Der Landschaftsplan ist die naturräumliche Fachplanung bzw. der ökologische Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan. Aufgabe der Landschaftsplanung ist es, der bauleitplanenden Gemeinde Aussagen über die natur- und landschaftsbezogene Bedeutung der Flächen des Gemeindegebiets zu liefern. Der Landschaftsplan ist eigenständig nicht rechtswirksam, wie Bürgermeister Kurt Wackler ausführte, die Ziele und Maßnahmen werden, soweit erforderlich und geeignet, später in den Flächennutzungsplan übernommen und dort rechtswirksam.
Im November 2008 hat die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim den Auftrag für die Fortschreitung des Landschaftsplans an das Büro Schmid, Treiber und Partner aus Leonberg, vergeben. Der ursprüngliche Landschaftsplan stammt aus dem Jahr 1982. Nach einer umfangreichen Bestandserhebung, Grundlagenermittlung und Luftbildauswertung unter Einbeziehung der zuständigen Behörden und des ehrenamtlichen Naturschutzes wurden die Vorentwürfe des Landschaftsplanes zunächst den Gemeindeverwaltungen zur Vorprüfung übersandt. Der Vorentwurf war von der Gemeindeverwaltung sehr eingehend geprüft worden und in verschiedenen Terminen und Gesprächen mit dem Planungsbüro besprochen und überarbeitet worden.
Herr Helbig, einer der Geschäftsführer des beauftragten Planungsbüros, erläuterte die Ziele und Aufgaben des Landschaftsplanes, ebenso die Chancen sowie die einzelnen Planungsschritte. Frau Siegel vom Planungsbüro erläuterte die Bestandsbewer¬tung und die Analyse für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten/Lebensräume, Landschaftsbild/Mensch. Auf Gemarkung Satteldorf sind die Landschafts- und Planungs¬räume der Agrarlandschaft Hohenloher- Haller Ebene, das Jagsttal sowie der Höhenrücken des Stubensandsteines bei Ellrichshausen vorhanden. Herr Helbig erläuterte die Leitziele der Landschaftsplanung. Dabei geht es u.a. um die Würdigung der Vorrangfunktion für die Land¬wirtschaft, die Anreicherung der Agrarlandschaft, die Sicherung und Entwicklung wertvoller Offenlandbereiche, die Sicherung und Entwicklung wertvoller Bereiche und einer landschaftsangepassten typischen landwirtschaftlichen Nutzung bis zur Lenkung einer landschaftsangepassten Erholungsnutzung. Ebenso sind die Sicherung der strukturreichen, identitätsbildenden Kulturlandschaft, die Stärkung von Biotop¬verbundsystemen und die Sicherung der traditionellen Weidenutzung mit Schafen als Leitbilder formuliert. Als Ziele und Maßnahmen des Landschaftsplanes sind die Suchräume für Aus¬gleichsflächen hervorzuheben, die Berücksichtigung der vorhandenen rechtskräftigen Schutzgebiete, die Stärkung der Ortsränder ebenso wie der Ausbau bzw. die ökologische Aufwertung von Fließgewässer.
Der Gemeinderat nahm den vorgestellten Planentwurf nach ausführlicher Diskussion zustim¬mend zur Kenntnis und stimmte der Einleitung des öffentlichen Verfahrens zu. Nach der anstehenden Beschlussfassung im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft wird dann das offizielle Verfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung angegangen.
Neufassung der Friedhofssatzung
Die Bestattungsgebühren wurden letztmalig am 21.07.2003 erhöht. 2005 erfolgte im Zusammenhang mit der Reduzierung der Nutzungszeiten für Familiengräber eine inter¬ne Verschiebung zwischen einzelnen Gebührenarten, die jedoch insgesamt zu keiner Erhöhung führte. Von Jahr zu Jahr geht der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen weiter zurück, was auch in den Prüfungsberichten des Landratsamtes zu den jährlichen Haushaltsplänen regelmäßig moniert wird. Die letzten Jahre wurde nicht einmal mehr ein Kostendeckungsgrad von 50 % erreicht. Zurückzuführen ist dies auch auf einen zunehmenden Trend von der Erd- zur kostengünstigeren Feuerbestattung. Dabei kommt es zudem immer häufiger auch zur Bestattung von Urnen in bestehenden Gräbern. Die Gebührensätze für das Herstellen und Schließen sowie das Abräumen von Gräbern werden leicht angehoben, die Gebühren für die Benutzung der Leichenhallen und Kühlvitrinen künftig zusammengefasst. Stärker anheben musste man jedoch die Gebühren für die Bereit¬stellung von Gräbern, wobei laut Kalkulation der Kostendeckungsgrad trotzdem auch künftig lediglich bei 45 % und 47 % liegen wird. Mit den neuen Gebührensätzen ist man im Ver¬gleich zu den meisten Nachbargemeinden immer noch günstig. Der Gemeinderat sah die Notwendigkeit der Gebührenanpassung ein und stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu. Die Friedhofs¬satzung wurde im Zusammenhang mit der Gebührenanpassung ebenfalls neu gefasst, in ihr wird jetzt u.a. auch die Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen geregelt. Die neuen Gebührensätze und die Satzung treten am 1. Juni 2010 in Kraft. Die Satzung wird als Beilage zum Mitteilungsblatt der nächsten Woche bekannt gemacht.
