Aktuelles Artikel

Information zur Vorfahrtsregelung an den Einmündungen Crailsheimer Straße / Prof.-Zenneck-Weg
26.10.2023
Kategorie: Aktuelles

Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein:

Die Vorfahrtsregeln gehören zu den wichtigsten Vorschriften im Verkehrsrecht. Sofern durch Verkehrszeichen nicht anders ausgewiesen, gilt die Vorfahrtsregel “rechts vor links”. Der von rechts kommende Verkehrsteilnehmende hat Vorfahrt. Bei einem abgesenkten Bordstein tritt “rechts vor links” allerdings außer Kraft. Das heißt, dass der Verkehrsteilnehmende, der über einen abgesenkten Bordstein (z.B. aus einer Nebenstraße, Hofeinfahrt) auf die Straße einfährt, wartepflichtig ist, auch wenn er von rechts kommt. Fährt man über einen abgesenkten Bordstein nach dem Halten oder Parken wieder auf die Fahrbahn, hat der fließende Verkehr Vorfahrt. Auch Fußgängern ist Vorrang zu gewähren. Darüber hinaus dürfen andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährdet werden.

§ 10 der Straßenverkehrsordnung (StvO) gibt vor:

Wer […] über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist […] Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. […] (§ 10 StVO)

Im Prof.-Zenneck-Weg gab es ursprünglich zur Crailsheimer Straße einen 3 cm hohen Absatz. Dadurch war der Prof.-Zenneck-Weg der Crailsheimer Straße verkehrsrechtlich untergeordnet. Die auf der Crailsheimer Straße fahrenden Verkehrsteilnehmenden hatten Vorfahrt.

Durch eine schon länger zurückliegende Leitungsbaumaßnahme und den irrtümlichen bündigen Einbau der Asphaltdeckschicht am Graniteinzeiler, der als Abtrennung zwischen Prof.-Zenneck-Weg und Crailsheimer Straße verläuft, wurde die Verkehrsrechtliche Situation verändert.

Durch den Wegfall des Absatzes entstand die „rechts vor links“ Regelung.

Unter den Verkehrsteilnehmenden entstand nun Verwirrung. Deshalb entschloss sich die Verwaltung der Gemeinde Satteldorf zu einer Verkehrsschau mit dem Straßenverkehrsamt Schwäbisch Hall und der Verkehrspolizei Aalen, die am 08.05.2023 stattfand.

Hierbei wurde nochmals festgestellt und bestätigt das die Rechts-vor-links-Regelung gültig ist. Es wurde gemeinsam die Anbringung einer Markierung zur Verdeutlichung der Situation beschlossen und in einer verkehrsrechtlichen Anordnung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes Schwäbisch Hall vom 21.06.2023 angeordnet.

Die Markierungsarbeiten wurden im Zuge der Markierungsarbeiten des Radweges von Satteldorf nach Crailsheim umgesetzt.

Information zur Vorfahrtsregelung an den Einmündungen Crailsheimer Straße / Prof.-Zenneck-Weg
 

Sitemap

Flugzeug

bitte warten
Hinweisbox