Durch den Beschluss des Bundesrates vom 15.02.2019 zum Pflichtumtausch von Führerscheinen, möchten wir nochmals darüber informieren, dass die Papierführerscheine Zug um Zug umgetauscht werden müssen.
Führerscheine aus Papier die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, sind in Abhängigkeit vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers wie folgt umzutauschen:
Geburtsjahr: Umtauschfrist:
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Scheckkartenführerscheine die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, erfolgt der Umtausch gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Ausstellungsjahr: Umtauschfrist:
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033
Den Antrag auf Umschreibung eines Führerscheins erhalten Sie auf dem Rathaus (Zimmer 2).
Folgende Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt:
Biometrisches Passbild (aktuell)
Bisheriger Führerschein
Personalausweis/Reisepass
Beantragung Klasse T: Nachweis über eine Beschäftigung in der Land- oder Forstwirtschaft
Inhaber/-innen von LKW- und Busführerscheinen müssen allerdings die gesundheitliche Eignung nachweisen, wenn die entsprechende Führerscheinklasse abläuft.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3-4 Wochen.
Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass vom Umtausch betroffene Personen vorher keine gesonderte Aufforderung erhalten.
Auskünfte erteilen Ihnen gerne Frau Meckert (07951/4700-22) und Frau Kranz
(07951/4700-25).