Amtliche Bekanntmachung

Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken
14.03.2024
Kategorie: Amtliche Bekanntmachungen

 

Die Gemeinde verpachtet ab dem im November beginnenden Pachtjahr den Großteil der Gemeindegrundstücke auf Gemarkung Gröningen und auf Gemarkung Satteldorf neu.

 

Die Ausschreibung der Pachtgrundstücke erfolgt in zwei Abschnitten, so dass sich die Pächter nach jedem Ausschreibungsabschnitt einen Überblick darüber verschaffen können, inwieweit sie ihren Bedarf an Pachtgrundstücken gedeckt haben.

 

Die Pachtangebote sind schriftlich in einem geschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Pachtangebot“ einzureichen!

 

Im Übrigen erfolgt die Verpachtung freibleibend; die Gemeinde behält sich grundsätzlich die freie Auswahl unter den Bietern vor. Der Bieter bindet sich an sein Angebot bis einschließlich 31. Mai 2024.

 

 

Die allgemeinen Pachtbedingungen der Gemeinde Satteldorf sind Grundlage der Verpachtung, Fotokopien sind beim Bürgermeisteramt Satteldorf erhältlich. Auf die folgenden Vorschriften wird insbesondere verwiesen:

 

-       Die Pachtzeit dauert 9 Jahre vom 11.11.2024 bis zum 11.11.2033.

-       Eine Verpachtung erfolgt nur an ortsansässige Bieter, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb führen.

-       Eine Weiterverpachtung ist nicht gestattet. Die Bewirtschaftung des Grundstücks hat ausschließlich durch den Pächter zu erfolgen.

-       Zur Verwendung besonderen Düngers (Putenmist, Schlachthofabfälle usw.) ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.

-       Sollte der Gemeinde Satteldorf bekannt werden, dass der Pächter seine eigenen Grundstücke oder Betriebsteile an Dritte verpachtet, so behält sich die Gemeinde Satteldorf vor, das Pachtgrundstück jederzeit zu kündigen. Eine Nutzungsentschädigung wird hierfür nicht geleistet.

-       Sollte während der Vertragsdauer ein Pachtgrundstück ganz oder teilweise zu Gemeinde- oder öffentlichen Zwecken in Anspruch genommen oder vom Verpächter veräußert werden, so ist der Pächter auf Verlangen des Verpächters zur sofortigen Rückgabe des Pachtgrundstückes verpflichtet. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde die Grundstücke zu Tauschzwecken benötigt.

 


 

Folgende Pachtgrundstücke werden im ersten Block ausgeschrieben:

 

Flst Gemarkung Lage Nutzung Fläche in Ar

TFL von 66 Gröningen Hirtenwasen Grünland neben Spielplatz 20,00

TFL von 280 Gröningen Höhäcker Grünland 22,00

1357 Gröningen Eichelberg Grünland 35,79

166/1 Gröningen Hirtenäcker Ackerland 58,48

TFL von 300 Gröningen Gronachsberg Ackerland 9,00

439 Gröningen Gronachstraße Ackerland 8,35

TFL von 2998 Satteldorf Hornberg Grünland 32,93

3055 Satteldorf Hornberg Grünland 39,67

TFL von 3099 Satteldorf Stöckichwasen Grünland 70,00

3263 Satteldorf Bauchbrunnen Grünland 115,49

3192 Satteldorf Judenbrunnen Ackerland 271,13

 

 

 

 

Abgabetermin für den ersten Ausschreibungsabschnitt:

                        Freitag, 05. April 2024, 11.00 Uhr

                        Rathaus Satteldorf, Zimmer 17, Frau Schmieg

 

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Frau Schmieg unter der Telefonnummer 07951/4700-32 in Verbindung. Hier stehen auch die Flurkarten mit der genauen Lage der Einzelgrundstücke zur Einsicht zur Verfügung.

 

 

 

Folgende Pachtgrundstücke werden im zweiten Block ausgeschrieben:

 

Flst Gemarkung Lage Nutzung Fläche in Ar

90 Gröningen Rübenäcker Grünland 347,60

792 Gröningen Lerchenfeld Ackerland 662,42

2839 Satteldorf Hofbühl Streuobstwiese 13,07

2939/1 Satteldorf Käslache Grünland 78,72

3207 Satteldorf Hart Ackerland 71,60

 

 

Der Abgabetermin für den zweiten Block wird zu einem späteren Zeitpunkt nach Ablauf der Abgabefrist vom ersten Block im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

 

Pachtangebote für den zweiten Block werden noch nicht entgegengenommen

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