Nach der Wahl des Gemeinderates ist es notwendig, neben der Verpflichtung der neuen Amtsträger auch die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters vorzunehmen. Nach § 48 GemO müssen die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters nach jeder Wahl der Gemeinderäte aus der Mitte des Gemeinderates neu bestellt werden. Nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen ersten, einen zweiten sowie einen dritten Stellvertreter des Bürgermeisters. Alle drei Stellvertreter wurden in offener Abstimmung gewählt. Gemeinderat Matthias Strasser wurde zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt, zweiter Stellvertreter wurde Gemeinderat Fritz Hofmann und Gemeinderat Uli Odenburg übernahm das Amt des dritten Stellvertreters.
Wahl der Mitglieder in den Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim
Im Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim stellt die Gemeinde Satteldorf neben dem Bürgermeister drei weitere Mitglieder aus der Mitte des Gemeinderates. Der Gemeinsame Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Gemeinden Frankenhardt, Stimpfach und Satteldorf sowie der Stadt Crailsheim zusammen. Die drei weiteren Vertreter der Gemeinde Satteldorf werden nach jeder regelmäßigen Wahl vom neugebildeten Gemeinderat gewählt. Für jedes ordentliche Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen, der diesen im Verhinderungsfall vertritt. Wie bisher wurden auch diesmal aus jeder Ortschaft ein Mitglied und ein Stellvertreter gewählt:
Satteldorf
Ordentliches Mitglied: Gemeinderätin Brunhilde Klingler
Stellvertreter: Gemeinderat Steffen Bögner
Ellrichshausen
Ordentliches Mitglied: Gemeinderat Reinhold Beck
Stellvertreter: Gemeinderat Uli Oldenburg
Gröningen
Ordentliches Mitglied: Gemeinderätin Stephanie Rein
Stellvertreterin: Gemeinderätin Ute Haag
Wahl der Ortsvorsteher
Die Ortsvorsteher sowie ein oder mehrere Stellvertreter werden gemäß § 71 GemO nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrats gewählt. Der Gemeinderat folgte den jeweiligen Vorschlägen der Ortschaftsräte und wählte wie folgt:
Ortschaft Gröningen
Ortsvorsteher: Ernst Dollinger
Stellverstretender Ortsvorsteher: Friedrich Alberecht
Ortschaft Ellrichshausen
Ortsvorsteher: Reinhold Beck
Stellverstretender Ortsvorsteher: Martin Killian
Wahl der Vertreter in den Kindergartenausschüssen
In den Kindergartenausschüssen Ellrichshausen, Gröningen und Satteldorf ist die Gemeinde neben dem Bürgermeister - in den Ortschaften Ellrichshausen und Gröningen auch dem jeweiligen Ortsvorsteher - durch weitere Personen aus den Reihen des Ortschaftsrates bzw. des Gemeinderats vertreten. Für jede der Personen war ein Stellvertreter benannt. In Ellrichshausen und Gröningen ist dabei jeweils ein weiteres Ortschaftsmitglied, in Satteldorf sind zwei Mitglieder des Gemeinderates als Vertreter festgesetzt. Für die Kindergartenausschüsse Ellrichshausen und Gröningen wurden die Vorschläge der jeweiligen Ortschaftsräte bestätigt. Als Mitglieder in die Kindergartenausschüsse wurden gewählt:
1. Kindergartenausschuss Ellrichshausen
Ordentliches Mitglied: Ortschafträtin Barbara Hofmann
Stellvertreter: Ortschaftsrat Wilfried Tertel
2. Kindergartenausschuss Gröningen
Ordentliches Mitglied: Ortschaftsrätin Dorothee Utz-Pries
Stellvertreterin: Ortschaftsrätin Ute Haag
3. Kindergartenausschuss Satteldorf
Ordentliche Mitglieder: Gemeinderat Steffen Bögner und Gemeinderätin Brunhilde Klingler
Stellvertreter: Gemeinderat Uwe Schwarzer und Gemeinderat Rolf Bauer
Sonstige Festlegungen für die Amtsperiode des neuen Gemeinderates
Die Sitzordnung im Gemeinderat wurde gemäß Vorschlag wie gehabt festgelegt. Die Sitzplätze sind dabei nach Ortschaften aufgeteilt, innerhalb der Ortschaften ist die Reihenfolge alphabetisch festgelegt. Regelmäßiger Sitzungstag ist nach wie vor der Montag.
Zur Einführung des neu gewählten Gemeinderates wird im Herbst des Jahres noch eine Rundfahrt innerhalb des Gemeindegebietes vorgesehen. Dabei soll über bereits laufende Planungen und Vorhaben in der Gesamtgemeinde umfassend informiert werden. Als Termin ist der Freitag, 23. Oktober 2009 vorgesehen. Die Entscheidung über die Besetzung des Arbeitskreises Kultur wurde zurückgestellt.
