Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Straßen und Gehwegen verschönern das Landschafts- und Ortsbild. Sie können aber auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, insbesondere der Fußgänger, beeinträchtigen, wenn sie nicht regelmäßig ausgeästet und auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden.
Aus diesem Anlass wird auf die Bestimmungen über das Auslichten von Bäumen, Sträuchern und Heckenpflanzen entlang von Straßen und Gehwegen hingewiesen. Danach sind Eigentümer von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Straßen bzw. Gehwegen verpflichtet, diese Anpflanzungen so zurückzuschneiden, dass folgende Lichträume frei bleiben:
4,50 m über der gesamten Fahrbahn und über den Straßenbanketten, 2,50 m über Rad- und Gehwegen. Auch die Lichtkegel von Straßenleuchten sollte vom Bewuchs befreit werden. Die Mitarbeiter des Bauhofs sind derzeit dabei, Hecken und Büsche entlang von Gemeindeverbindungsstraßen und Feldwegen zurückzuschneiden. Die Schneidearbeiten müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein. Dann beginnt, laut Aussage der Naturschützer, die Brütezeit der Vögel.