Gemeinde Satteldorf
  
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Bebauungsplan „Verlegung Landesstraße 1012 Neidenfels/Wollmershausen“


Die Erweiterung des Steinbruchs Kernmühle wurde im Jahr 1999 immissionsschutzrechtlich genehmigt. Für die anstehenden Abbauschritte 2 und 3 ist die Verlegung der Landesstraße 1012 zwischen Neidenfels und Wollmershausen erforderlich. Die rechtliche Grundlage wird über das laufende Verfahren zum Bebauungsplan bzw. die örtlichen Bauvorschriften geschaffen. Nachdem die zu verlegende Straße der L 1012 zum Teil auf Gemarkung Satteldorf und zum Teil auf Gemarkung Crailsheim liegt, wird das notwendige Verfahren parallel in beiden Gemeinden durchgeführt.

Im Oktober bzw. November des vergangenen Herbstes wurden in den Gemeinderäten Satteldorf und Crailsheim die Planentwürfe festgestellt und die Beschlüsse über die Behördenbeteiligung bzw. die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gefasst. Der Gemeinderat wurde ausführlich über die eingegangenen Stellungnahmen unterrichtet und ein Abwägungsvorschlag der Verwaltung unterbreitet. Von Seiten der Behörden wurden keine grundlegenden Bedenken geäußert bzw. überwiegend die Stellungnahmen, die bereits im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgearbeitet wurde, nochmals vorgetragen bzw. auf diese verwiesen. Der Gemeinderat befasst sich eingehend mit den Stellungnahmen der Bürger und Einwohner, insbesondere mit der von etwa 90 Neidenfelsern und Sattelweiler vorgetragenen gemeinsamen Stellungnahme.

Die vorgetragenen Punkte in den privaten Stellungnahmen betrafen weniger die Bebauungsplanung, sondern mehr den Steinbruchbetrieb bzw. die immissions-schutzrechtliche Genehmigung und die damit verbundenen Auswirkungen wie den Verkehr bzw. die Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Neidenfels. Auch wenn das Bebauungsplanverfahren dadurch nicht unmittelbar betroffen war, beschäftigten sich die Verwaltung und der Gemeinderat ausführlich mit den Stellungnahmen.

Im Rahmen der Abwägung wurde festgehalten, dass die geplante Trasse mit der Anbindung Richtung Neidenfels auf Grund der Grundstückssituation ohne Alternative ist. Weiterer Grunderwerb ist nicht möglich. Eine Prüfung hat ergeben, dass die Schaffung einer zweiten, vollwertigen Betriebsausfahrt im Bereich des Hochpunktes der Landesstraße aufgrund des zu überwindenden Höhenunterschiedes auf relativ kurzer Distanz und folglich einer zu starken Steigung scheitert. Vor dem Hintergrund des weiteren, jahrzehntelangen Betriebs des Steinbruchs bzw. Schotterwerks und insbesondere der späteren Verfüllung und Rekultivierung ist die Schaffung einer weiteren Zufahrt für die Andienung von Fremdmaterial (Erdaushub) aus dem südlichen bzw. südwestlichen Einzugsbereich notwendig. Bei der Zufuhr von Fremdmaterial zur Verfüllung ist mehr Verkehr aus Süden zu erwarten, so dass diese Forderung zweckmäßig und verhältnismäßig ist. Diese Andienungszufahrt ist spätestens mit Beginn der Fremdauffüllungen in der Abbaustufe 2 oder 3 (je nachdem welche Abbaustufe zuerst angegangen wird) herzustellen und zu betreiben.

Ein weiterer Punkt betraf die Einrichtung einer zeitlich begrenzten Messstelle im Bereich der Neumühle, wie sie auch für Wollmershausen vorgesehen ist. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat die Beschaffung von verkehrstechnischen Geräten zur Geschwindigkeitsüberwachung in der Ortsdurchfahrt Neidenfels, zum Einen mit einer Geschwindigkeitsanzeige und zum Anderen mit einer so genanten Seitenradarfunktion. Bei der Verkehrsbehörde werden zusätzlich verstärkt Überwachungen eingefordert. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass künftig in einem gewissen Rhythmus (jährlich bzw. 1½-jährlich) die Gemeinde zu einem Gespräch zwischen Steinbruchbetreiber und Bürgerschaft aus Neidenfels einladen wird, um den Dialog zwischen den Betroffenen aufrechtzuerhalten.

Nach ausführlicher Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig die Satzungsbeschlüsse zum Bebauungsplan bzw. den örtlichen Bauvorschriften. Damit wurde das Verfahren im Gemeinderat, vorbehaltlich der im Gemeinderat Crailsheim am 25.02.2010 vorgesehenen Beschlüsse, zum Abschluss gebracht.

