Nach der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Steinbruchs bei Bölgental durch das Landratsamt Schwäbisch Hall im April 2022 hatte die Gemeinde Satteldorf ausführlich begründeten Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch entfaltete zunächst eine aufschiebende Wirkung, sodass die Genehmigung nicht vollziehbar war. Ende des Jahres 2022 hatte das Landratsamt den sofortigen Vollzug der Genehmigung angeordnet. Die Gemeinde hatte daraufhin beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gemeindlichen Widerspruchs beantragt. Das Verwaltungsgericht hatte im sogenannten einstweiligen Rechtsschutzverfahren über diesen Antrag der Gemeinde im November vergangenen Jahres entschieden und den Antrag der Gemeinde abgelehnt. In erster Instanz hatte die Gemeinde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verloren. Gegen diese Entscheidung hat die Gemeinde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingelegt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat der Beschwerde der Gemeinde Satteldorf nun mit Beschluss vom 8.Mai 2024 stattgegeben. Dadurch wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Steinbruch Bölgental wiederhergestellt. Dies bedeutet, dass der Sofortvollzug nicht mehr gilt.
Ausführlichere Informationen werden hierzu in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.Juni 2024 gegeben.