Im Rathaus Satteldorf stehen Ihnen Räumlichkeiten für Ihre Eheschließung im kleinen Rahmen sowie auch ein großer, lichtdurchfluteter Saal für eine Hochzeit mit bis zu 90 Personen zur Verfügung. Für Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde bieten wir monatlich einen Trausamstag an.
Die beiden Standesbeamtinnen Martina Sieland und Brigitte Vogt führen die Trauungen durch. Auch Bürgermeister Thomas Haas ist zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt und führt auf Anfrage nach terminlicher Verfügbarkeit standesamtliche Trauungen durch.
Ihrem gemeinsamen Jawort geht die förmliche Anmeldung der Eheschließung voraus. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Hiervon zu unterscheiden ist der Ort der standesamtlichen Trauung. Grundsätzlich kann die Ehe auf jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, den Trautermin zu vereinbaren. Es wird insbesondere anhand der vorzulegenden Unterlagen geprüft, ob dem Heiratswunsch Ehehindernisse entgegenstehen. Die erforderlichen Unterlagen sollten vor diesem Termin vorgelegt werden.
Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung wird in einem persönlichen Termin der Eheschließenden auf dem Standesamt vorgenommen. Die Anmeldung der Eheschließung hat sechs Monate Gültigkeit – das bedeutet, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Anmeldetermin heiraten können.
Die Anmeldung erfordert erfahrungsgemäß etwas Zeit, um die Unterlagen zu prüfen sowie erforderliche Anträge und Erklärungen aufzunehmen. Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung zur Eheschließung nach telefonischer Vereinbarung (07951/4700-23, Frau Sieland) im persönlichen Gespräch vor.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Sie sind beide volljährig, ledig, kinderlos und deutsche Staatsangehörige?
Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
· Neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Randvermerken. Die Abschrift soll nicht älter als 6 Monate sein. Diese Unterlagen erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes.
· Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde jedes Wohnsitzes.
Diese Bescheinigung besorgen Sie bitte beim Einwohnermeldeamt. Sofern Sie in unserer Gemeinde wohnhaft sind, entfällt diese Bescheinigung.
· Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Sie haben ein gemeinsames Kind oder gemeinsame Kinder?
Dann benötigen Sie zusätzlich:
· Eine beglaubige Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde des Kindes (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
· Nachweis über evtl. Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung
· Nachweis über evtl. Namenserteilung
Sie/Ihr Partner waren/war bereits verheiratet?
Sie benötigen zusätzlich:
· Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk sowie einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der Ehe (z. B. Scheidungsurteil; Sterbeurkunde des früheren Ehegatten).
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit?
Hier ist die Ehefähigkeit des ausländischen Verlobten nach dessen Heimatrecht zu prüfen. Da die Voraussetzungen hierfür unterschiedlich sind, je nach den Bestimmungen des Heimatlandes, bitten wir Sie, sich direkt ans Standesamt zu wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter, welche Urkunden und evtl. weitere Unterlagen erforderlich sind. Wir bitten wegen der teilweise umfangreichen Bestimmungen um Verständnis, dass eine sofortige Auskunftserteilung nicht möglich ist. Sie erhalten schnellstmöglich Auskunft über die erforderlichen Unterlagen nach der Prüfung durch das Standesamt.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Hochzeitsplanung. Sie erreichen uns telefonisch 07951/4700-23 (Frau Sieland) zu den üblichen Öffnungszeiten oder per E-Mail an standesamt@satteldorf.de.