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Neufassung Feuerwehrsatzung


Auf Grund der vorgesehenen organisatorischen Änderungen durch die Zusammenführung der bisherigen eigenständigen Feuerwehrabteilungen Satteldorf und Gröningen in eine Hauptabteilung sowie der sich ergebenen Änderungen durch das neue Feuerwehrgesetz wurde die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen (Feuerwehrsatzung) überarbeitet. Der Feuerwehrausschuss war zum Entwurf angehört worden und hatte sich zu einem Punkt für eine geänderte Formulierung ausgesprochen. Demnach sollte für den Kommandant bzw. Stellvertreter der Gesamtwehr bzw. Abteilung die Voraussetzung, den Hauptwohnsitz in der Gemeinde zu haben, nur als Soll-Regelung aufgenommen werden. Von der Verwaltung wurde eine eindeutige Formulierung mit der Alternative der Arbeitsstätte in der Gemeinde gewählt. Nachdem die darauf vorgenommene Ergänzung des Entwurfs durch die Verwaltung dem Feuerwehrausschuss nicht mehr vorgelegt worden war, wurde der Beschluss über die Satzung zurückgestellt. Der zur Beschlussfassung vorgeschlagene Text geht vor der abschlie-ßenden Beratung zur Information an die Feuerwehr.

 

Verbesserung der Breitbandinfrastruktur


Im April des vergangenen Jahres hat der Gemeinderat sich ausführlich mit dem Thema Breit-bandverkabelung und schnelles Internet beschäftigt und festgelegt, dass sie in einem ersten Schritt beim Land zur Förderung drei Ausbauvorhaben angemeldet werden. Mittlerweile liegen die Förderbescheide für die drei Maßnahmen vor. Zwei der vorgesehenen Maßnahmen, nämlich die Verbesserung des Internetanschlusses im Industriegebiet sowie im Unteren Ort von Satteldorf einschließlich des Baugebiets „Crailsheimer Straße“ liegen im Vorwahlbereich 07951. Die ursprünglich geplanten Maßnahmen sind durch den nun kommenden Ausbau mit VDSL durch die Deutsche Telekom (wir berichteten) hinfällig. Die vorgesehene Kollokation des Hauptkabels bei Gröningen, durch den im Ortsbereich Gröningen einschließlich des Ortsbereichs Bölgental die Internetversorgung verbessert werden kann, soll nun angegangen werden. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die Maßnahme auszuschreiben und an den günstigsten Bieter zu vergeben.

 

Sanierung Ortskern Satteldorf


Die Sanierungsmaßnahme im Ortskern Satteldorf endet nach dem derzeitigen Stand zum 31.12.2011. Eine weitere Verlängerung um ein Jahr, die im Rahmen des Sachstandberichtes Ende 2010 beantragt wurde, wird vom Regierungspräsidium zum jetzigen Zeitpunkt nicht bewilligt, sondern möglicherweise erst dann, wenn das weitere Vorgehen mit dem denkmalge-schützten Gebäude Wolfsgasse 5 feststeht.
Die Modernisierungsmaßnahme Wolfsgasse 5 mit Instandsetzen des Daches, der statischen Maßnahmen (Fundament, Wände,…) und dem Einbau von Wohnungen im ersten Obergeschoss wurde mit dem Ziel, eine höhere Sicherheit bei den zu erwartenden Kosten zu erhalten, weiter untersucht. Dabei wurde parallel auch ein Unternehmen mit Erfahrung im Sanierungsbereich hinzugezogen. Die erarbeitete Kostenschätzung wurde ausführlich durch Verwaltung und Architekt geprüft. Während in verschiedenen Bereichen die Schätzung sehr detailliert aufgestellt ist, wurden notwendige Arbeiten festgestellt, für die noch weitere Kosten zu erwarten sind. Die Gesamtkosten einschließlich aller Nebenkosten werden nach heutigem Stand voraussichtlich über der ersten Ermittlung des Architekten mit ca. 480.000 € liegen und sich auf 550.000 € bis 560.000€ erhöhen. Dies ist in Relation zu der zu schaffenden Wohnfläche ein nicht vertretbarer Kostenrahmen, zumal nur ein Teil der Kubatur des Gebäudes einer Nutzung als Wohnung zurückgeführt würde. Andere Nutzungen, insbesondere öffentliche Zwecke, stehen nicht an und sind wirtschaftlich ebenso wenig vertretbar. Auch wenn die Verpflichtung gegenüber dem Dankmalschutz zum Erhalt des Ortsbilds prägenden denkmalgeschützten Gebäudes gesehen wird, ist bei dieser Größenordnung diese Maßnahme nicht mehr verantwortbar. Auf Vorschlag der Verwaltung legte der Gemeinderat fest, dass vor einer endgültigen Entscheidung die Verhandlungen mit einer früheren Interessentin, die wieder auf die Gemeinde zugekommen ist, fortgeführt werden. Falls diese kurzfristig nicht zum erfolgversprechenden Ergebnis führen, wird eine Ausschreibung des Gebäudes im Staatsanzeiger erfolgen, nachdem die Ausschreibung des Objekts auf der Internetseite des Denkmalamtes bisher keinen Erfolg brachte.

 

Einziehung/ Entwicklung öffentlicher Wege


Im Zuge der Erweiterung des Steinbruchs Kernmühle nach Süden und Westen wurde die Verlegung der Landesstraße 1012 zwischen Neidenfels und Wollmershausen in südlicher Richtung erforderlich. Für die Verlegung wurde dabei ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Die beiden bisherigen Feldwege Flst. 4052 und 4050, Gewann Sommerberg, fallen in das künftige Abbaugebiet und sind durch die Verlegung der Landesstraße hinfällig. Da sie nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes fallen, ist ein separates Entwidmungsverfahren erforderlich. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, die beiden genannten Feldwege einzu-ziehen.

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur geänderten Neukultivie-rungsplanung
Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gipsabbaus im Bereich Hornberg/Eichwald wurde mittlerweile eine geänderte Rekultivierungsplanung vorgelegt. Dieses Verfahren war notwendig geworden, da bei den realisierten Rekultivierungshöhen erhebliche Abweichungen zu den früheren Genehmigungen festgestellt worden waren. Der geänderten Rekultivierungsplanung und insbesondere den Höhen wurde zugestimmt, wobei die Entscheidung über die Auffüllung des Plateaus auf eine Höhe über 442m über NN hinaus vorbehalten bleibt, bis die rest-lichen Angleichungs- und Humusierungsarbeiten zum östlich gelegenen Feldweg hin abge-schlossen sind.

 


Baugesuche und Bauvoranfragen


Die Voranfrage zur Bebauung des Grundstückes Hirtenweg 7. Flst. 49, in Gröningen mit einem Nebengebäude zur Holzlagerung wurde positiv gesehen, falls das Gebäude von der öf-fentlichen Straße weggerückt wird.

Zur Bauvoranfrage wegen Bebauung des Grundstückes Flst. 1074 in der Hengstfelder Straße 14 in Bronnholzheim wurde das Einvernehmen nicht erteilt.



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