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Gemeinde Satteldorf | |
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Flächennutzungsplanung - WindkraftnutzungIm Zuge der aktuellen Energiewende und des Ausstiegs aus der Kernenergie hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 20 % des Stroms im Land aus Windenergie zu gewinnen. Um dies zu erreichen müssen etwa 1.200 Windkraftanlagen nach heutigen Maßstäben errichtet werden (Nabenhöhe 140 m oder mehr). Mittlerweile wurde die Ände-rung des Landesplanungsgesetzes im Landtag verabschiedet. Damit treten die derzeit gültigen Regionalpläne Ende 2012 außer Kraft. Ab dem 01.01.2013 können im Regionalplan durch den Regionalverband zwar nach wie vor Vorrangflächen für Windenergie ausgewiesen werden, aber im Gegensatz zur bisherigen Regelung ergibt sich für die verbleibenden Flächen keine Ausschlusswirkung mehr. Die Konzentration von Windkraftanlagen an einzelnen Stand-orten bzw. die Steuerung von Standorten für Windkraftanlagen kann künftig nur noch auf kommunaler Ebene erfolgen. Durch Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergie im Flächennutzungsplan gilt die Ausschlusswirkung für das restliche Gebiet im Verwaltungsraum. Die Gemeinde Satteldorf sowie die weiteren Mitgliedsgemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim waren sich einig, dass eine Regelung zur Ausweisung bzw. die Steuerung grundsätzlich für erforderlich gehalten wird und die Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim hat als eine der ersten im Landkreis die entsprechende Planung in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Planung wurde der gesamte Verwaltungsraum der Vereinbarten Verwal-tungsgemeinschaft Crailsheim, das heißt die Gebiete der Gemeinden Satteldorf, Stimpfach, Frankenhardt und der Stadt Crailsheim, untersucht. Zahlreiche Vorgaben sind dabei zu beachten wie z. B. der Windenergieerlass des Landes Baden-Württemberg. Auch die zu beteilig-ten Stellen und Fachbehörden wurden frühzeitig einbezogen und die Planung abgestimmt, wie Bürgermeister Kurt Wackler berichtete. Mit den ersten Verfahrensschritten wird nun das Ziel angestrebt, eine erste Planreife zu erhalten, damit im Bedarfsfall auch eine rechtwirksame Rückstellung von Einzelanträgen erfolgen kann. Herr Schwoerer-Böhning vom beauftragten Planungsbüro MVV Regioplan stellte dem Gemeinderat ausführlich das Ergebnis der bisherigen Untersuchungen und den Entwurf des Raumgutachtens vor und erläuterte dem Gemeinderat die Vorgehensweise. Als erster Schritt wurden die verbindlichen Ausschlusskriterien durchgeprüft wie die immissionsschutzrechtli-chen Mindestabstandflächen zur Wohnbebauung, Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und FFH- und Vogelschutzgebiete), artenschutzrechtliche Belange, Denkmalschutz, Anbauabstände zu Straßen, Bahnlinien und (Flug-)verkehrssicherheitstechnische Baufreihaltezonen. Zu beachten sind auch die Vorgaben und Ziele der Regionalplanung wie die vorgegebene Freiraumsicherung in Form von regionalen Grünzügen und die Rohstoffabbauflächen. Die dann verbliebenen möglichen Flächen, die als so genannte Weißflächen bezeichnet werden, wurden dann anhand von individuellen Kriterien weiter untersucht wie. Als nächster Schritt wurden dann die verbliebenen möglichen Flächen auf die Geeignetheit unter-sucht. Nicht geeignet sind dabei Standorte, an denen die Windhöffigkeit zu gering ist. Um die Freiraumsicherung zu gewährleisten sollen Konzentrationsflächen geschaffen werden, das heißt an einem Standort sollen mindestens drei Windkraftanlagen möglich sein. Zu beachten sind auch die notwendigen Abstände zwischen einzelnen Konzentrationszonen für Windkraftanlagen. Nach der Durchführung der Prüfung und Abarbeitung aller relevanten Kriterien ergeben sich im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft insgesamt acht Standorte mit einer Fläche von etwa 667 ha, die insgesamt ca. 39 Windkraftanlagen