Der Radweg von Satteldorf nach Crailsheim ist der meistbefahrene Radweg unserer Gemeinde. Dieser wird nun ab kommender Woche in insgesamt drei Bauabschnitten grundlegend saniert und durchgehend ausgebaut. Die Maßnahme wird maßgeblich durch Bundes- und auch Landesmittel zu 90 Prozent gefördert. Den verbleibenden Teil schultern die Gemeinde Satteldorf und die Stadt Crailsheim jeweils für ihren Abschnitt. Die Gesamtbaukosten für den rund 2,4 km langen Geh- und Radweg belaufen sich auf 1,55 Mio. Euro.
Der Bauzeitenplan sieht vor, dass die Bauabschnitte 1 und 2 bis Ende Oktober 2023 fertiggestellt werden. Im Einzelnen erfolgt der Ausbau wie folgt:
Bauabschnitt 1 umfasst den Bereich zwischen der Kreuzung der Kreisstraße K 2655 nach Beuerlbach („Beuerlbacher Senke“) bis zur Blaufelder Straße in Crailsheim. Hier wird von 17.04.2023 bis voraussichtlich 30.06.2023 gebaut. Die Länge dieses Abschnitts beträgt rund 690 m. Der Ausbau erfolgt unter Vollsperrung des Weges für Radfahrer und Fußgänger.
Bauabschnitt 2 erstreckt sich vom Kreisverkehr Satteldorfer Hauptstraße bis zur „Beuerlbacher Senke“, also zur Abzweigung nach Beuerlbach (Kreisstraße K 2655). Dieser Abschnitt wird ebenfalls unter Vollsperrung für Radfahrer und Fußgänger ausgebaut, weshalb er von 01.07.2023 bis 31.10.2023 gesperrt ist. Die Ausbaulänge des zweiten Abschnitts beträgt rund 825 m.
Der vorhandene Radweg ist teilweise lediglich 2 m breit. Die Asphaltoberfläche weist über weite Strecken zahlreiche vergossene und wieder aufgebrochene Risse auf. Die asphaltierte Fahrbahnbreite des geplanten, neuen Radweges soll durchgehend mindestens 2,50 m breit sein. Beidseitig ist eine Berandung mit 10 cm breiten Tiefbordsteinen vorgesehen. Somit ergibt sich eine Gesamtbreite von 2,70 m. Der Radweg soll einen zweischichtigen Asphaltaufbau mit einer 8 cm starken Asphalttragschicht AC 16 und einer 3 cm starken Asphaltbetondecke AC 5 D erhalten.
Die zur Schonung der Ressourcen und der Umwelt geplante vollständige Wiederverwertung der anstehenden Straßenbaustoffe erfordert den Einsatz von Großfräsen. Dies ist nur dann wirtschaftlich, wenn die Streckenabschnitte so groß wie möglich gewählt werden. Um die terminliche Kollision mit einer weiteren geförderten Radwegstrecke im Bereich des Fallteichs zu vermeiden, wurden die Maßnahmen in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der Radweg kann also nach Baubeginn über die gesamte Bauzeit in den jeweiligen Bauabschnitten nicht mehr genutzt werden. Daher müssen über die Bauzeit zwei Umleitungsstrecken für den Radverkehr ausgeschildert werden.
Auf diese Weise kann während des ersten Bauabschnitts der vorhandene Radweg von Satteldorf bis zur K 2655 nach Beuerlbach weiterhin von den Radfahrenden genutzt werden. Die Umleitung erfolgt dann ab der Beuerlbacher Senke über die Kreisstraße in Richtung Beuerlbach an der Biogasanlage vorbei und über die beiden Bahnübergänge. Kurz nach dem zweigleisigen Bahnübergang biegt die Umleitungsstrecke rechts in einen Feldweg ein. Entlang des Gewanns Burgwäsele führt die Umleitung an Beuerlbach vorbei auf die Gemeindeverbindungsstraße Beuerlbach-Crailsheim, die in Crailsheim zwischen Karlsberg und Kreckelberg in die Beuerlbacher Straße übergeht.
Nach der Fertigstellung des ersten Bauabschnitts Ende Juni 2023 steht dann der neue Radweg ab der Beuerlbacher Senke an der Kreuzung der K 2655, die nach Beuerlbach führt, in Richtung Crailsheim bereits wieder zur Verfügung. Die Umleitung für den Satteldorfer Teil des Radwegs erfolgt in dieser Zeit über die zweite Umleitungsstrecke. Diese führt von Satteldorf aus zwischen den Wohngebieten Lietenäcker und Pfaffenegerten entlang in Richtung Bahnlinie Stuttgart-Nürnberg. Entlang der Bahntrasse gelangen Radfahrer und Fußgänger in südlicher Richtung zu den beiden Bahnübergängen der Kreisstraße K 2655. Von dort aus führt die Umleitung an der Biogasanlage vorbei zurück auf die dann schon erneuerte Radwegtrasse nach Crailsheim.
Die Umleitungsstrecken sind im beiliegenden Übersichtslageplan nochmals grafisch dargestellt. Die Umleitung für den Bauabschnitt 1 ist mit rund 3.300 m etwa 1.300 m länger als die vorhandene Radwegverbindung; die Umleitungsstrecke für den Bauabschnitt 2 mit rund 1.900 m etwa 1.080 m länger.
Im Vordergrund steht die Verkehrssicherheit für die Radfahrenden während der Umleitungszeit. In den Abschnitten der Umleitungen, die sich auf den auch von Kraftfahrzeugen genutzten Straßen befinden, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Kraftfahrzeuge auf 50 km/h begrenzt. Die Autofahrer werden gebeten, besondere Rücksicht auf die Radfahrenden zu nehmen.
Zugleich sollten die Radfahrenden sich durch eine funktionierende Beleuchtung an den Fahrrädern, durch die Nutzung von Fahrradhelmen und durch entsprechend auffallende, signalfarbene Kleidung, idealerweise mit zusätzlichen reflektierenden Elementen, aktiv selbst schützen.
Der erforderliche Bauablauf und die zur Verfügung stehende auf das unbedingt Notwendige begrenzte Bauzeit lassen keine andere verkehrssichere Möglichkeit zu. Wir bitten um Verständnis.