Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. September 2023 beschlossen, eine freiwillige kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Diese ist ein strategischer Prozess, bei dem analysiert wird, wie Wärmeversorgung langfristig klimafreundlich, effizient und bezahlbar gestaltet werden kann. Dafür werden der aktuelle Wärmebedarf, vorhandene Netze und lokale Potenziale für erneuerbare Energien untersucht. Auf dieser Grundlage entsteht ein Plan, der zeigt, in welchen Gebieten Fernwärme, Wärmepumpen, Geothermie, Biomasse oder andere Lösungen künftig sinnvoll sind. Eine Pflicht zur Umsetzung bzw. rechtsverbindliche Aussagen, welche Art der Wärmeversorgung in den kommenden Jahren für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht, geht daraus aber nicht hervor.
Die Eignungsprüfung nach §14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist einer der ersten Schritte, der zu Beginn und zur Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans erarbeitet wird. Das Ziel dieser Eignungsprüfung ist, Teilgebiete in der Gemeinde zu identifizieren, welche „verkürzt“ und somit ohne tiefere Betrachtung behandelt, werden können. Dies ist dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff- noch für ein Wärmenetz eignet. Dieser Analyseschritt erfolgte in einem sehr frühen Stadium der Planung, unter Zuhilfenahme von lokalem Fachwissen der Kommune, der Energiemanagerin der Gemeinde sowie dem Unternehmen MVV als beauftragtem Dienstleister zur Erstellung des Wärmeplans.
Aus der Analyse entstand ein erster Entwurf zur Gebietseinteilung, die sogenannten Eignungsgebiete (siehe Karte). Dieser Entwurf kann sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung und vor allem unter Berücksichtigung der vorliegenden energetischen Bestandssituation der Gebäude noch verändern. Lediglich einige sehr kleine Wohnplätze und einzelne Gebäude werden nicht betrachtet, weil hier eine Wärmeversorgung aufgrund der isolierten Lage nicht infrage kommt – bei der Hammerschmiede, der Neumühle und der Barenhaldenmühle.
Aus der durchgeführten Eignungsprüfung ergibt sich, dass für alle Teilgebiete in Satteldorf eine „normale“ und nicht verkürzte Wärmeplanung durchgeführt wird. Das bedeutet, dass alle Teilgebiete genauer betrachtet werden und eine Bestands- und Potenzialanalyse erfolgt. Dies dient der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilgebiete.
Die sogenannten Teilgebiete: 1 Bölgental, 2 Trifthausen, 3 Bronnholzheim, 4 Helmshofen, 5 Ellrichshausen, 6 Beeghof/Horschhausen, 7 Volkershausen, 8 Simonsberg, 9 Schleehardshof, 10 Birkelbach, 11 Gersbach/Rockhalden, 13 Gewerbegebiet Satteldorf, 14 Satteldorf Nordwest, 15 Satteldorf West, 16 Satteldorf Ost, 17 Gröningen, 18 südlich Kreuzbach.

