Gemeinde Satteldorf
  
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Bebauungsplan zur Verlegung der Landesstraße Neidenfels - Wollmershausen


Die Erweiterung des Steinbruchs Kernmühle wurde im Jahr 1999 immissionsschutzrechtlich genehmigt. Für die anstehenden Abbauschritte 2 und 3 ist die Verlegung der Landesstraße L 1012 zwischen Neidenfels und Wollmershausen erforderlich. Die rechtliche Grundlage wird über das laufende Verfahren zum Bebauungsplan bzw. die örtlichen Bauvorschriften geschaffen. Nachdem die zu verlegende Trasse der L 1012 zum Teil auf Gemarkung Satteldorf und zum Teil auf Gemarkung Crailsheim liegt, wird das notwendige Verfahren parallel in beiden Gemeinden durchgeführt.
Im Juni wurden die Aufstellungsbeschlüsse gefasst, die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde anschließend im Juni durchgeführt. Darüber hinaus fand am 27.07.2009 eine Informationsveranstaltung für die Bürger und Anlieger im Rathaus Satteldorf statt. Analog zur Bürgerbeteiligung wurden auch die Behörden beteiligt.
Der Gemeinderat wurde über die vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden informiert, diese wurden zur Kenntnis genommen und werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung in die weitere Planung eingearbeitet. Ausführlich informierte Bürgermeister Kurt Wackler über die im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Informationsveranstaltung vorgetragenen Bedenken und Äußerungen. Die vorgetragenen Punkte betrafen weniger das Bebauungsplanverfahren, sondern mehr allgemein den Steinbruchbetrieb und die damit verbundenen Ausführungen auf die Anlieger. Die Äußerungen wurden trotzdem von der Verwaltung aufgegriffen. In verschiedenen Gesprächen mit Planer, Steinbruchbetreiber sowie auch Sprechern aus der Ortschaft Neidenfels wurden Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert. Um eine dauerhafte und objektive Überprüfung des Verkehrs und der Geschwindigkeit in der Ortseinfahrt Neidenfels zu erreichen, ist die Beschaffung von Dauermessgeräten bzw. Geschwindigkeitsanzeigen beabsichtigt. Weitere Themen waren eine zweite Betriebszufahrt sowie der Stand der Rekultivierung bzw. Auffüllung. Der Gemeinderat nahm die vorgetragenen Stellungnahmen und Aussagen sowohl der Bürger als auch der Behörden zur Kenntnis und folgte dem Behandlungsvorschlag der Verwaltung. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wurde festgestellt. Anschließend wurde der Beschluss über die öffentliche Auslegung sowie der parallel dazu durchzuführenden Behördenrunde gefasst.

 


Feststellung der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2009

In der vorangegangenen Sitzung vom 12.10.2009 hatte der Gemeinderat dem Entwurf der Nachtragsatzung zugestimmt. Dabei war bereits angekündigt worden, dass es bis zum Verabschiedung der Nachtragsatzung mit Nachtragshaushalt mit Sicherheit nochmals zu Änderungen kommen wird, da noch viele Unwägbarkeiten bestehen. So ist es auch gekommen. Zwischenzeitlich liegen die November-Steuerschätzung und die Berechnung der Auswirkungen auf die Gemeinden durch das Finanzministerium Baden-Württemberg vor. Die neue Steuerschätzung bringt gegenüber der vom Mai weitere Einbußen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (-50.000 €, -206.000 € gegenüber dem Haushaltsplan) sowie bei den Schlüsselzuweisungen des Landes (-27.000 €, -77.300 € gegenüber dem Haushaltsplan). Für die Gewerbesteuerumlage müssen weitere 179.000 € Mehrausgaben veranschlagt werden, da im 4. Vierteljahr eine Abschlagszahlung in Höhe der Umlage des 3. Vierteljahrs fällig wird und sich die im 4. Quartal geleisteten Gewerbesteuerrückzahlungen erst 2010 mindernd auswirken. Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt erhöht sich trotz dieser negativen Vorgaben dank höherer Gewerbesteuereinnahmen gegenüber dem Haushaltsplan von 1.059.250 € auf 1.482.500 €. Im Vermögenshaushalt werden gegenüber dem Entwurf des Nachtragsplans verschiedene Rückstellungen auf das Jahr 2010 vorgenommen. Die Bauarbeiten der Wohnumfeldmaßnahme in Horschhausen wurde auf das Frühjahr 2010 zurückgestellt, so dass die für die Erneuerung der Kanäle und Wasserleitungen veranschlagten Beträge 2009 storniert werden können. Auch die für die Herbstferien vorgesehene energetische Außensanierung der Schule Gröningen musste aufgrund der Belastung der Handwerker auf 2010 verschoben werden. Der Auftrag für die Erneuerung der Schlammpresse auf der Sammelkläranlage wird zwar bereits jetzt in Auftrag gegeben, allerdings werden außer einer 30 %-igen Anzahlung auf die Schlammpresse 2009 lediglich Planungskosten anfallen. Von den ursprünglich veranschlagten 300.000 € werden 200.000 € auf 2010 zurückgestellt. Auf der Einnahmenseite lassen sich einige eingeplante Bauplatzverkäufe im alten Jahr nicht mehr realisieren, so dass die Planansätze entsprechend reduziert werden mussten. Aus der Allgemeinen Rücklage müssen zum Ausgleich des Vermögenshaushalts 1.086.700 € entnommen werden. Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich. Der Gemeinderat hat der Nachtragshaushaltssatzung und dem Nachtragshaushaltsplan einstimmig zugestimmt.

