Die Gemeinde Satteldorf veröffentlicht im Mitteilungsblatt und im Hohenloher Tagblatt Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag. Nach § 34 Absatz 2 des Meldegesetzes darf die Meldebehörde Namen, akademische Grade, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und auch an die Presse zum Zwecke der Bekanntmachung weiterleiten.
Personen, die eine Veröffentlichung nicht wünschen, werden gebeten, falls noch nicht geschehen, dies mindestens 4 Wochen vor ihrem Geburtstag oder Jubiläum dem Bürgermeisteramt Satteldorf (Telefon 07951/4700-11) oder den örtlichen Verwaltungen mitzuteilen.
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