen gehen bei der Gemeindeverwaltung immer wieder ein. Nachdem bei Bau des Kindergartens „Am Dorfplatz“ die Einrichtung von möglichen erweiterten Angeboten bereits berücksichtigt wurde, fasste der Gemeinderat ins Auge, diese erweiterten Angebote für die Gesamtgemeinde zentral im Kindergarten „Am Dorfplatz“ einzurichten. Neben räumlichen Anforderungen wie Schlafmöglichkeit sowie Pflegebereich ist auch die Mittagsverpflegung für eine Ganztagesbetreuung als auch für eine Krippe vorzusehen. Angedacht ist eine Erweiterung der Öffnungszeiten auf Zeiten bis zu zehn Stunden täglich (7-17 Uhr). Um diese gegebenenfalls auch personell abdecken zu können, sind personelle Veränderungen, die auch finanziell entsprechende Auswirkungen haben, unumgänglich. Voraussetzung für die Umsetzung zum kommenden Kindergartenjahresbeginn im September ist daher ein konkreter, tatsächlicher Bedarf in entsprechender Zahl für eine erweiterte Betreuung. Der Gemeinderat fasste den Grundsatzbeschluss, dass die Ganztagesbetreuung bzw. eine Krippenbetreuung im Kindergarten „Am Dorfplatz“ bei bestehendem Bedarf eingerichtet wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, diesen Bedarf konkret abzufragen. Nachdem die erweiterten Angebotsformen erhebliche Mehrkosten mit sich bringen, berücksichtigte dies der Gemeinderat bei der Festlegung der Elternbeiträge, die die Mittagsverköstigung beinhalten. Für die Ganztagesbetreuung (3-6Jährige Kinder) wird für bis zu acht Stunden ein monatlicher Beitrag von 285 € erhoben, bei bis zu zehn Stunden 315 €. Der Krippenplatz (von einem Jahr bis zum dritten Geburtstag) liegt für acht Stunden bei 315 €, für eine Ganztagesbetreuung bis zu zehn Stunden täglich wird ein monatlicher Beitrag von 380 € fällig.

 

Baugesuche und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat gab seine Zustimmung zur Voranfrage zum Umbau bzw. Ausstockung der Garage auf Grundstück 4086, Lietenäckerring 76, Satteldorf.

Der Gemeinderat signalisierte seine Zustimmung zum geplanten Standort eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück 1038 im Bergweg in Bronnholzheim, wobei der bestehende Erschließungsstand (Straße und Versorgungsleitungen) zu Grunde gelegt wurde.

 

 
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