 


Änderung der Abwassersatzung

Die Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg wurde infolge einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg angepasst. Die Änderung bzw. die vorausgehende Entscheidung betrifft den Nachweis und die gebührenmäßige Handhabung nicht eingeleiteter Wassermengen. Danach war die bisherige Regelung zu ändern, die die nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermenge nur insoweit gebührenfrei ließ, als sie jährlich 20 m³ überschritten hat. Der Nachweis muss mit einem, den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Wasserzähler geführt werden. Weiter wurde entschieden, dass der Verzicht auf eine Bagatellgrenze für landwirtschaftliche Betriebe ebenfalls gegen den Gleichheitssatz verstößt. Gemäß den Empfehlungen des Gemeindetages Baden-Württemberg wurden die Änderungen der Abwassersatzung umgesetzt.

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Änderung der Friedhofssatzung

Die im Dezember 2006 erlassene Europäische Dienstleistungsrichtlinie hat zum Ziel, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu fördern und damit die Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes zu beschleunigen. Sie soll sicherstellen, dass sowohl die Erbringer als auch die Empfänger von Dienstleistungen in den Mitgliedsstaaten effektiver von den garantierten Grundfreiheiten des Niederlassungsrechts und des freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs profitieren können. Von den gemeindlichen Satzungen ist nur die Friedhofssatzung betroffen, weil nur diese, Regelungen zur Erbringung von Dienstleistungen enthält. Zu ändern ist letztendlich nur eine Formulierung, wobei der Betriff Handwerksordnung durch Handwerksrecht als allgemeinerer Begriff zu ersetzen ist.
Neben der genannten Anpassung an die EU-Vorschriften wird die Friedhofssatzung noch dahingehend geändert, dass künftig bei der Festsetzung der maximalen Größe von Grabsteinen zwischen Rasenreihengräbern, einstellig doppeltiefen Rasenwahlgräbern und zweistelligen Rasenwahlgräbern unterschieden wird.

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Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung

Durch das Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts besteht mittlerweile die gesetzliche Verpflichtung für die Gemeinden, die Verwaltungsgebühren auf Grundlage der konkreten örtlichen Verhältnisse zu kalkulieren und kostendeckend festzusetzen. Dies gilt sowohl für die Selbstverwaltungsaufgaben also auch für die übertragenen Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden. In der bisher gültigen Verwaltungsgebührensatzung waren die meisten Gebühren in Form einer Rahmengebühr festgesetzt. Zur Verwaltungsvereinfachung wurden nun standardisierte öffentliche Leistungen, die regelmäßig und in großer Fallzahl wiederkehren, mit einer Festgebühr aufgenommen. Im Gemeinderat wurde die Kalkulation vorgestellt, die Änderungen gegenüber den bisherigen Gebührenfestlegungen halten sich im Rahmen. Der Gemeinderat verabschiedete die neue Verwaltungsgebührensatzung gemäß dem Vorschlag der Verwaltung.

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Erneuerung Klärschlammpresse

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.07.2009 nach vorangegangenen Entwässerungsversuchen mit einer Siebbandpresse und einem Dekanter/Zentrifuge entschieden, einen Dekanter zu beschaffen. Vom Planungsbüro Weber Ingenieure aus Pforzheim wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Der Gemeinderat wurde über das Submissionsergebnis informiert. Der Auftrag für die maschinentechnische Ausrüstung Schlammentwässerung auf der Sammelkläranlage Neidenfels wurde an die günstigste Bieterin, die Firma Flottweg aus Vilsbiburg, zum Angebotspreis von 264.452,97 € vergeben.

 


Wohnumfeldmaßnahme Horschhausen

In Horschhausen steht in den Straßen „Im Weiler" und "Am Gründle" die Wohnumfeldmaßnahme sowie die damit im Zusammenhang stehende Erneuerung der Wasserleitung und die Erneuerung und Größerdimensionierung einiger Kanalhaltungen sowie die Sanierung der übrigen Haltungen an. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 742.000,- €, vom Regierungspräsidium Stuttgart wurde ein Zuschuss i. H. v. 181.500,- € für das Projekt bewilligt. Die Tief- und Straßenbauarbeiten sowie die Rohrleitungsarbeiten wurden mittlerweile vergeben, wie Bürgermeister Kurt Wackler berichtete.
Zur Information der Betroffenen Anlieger fand eine Bürgerversammlung am Donnerstag, 05.11.2009 im Gasthaus Roseneck in Beeghof statt. Nahezu alle Anlieger bzw. Grundstückseigentümer waren anwesend und es fand ein offener und konstruktiver Gedankenaustausch statt.

 


Baugesuche und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Teil von Flst 145, Hinterer Mühlweg 6, in Gröningen bzw. stimmte den erforderlichen Befreiungen von den Vorschriften des Bebauungsplanes zu.

 
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