Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Satteldorf Personen, die am Amtsgericht Crailsheim und Landgericht Ellwangen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Gemeinderat Satteldorf und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Schwäbisch Hall schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden interessierte Personen, die in Satteldorf wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Personen, die bereit sind, diese sicherlich interessante Tätigkeit zu übernehmen, bitten wir, sich bis spätestens Freitag, 17. März 2023, mit Frau Brigitte Vogt im Rathaus Satteldorf, Satteldorfer Hauptstr. 50, EG, Zimmer Nr. 4, Telefon 07951 4700-21, E-Mail: Vogt@Satteldorf.de , Telefax 07951 4700-90, in Verbindung zu setzen.
Bewerbungsformulare für das Amt eines Jugendschöffen und der ausführliche Artikel können von der Internetseite der Gemeinde Satteldorf unter www.satteldorf.de oder auf www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden – hier finden interessierte Personen auch weitergehende Informationen.