Vergangenen Dienstag wurden durch die Firma ROCKSTROH GMBH aus Bad Rappenau Eichen in ausgewählten Wohn- und Aufenthaltsbereichen präventiv mit NeemAzal, einem Spritzmittel gegen die Entwicklung der Eichenprozessionsspinner besprüht. Die Raupen des Eichenprozessionsspinners nehmen die zunächst ungiftige Substanz mit der Nahrung auf. Durch einen alkalischen pH-Wert im Mitteldarm der Raupen wird das Protein durch Enzyme umgesetzt und ist dann toxisch. Die Raupen fressen nicht mehr und sterben ab.
NeemAzal ist ein hochwirksames, teilsystemisches Insektizid zur biologischen Bekämpfung von Frostspanner, Kartoffelkäfer, der Mehligen Apfelblattlaus und anderer Blattläuse sowie weiteren saugenden und beißenden Insekten. Das Verfahren ist nicht bienengefährlich.
Sehr häufig werden Gespinstmotten für den Eichenprozessionsspinner gehalten. Im Internet wird davon berichtet, dass Eichenprozessionsspinner neben Eichen auch andere Laubbäume befallen können, was vermutlich als Grund für die Fehldeutungen zu sehen ist. Der Befall von „Nicht-Eichen“ durch den Eichenprozessionsspinner geschieht jedoch nur extrem selten und konnte im Gemeindegebiet in den vergangenen Jahren noch nicht nachgewiesen werden. Es wurden bisher ausschließlich Eichen befallen. Die giftigen Härchen der Raupen des Eichenprozessionsspinners können starke allergische Reaktionen hervorrufen. Das warme Wetter begünstigt die Verbreitung des Eichenprozessionsspinners erheblich. Gefährdete Bäume in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Radwegen und Parkplätzen stehen unter Beobachtung und werden, wenn ein Befall festgestellt wurde, großräumig abgesperrt.
Meldungen über evtl. befallene Bäume können per E-Mail an den Ortsbautechniker Herrn Hager unter hager@satteldorf.de erfolgen. Ein angehängtes Foto und eine genaue Ortsangabe können bei der Beurteilung eines möglichen Befalls durch Eichenprozessionsspinner hilfreich sein. Die Gemeindeverwaltung kann jedoch nur bei Eichen, welche sich auch im Besitz der Gemeinde befinden, tätig werden. Verantwortlich für eine eventuelle Bekämpfung oder Schutzmaßnahmen bei Privatbäumen ist immer der Baumeigentümer.