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Neuerung bei der Beantragung von Personalausweis/Reisepass
20.03.2025
Kategorie: Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Das heißt, ab diesem Stichtag können die Gemeindeverwaltungen keine Papierbilder mehr zur Beantragung annehmen.

Sie haben die Möglichkeit, ab dem 1. Mai 2025 bei uns im Bürgerbüro direkt bei Antragstellung gegen eine Gebühr von 6,00 € das digitale Lichtbild aufnehmen zu lassen – hierfür erhalten wir in Kürze ein Aufnahmesystem der Bundesdruckerei.
Alternativ können Sie weiterhin einen Fotografen aufsuchen, der uns das digitale Lichtbild in einem cloudbasierten Verfahren zur Verfügung stellt. Hierzu erhalten Sie vom Fotografen einen QR-Code, welchen Sie uns bei Beantragung des neuen Dokuments vorlegen müssen.

Falls Ihr Personalausweis/Reisepass in nächster Zeit abläuft bzw. Sie in nächster Zeit ein neues Dokument beantragen möchten und noch aktuelle biometrische Passbilder in Papierform vorhanden sind, können Sie diese bis zum 30. April 2025 zur Beantragung vorlegen.
Wir bitten um Beachtung, dass ab 1. Mai 2025 die Annahme von Papier-Lichtbildern nicht mehr möglich ist!

Bei Rückfragen steht Ihnen Jessica Kranz vom Bürgerbüro unter 07951/4700-25 gerne zur Verfügung.

 

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