 


Vorbereitung Bebauungspläne „Gewerbepark II“ und „ Winterwiesen II“

Der Großteil der Flächen im „Gewerbepark“ Satteldorf an der A 6 sind veräußert, die Erweiterungsfläche ist im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbefläche ausgewiesen. Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Winterwiesen I“ in Gröningen stehen noch 3 freie Bauplätze zur Verfügung. Der 2. Bauabschnitt sollte frühzeitig angegangen werden.
Zur Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens wurde frühzeitig im Rahmen des so genannten. Scoping-Verfahrens eine erste Einschätzung der wichtigsten Behörden eingeholt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt mittlerweile aufgrund des novellierten § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes auf besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten. Daher ist für die Vorbereitung von Bebauungsplanverfahren zunächst die Erstellung eines Artenschutzgutachtens erforderlich. Diese Untersuchungen finden regelmäßig in der frühen Vegetationszeit statt, der Umfang ist vor Ort aufgrund der örtlichen Gegebenheiten letztendlich festzulegen.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Vergabe von Artenschutzgutachten für die Flächen der künftigen Bebauungspläne „Gewerbepark II“ und „Winterwiesen II“ vorzubereiten. Dazu ist der Umfang der notwendigen Untersuchungen festzulegen und entsprechende Angebote einzuholen. Die Abgrenzung der Baugebiete erfolgt nach Durchführung der Untersuchungen.

 


Energetische Außensanierung des Grundschulgebäudes Gröningen

Die energetische Außensanierung des Grundschulgebäudes Gröningen wird im Rahmen des Konjunkturpakets II vorgenommen. Die Ausschreibung der Arbeiten erfolgte bereits im September 2009, Submission war Anfang Oktober. Allerdings war die damalige Terminsituation so angespannt, dass weder der Erst- noch der Zweitplatzierte aus der Submission die geforderten Terminvorstellungen umsetzen konnte. Daher wurde die Ausschreibung aufgehoben und auf das Jahr 2010 verschoben. Der Gemeinderat wurde über das Ergebnis der erneuten beschränkten Ausschreibung informiert. Der Auftrag wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Bauer aus Gröningen zum Angebotspreis von 86.101,05 € vergeben. Mit den Arbeiten soll in der Woche der Osterferien begonnen werden.

 


Widmung von Straßen und Wegen

Öffentliche Straßen im Sinne des Straßengesetzes sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dabei gelten Straßen, Wege oder Plätze, die aufgrund eines förmlichen Verfahrens nach anderen gesetzlichen Vorschriften wie beispielsweise ein Bebauungsplanverfahren angelegt wurden, mit der endgültigen Überlassung für den Verkehr als gewidmet. Dies bedeutet, dass die Straßen und Wege in den Baugebieten regelmäßig durch das Bebauungsplanverfahren dem öffentlichen Verkehr übergeben werden.
Eine förmliche Widmung ist daher erforderlich für die in den letzten Jahren hergestellten öffentlichen Straßen und Wege, die nicht in Baugebieten liegen. Die Geh- und Radwege entlang der K 2508 zwischen Helmshofen und der Bahnlinie Crailsheim-Lauda sowie entlang der Kreisstraße 2503 und 2504 zwischen Einmündung Baugebiet „Lietenäcker“ und der Zufahrt des Bauhofs wurden für den allgemeinen Radverkehr und zum Begehen durch Jedermann gewidmet. Ebenso wurde der Gehweg entlang der Gemeindeverbindungsstraße Satteldorf-Burleswagen im Bereich der B 290-Brücke und der Gehweg an der Landesstraße 1012 in Neidenfels (Teilstück) zum Begehen durch Jedermann dem öffentlichen Verkehr überlassen.

Auf die gesonderte Veröffentlichung wird verwiesen.

 


Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Gipsabbaus in Satteldorf

Das hiesige Gipsbauunternehmen hat bei der Immissionsschutzbehörde (Landratsamt) einen Genehmigungsantrag auf Erweiterung des Gipsabbaus auf eine Fläche von ca. 0,75 ha beantragt. Die Antragsänderung betrifft dabei Flächen auf Flst. 3017 und 3016, Gemarkung Satteldorf. Dieser verhältnismäßig geringen Erweiterung wurde vom Gemeinderat grundsätzlich zugestimmt unter dem Vorbehalt, dass die Höhe der Wiederauffüllung bzw. Rekultivierung nicht über den Höhenniveau der angrenzenden öffentlichen Wege liegt. Auf Vorschlag der Verwaltung legte der Gemeinderat fest, dass zeitnah eine Überprüfung der Höhe der nördlich erfolgten Wiederauffüllung und insbesondere der Einbauhöhe unter Einbeziehung der Genehmigungsbehörde vorgenommen wird.

 


Bausachen

Dem Baugesuch zur Anbau einer Lagerhalle auf Flst. 270/2 und 270/5, Rötstr. 5, Gröningen, wurde zugestimmt.
Ein Bebauungsvorschlag für das Grundstück Flst. 2803/32, Prof.-Zenneck-Weg, Satteldorf wurde zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, bei der Bauherrschaft bzw. dem Planer einen Alternativvorschlag zur Gestaltung anzufordern.

 

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