Wohnumfeldmaßnahme Horschhausen
Um der Konjunkturkrise aktiv entgegenzutreten, haben Bund und Land für private und kommunale Investitionsvorhaben im Rahmen einer Sonderausschreibung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) im März 2009 über 62 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Vorrang haben dabei gewerbliche Vorhaben und Maßnahmen zur Stärkung der Ortskerne. Nachdem sich die Sonderausschreibung bevorzugt an Gemeinden gerichtet hat und beim ELR 2010 dafür andere Bereiche in den Vordergrund gestellt werden sollen, hat die Gemeindeverwaltung einen Zuschuss für eine Wohnumfeldgestaltung in den Ortsstraßen Am Weiler und Am Gründle im Ortsteil Horschhausen beantragt und auf die damit im Zusammenhang stehende Kanalsanierung bzw. –erneuerung und die Erneuerung der Wasserleitung hingewiesen. Vom Regierungspräsidium Stuttgart wurde am 04.08.2009 eine Zuwendung i. H. v. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 363.025,- Euro bewilligt, d. h. 181.500,- Euro Zuwendung. Das Regierungspräsidium hat sich vorbehalten, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn mit dem Projekt nicht spätestens zum 01.11.2009 begonnen wird, d. h. die erste Vergabe erfolgt ist. Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros ibz Ziegler aus Crailsheim sieht Gesamtbaukosten von insgesamt 742.350,- Euro vor. Abzüglich des zu erwartenden Zuschusses sind somit 560.850,- Euro aus Eigenmitteln der Gemeinde zur Finanzierung zu erbringen. Die Wohnumfeldgestaltungsmaßnahme mit Sanierung bzw. Erneuerung des Kanals und Erneuerung der Wasserleitung sind bisher noch nicht im Haushaltsplan veranschlagt und auch nicht in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen. Der Gemeinderat fasste daher den Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss über die Ausführung der Maßnahme und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Nachtragshaushaltsplan 2009 bzw. Haushaltsplan 2010. Mit der Planung und Bauleitung wurde das Ingenieurbüro ibz Gebhard Ziegler aus Crailsheim beauftragt.
Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Franken
Der Regionalverband Heilbronn-Franken betreibt eine Teilfortschreibung Fotovoltaik zum Regionalplan Heilbronn-Franken 2020. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 16.02.2009 hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung im Rahmen der Anhörung der Behörden grundsätzliche Bedenken erhoben. Diese wurden gegenüber dem Regionalverband dann vorgetragen. Die vorgetragenen Stellungnahmen wurden vom Regionalverband geprüft und abschließend von der Verbandsversammlung über die Behandlung der Anregungen und Bedenken entschieden. Der geänderte Entwurf wurde der Gemeinde wieder zur Stellungnahme vorgelegt. Die grundsätzlichen Bedenken der Gemeinde wurden dabei zurückgewiesen. Der Gemeinderat legte fest, dass die grundsätzlichen Bedenken aufrecht erhalten werden und beauftragte die Verwaltung, gegenüber dem Regionalverband entsprechend Stellung zu nehmen.
Neubau zentrales Feuerwehrmagazin
Der Bau des zentralen Feuerwehrmagazins zwischen Satteldorf und Gröningen schreitet voran. Das Gewerk Außenanlagen wurde am 14.08.2009 im Mitteilungsblatt sowie am 15.08.2009 im Hohenloher Tagblatt und im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben. Die Verwaltung informierte den Gemeinderat über das geprüfte Submissionsergebnis. In der Kostenberechnung sind 202.300,- Euro eingestellt. Der Auftrag erging an den günstigsten Bieter, die Firma HBG Pflasterbau GmbH aus Feuchtwangen zum Angebotspreis von 195.775,06 €.
Außenbereichssatzung Simonsberg
Nachdem in Simonsberg ein Bauwunsch einer dort ansässigen Familie bestand und eine Einzelbaugenehmigung vom Landratsamt nicht in Aussicht gestellt wurde, hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.07.2009 die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Teilort Simonsberg beschlossen. Damit soll der verständliche und nachvollziehbare Bauwunsch sowie evtl. künftige Fälle ermöglicht werden. Die Verwaltung hat das notwendige Verfahren durchgeführt. Dabei wurde im Rahmen einer Behördenrunde den Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, ebenso wurde der Entwurf der Außenbereichssatzung für die Dauer eines Monats im Rathaus öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde der Entwurf eingesehen, jedoch keine Bedenken vorgetragen. Die Verwaltung informierte den Gemeinderat über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, die unproblematisch zur Kenntnis genommen werden konnten und teilweise als Hinweise in die Außenbereichssatzung aufgenommen werden. Anschließend verabschiedete der Gemeinderat die Außenbereichssatzung für den Teilort Simonsberg.
Baugesuche und Bauvoranfragen
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen bzw. die notwenige Befreiung für den Anbau an die bestehende Montagehalle auf Flst. 270/5, Röthstr. 5 in Gröningen.
Ebenso zugestimmt wurde dem Neubau eines Carports auf Flst. 4140/2, Lietenäckerring 49/2, in Satteldorf.
Positiv gesehen wurde die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung bzw. Umbau des ehemaligen Schalthauses im Erdgeschoss als Wohnung sowie Umnutzung des Ober- und Dachgeschosses für Abstellräume auf Flst. 237 in Triftshausen.