Änderung der Kostenerstattungssatzung für Feuerwehrleistungen
Die Satzung zur Kostenregelung für Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Satteldorf wurde im Jahr 1992 erlassen. 1997 erfolgte eine Anpassung der Erstattungssätze, 2001 erfolgte aufgrund der Euroeinführung lediglich die Umstellung auf Euro. Anfang des Jahres wurden die Entschädigungssätze der ehrenamtlich Tätigen in der Feuerwehr angepasst. Nachdem die letzte Anpassung bereits länger zurückliegt und nun auch die Entschädigungssätze für die Feuerwehrleute erhöht wurden, war eine Anpassung der Kostenregelung ebenfalls angezeigt, wie Bürgermeister Kurt Wackler ausführte. Der Gemeinderat nahm auf Vorschlag der Verwaltung eine angemessene Anpassung der Sätze vor.
Auf die gesonderte Bekanntmachung im Mitteilungsblatt wird hingewiesen.
Hallenboden in der Turn- und Festhalle Gröningen
Aufgrund der zahlreichen Bruchstellen an einzelnen Parkettstäben am Hallenboden in der Turn- und Festhalle Gröningen wurde die Erneuerung des Parkettbelags im Haushaltsplan 2009 eingeplant. Die Erneuerung wurde ausgeschrieben, wobei zwei Varianten möglich waren, durch die jeweils das bisherige Problem des Brechens einzelner Stäbe nicht mehr auftreten kann. Der Schwingbodenunterbau ist noch vollkommen in Ordnung und kann weiterhin genutzt werden. Der Gemeinderat entschied sich für die Ausführung der Variante 1, wobei auf den Schwingbodenunterbau eine Spanplatte zur Kraftübertragung diagonal aufgebracht wird. Darauf wird eine kraftschlüssig verleimte zweilagige Parkettschicht verlegt. Der Auftrag wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Parkett Franz aus Rot am See zum Angebotspreis von 32.665,50 Euro vergeben.
Neubau zentrales Feuerwehrmagazin
Die Aufbringung einer Photovoltaikanlage auf dem zentralen Feuerwehrmagazin hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung im Grundsatz beschlossen. Bereits im letzten Jahr wurden zu diesem Thema verschiedene Anbieter um Unterstützung und die Erstellung von Angeboten gebeten. Dabei konnte man bald feststellen, dass das Leistungsspektrum sehr breit ist und das Preis-Leistungs-Verhältnis eine große Spanne aufweist. Nach Auswertung der Fakten bezüglich Wirtschaftlichkeit und der späteren Unterhaltung wurde entschieden, dass Silizium-Module in aufgestellter Form verwendet werden. Die Leistung der Photovoltaikanlage wurde auf 30 kWp festgelegt, da bis zu diesem Wert eine höhere Einspeisevergütung erzielt wird und zum anderen kein Messwandlerschrank sowie auch kein Entkoppelungsschutz erforderlich werden. Die Einspeisevergütung ist nach dem Erneuerbare-Ernergien-Wärmegesetz für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert, die Amortisation hängt stark von der Zinssituation ab. Bei einer lang anhaltenden Niedrigzinsphase amortisieren sich die Kosten wesentlich schneller.
Der Gemeinde liegen zwei Angebote von Firmen aus der näheren Umgebung vor, die allerdings erst zum Teil kurzfristig eingegangen sind. Die Wirtschaftlichkeitsüberprüfung ist noch zu vertiefen und dann auf dieser Grundlage die Entscheidung zu treffen. Der Gemeinderat legte fest, dass die Photovoltaikanlage auf den Dächern der Fahrzeughalle und des Sozialtraktes installiert wird und ermächtigte die Verwaltung mit der Vergabe der Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage.
Das Gewerk Stahl-Feuerwehr-Falttoranlage wurde beschränkt ausgeschrieben. 6 Firmen waren zur Angebotsabgabe aufgefordert worden, drei Angebote gingen ein. Der Gemeinderat wurde über das nachgerechnete Submissionsergebnis informiert. Der Auftrag wurde an den günstigsten Bieter, die Firma KAMO Kran- und Toranlagen GmbH, Steinheim, zum Angebotspreis von 51.287,80 Euro vergeben.
Baugesuche und Bauvoranfragen
Der Gemeinderat nahm die geänderte Gestaltung der Fassade bzw. Ansichten des geplanten Wohnhauses auf Flurstück 689/15 im Baugebiet Obere Gronach zustimmend zur Kenntnis.