Umbau/Nachrüstung bestehender Regenüberläufe/Regenüberlaufbecken
Die Bemessung sämtlicher im Einzugsgebiet der Sammelkläranlage Neidenfels vorhandenen Regenüberlaufbecken und Regenüberläufe wurde im Zeitraum 2006/2007 durch das Ingenieurbüro CDM aus Crailsheim überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Volumen ausreichend sind, wenn einzelne Drosselabflüsse verändert werden. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die anstehenden Maßnahmen liegen vor, die notwendigen Arbeiten für die Lieferung und den Einbau von Abflussdrosseln sowie die Schlosserarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Verwaltung informierte über das Submissionsergebnis. Der Auftrag zur Lieferung und Einbau von Abflussdrosseln wurde an die günstigste Bieterin, die Firma Biogest AG aus Taunusstein, zum Angebotspreis von 61.338,55 € vergeben. Den Auftrag für die Schlosserarbeiten erhielt ebenfalls die Firma Biogest AG auf Taunusstein, zum Angebotspreis von 19.988,43 €. Die notwendigen Beton- und Maurerarbeiten werden durch ein örtliches Bauunternehmen ausgeführt.
Erneuerung Straßenbeleuchtung in Horschhausen
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Wohnumfeldmaßnahme Im Weiler in Horschhausen wurde beschränkt ausgeschrieben. Die Verwaltung informierte über das Submissionsergebnis. Der Auftrag zur Lieferung der Leuchten wurde an die Firma Schréder, zum Angebotspreis von 18.598,27 € vergeben. Mit der Montage der Leuchten wurde die Firma Buchholz aus Gröningen beauftragt.
Außensanierung Grundschulgebäude Gröningen – Eilentscheidung
Die Abwicklung der im Rahmen des Konjunkturprogramms 2010 mit einer Bildungspau¬schale nach dem Zukunftsinvestitionsgesetzt geforderten energetischen Außensanierung des Grundschulgebäudes Gröningen ist in vollem Gang. Damit kein Bauverzug eintritt, mussten die Fenster-, Türen- und Fassadenelemente dringend vergeben werden. Die Ver¬waltung informierte den Gemeinderat über die Vergabe an den günstigsten Bieter, die Firma Zanzinger aus Crailsheim, zum Angebotspreis von 47.703,53 €. Der Gemeinderat nahm die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
Unterhaltung von Straßen und Feldwegen
Auch in diesem Jahr hat die Gemeinde zur Substanzerhaltung der Feldwege, Gemeinde¬verbindungsstraßen und Ortsstraßen eine Oberflächenbehandlung beschränkt ausgeschrie¬ben. Ebenso wurde die Ausbesserung von Ortsstraßen und zum Austausch von beschä¬digten Randsteinen ein Ausschreibungslos beigefügt. Das dritte LOS war die Ausrichtung von Schachtdeckeln und Einlaufschachtoberteilen. Die Verwaltung informierte den Gemein¬derat über das Submissionsergebnis. Die Bitumenausbesserungen sowie die Schachtdeckel¬sanierung wurden zum Gesamtpreis von 38.400,96 € an die Firma Hähnlein aus Feucht¬wangen vergeben, die Oberflächenbehandlung ging an die Firma Bitunova aus Gro߬mehring, zum Angebotspreis von 59.857,00 €.
Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr
Die Verwaltung informierte den Gemeinderat über die neue Rechtsprechung des Ver¬waltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Sachen Erhebung von Abwassergebühren. Dieser fordert nun generell von allen Kommunen eine nach Schmutz- und Regenwasser¬be¬seitigung differenzierte Gebührenbemessung. Der Gemeindetag Baden-Württemberg ist der¬zeit dabei, Modelle für die Kalkulation und eine Überarbeitung der Abwassersatzung vorzu¬bereiten. Die Umstellung bedingt für die Verwaltung einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Es wird auch nicht ohne die Einschaltung eines Fachbüros abgehen. Die für die Neukalkulation der Gebühr und die Umstellung des Gebührenmaßstabs entstehenden Aufwendungen werden sich auf die Höhe der Abwassergebühren nieder¬schlagen.
Baugesuche und Bauvoranfragen
Der Gemeinderat stimmte der Errichtung eines Geräteschuppens auf Flst. 954/1, Lindach¬weg 8, Satteldorf, zu.
Das Einvernehmen zum Neubau eines Abstellraums mit Holzlager auf Flst. 12/2 und 12/3, Wolfsgasse 9, Satteldorf, wurde erteilt.
Ebenso positiv gesehen wurde der Abbruch eines ehemaligen landwirtschaftlichen An¬wesens, der Umbau des Wohnhauses sowie der Neubau von 3 Garagen auf Flst. 1010 und 1011, Am Fröschelbach 12, in Bronnholzheim.
Dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die bestehende Betriebsfunkstation auf Flst. 1119, Roter Berg, Gemarkung Ellrichshausen, wurde stattgegeben.
Dem Wohnhausanbau mit Einbau einer Dachgaube am Gebäude Untere Gasse 12, Flst. 15/1, in Satteldorf wurde zugestimmt.
Die Dachgestaltung eines geplanten Wohn- und Geschäftshauses auf einer Teilfläche von Flst. 2803/32, Prof.-Zenneck-Weg, wurde grundsätzlich positiv gesehen, wobei eine etwas steilere Dachneigung befürwortet wurde. Der Entwurf auf der restlichen Teilfläche eines 6-Familien-Wohnhauses mit einem versetzten Pultdach wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.