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Pflichtumtausch von Führerscheinen
25.01.2024
Kategorie: Aktuelles


Durch den Beschluss des Bundesrates vom 15.02.2019 zum Pflichtumtausch von Führerscheinen, möchten wir nochmals darüber informieren, dass die Papierführerscheine Zug um Zug umgetauscht werden müssen.

Führerscheine aus Papier die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, sind in Abhängigkeit vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers wie folgt umzutauschen:

Geburtsjahr:          Umtauschfrist:
Vor 1953               19.01.2033
1953-1958             19.01.2022
1959-1964             19.01.2023
1965-1970             19.01.2024
1971 oder später   19.01.2025

Scheckkartenführerscheine die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, erfolgt der Umtausch gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
 

Ausstellungsjahr:    Umtauschfrist:
1999-2001              19.01.2026
2002-2004              19.01.2027
2005-2007              19.01.2028
2008                       19.01.2029
2009                       19.01.2030
2010                       19.01.2031
2011                       19.01.2032
2012-18.01.2013     19.01.2033

Den Antrag auf Umschreibung eines Führerscheins erhalten Sie auf dem Rathaus (Zimmer 2). 

Folgende Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt:

Biometrisches Passbild (aktuell)

Bisheriger Führerschein

Personalausweis/Reisepass

Beantragung Klasse T: Nachweis über eine Beschäftigung in der Land- oder Forstwirtschaft

Inhaber/-innen von LKW- und Busführerscheinen müssen allerdings die gesundheitliche Eignung nachweisen, wenn die entsprechende Führerscheinklasse abläuft.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3-4 Wochen.

Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass vom Umtausch betroffene Personen vorher keine gesonderte Aufforderung erhalten.

Auskünfte erteilen Ihnen gerne Frau Meckert (07951/4700-22) und Frau Kranz
(07951/4700-25).

 

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