ermöglichen. Auf Gemeindegebiet Satteldorf ein möglicher Standort nördlich von Bölgental bzw. nordwestlich von Gröningen im Bereich des Anhäuser Waldes und der Anhäuser Mauer kartiert. Noch nicht abschließend geklärt werden konnte mit der Denkmalschutzbehörde, welcher Abstand zur Anhäuser Mauer erforderlich ist. Die Denkmalschutzbehörde hat bisher noch nicht eindeutig dazu Stellung genommen. Ebenfalls ist dieser Standort vom regionalen Grünzug am Rand betroffen. Bisher gilt die Ausweisung als regionaler Grünzug auch als Ausschlusskriterium, sowohl vom Regionalverband als auch vom Regierungspräsidium wurde ein Aufweichen dieser Position nicht in Aussicht gestellt. Der Standort auf Gemarkung Satteldorf entspricht auch in etwa der Potenzialfläche für Wind-kraft, die der Regionalverband Heilbronn-Franken in seinen ersten Überlegungen als mögliche Windkraftfläche gesehen hat. Eine Fortsetzung dieser Fläche auf dem angrenzenden Verwaltungsraum des Verwaltungsverbands Brettach ist möglich. Die zweite vom Regionalverband als Potenzialfläche in die Diskussion eingebrachte Fläche zwischen Satteldorf und Ellrichshausen kommt jedoch nicht in Frage. Die dortigen Rohstoffsicherungsflächen bzw. die lang-fristigen Rohstoffabbauflächen wurden nicht berücksichtigt. Ebenso sprechen die artenschutzrechtlichen Gesichtspunkte wie der Vogelzug aus naturschutzrechtlicher Sicht dagegen. Der Entwurf des Raumgutachtens soll im nächsten Schritt nun mit der Bürgerschaft diskutiert werden, wie Bürgermeister Kurt Wackler unterstrich. Darüber hinaus werden nun die Behörden und Fachstellen zum Entwurf angehört. Zu den Schutzabständen gegenüber der Wohn-bebauung unterstrich er nochmals ausdrücklich, dass man einheitlich 700 m gegenüber allen Wohnplätzen als Abstand festgelegt hat. Aus Gleichbehandlungsgrundsätzen heraus hat man nicht zwischen Wohngebieten und Mischgebieten oder Aussiedlerhöfen unterschieden. Durch die möglichen Windkraftstandorte, die im Entwurf dargestellt sind, kann der Windkraft substanziell und ausreichend Raum eingeräumt werden. Der Gemeinderat beriet ausführlich über den Entwurf des Raumgutachtens und stimmte dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Die Vertreter des Gemeinderats im Gemeinsamen Ausschuss wurden ermächtigt, im Gemeinsamen Ausschuss entsprechend abzustimmen.
Auf die gesonderte Einladung im Mitteilungsblatt wird hingewiesen.
Unterhaltung von Straßen und Wegen
In der Gemeinderatsitzung am 07.05.2012 wurde beschlossen, dass der Feldweg zwischen der Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Birkelbach und der Kreisstraße K 2504 südlich des Hornbergs mit einer Tragdeckschicht versehen, der auch für den Radfahrverkehr zwischen Ellrichshausen und Satteldorf genutzt werden kann. Vorbereitend wurden vier Lastplattendruckversuche vorgenommen, welche Rückschlüsse auf die vorhandene Tragfähigkeit dieser Wegstrecke ergaben. Von Seiten des geologischen Büros wurde vorgeschlagen, vor einer Aufbringung des Bitumenbelags den Schotterweg mit einem Kalkzementgemisch aufzuarbeiten und somit die Tragfähigkeit ausreichend herzustellen. Die Verwaltung informierte über das Ergebnis der beschränkten Ausschreibung. Die Bodenverbesserungsarbeiten wurden an die Firma Bostab aus Insingen zum Angebotspreis von 22.500 € vergeben, den Auftrag für den Feldwegausbau erhielt die Firma Ernst Hähnlein, Feuchtwangen zum Angebots-preis von 67.571, 00 €.
Den Neubau eines Mastschweinestalls auf Flst. 5, Satteldorf-Bölgental, wurde zugestimmt. Ebenso wurde das Einvernehmen zum Neubau eines Betriebsgebäudes (Lager- und Service-halle sowie Büro- und Sozialtrakt mit Ausstellungsraum) auf Flst. 2672/6, Dieselstraße 11, Satteldorf, erteilt. Die geplante Hausgruppe mit Garagen und Stellplätzen (Einfamilienhaus) auf Flst. 4143 im Büschwiesenweg im Baugebiet „Lietenäcker II“ wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. |
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