Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2021

Lärmaktionsplanung Situation BAB 6

Vor dem Hintergrund des laufenden EU/Vertragsverletzungsverfahren 2016/2116 hat sich das Verkehrsministerium an die lärmkartierenden Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg gewandt, um den aktuellen Sachstand der Lärmaktionsplanung zu erfragen. Die Gemeinde Satteldorf muss noch eine Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung beziehungsweise die Überprüfung in der dritten Stufe vornehmen. Bereits in den Jahren 2014 und 2017 hat die Gemeinde eine entsprechende Berichterstattung abgegeben. Die nach der EU/Umgebungslärmrichtline vorgegebenen Grenzwerte, wonach sich Kommunen mit diesem Thema beschäftigen müssen, werden in der Gemeinde Satteldorf einzig durch die Autobahn BAB 6 überschritten. Die Anzahl der betroffenen Einwohner ist gegenüber der letzten Datenerhebung dabei leicht gesunken. Die Überschreitungen der Grenzwerte liegen daher nach wie vor nicht in dem Bereich, nach der die Aufstellung eines Lärmaktionsplans erforderlich beziehungsweise angezeigt ist. Ein gemeindlicher Aktionsplan hätte dabei auch keine bindende Wirkung für den Straßenbaulastträger. Die Gemeinde wird auch im Zuge dieses Verfahrens darauf drängen, dass in den kommenden Ausbau der BAB 6 auf 6 Spuren entsprechende aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen auch umgesetzt werden. Der geplante Ausbau der BAB 6 verschiebt sich zeitlich leider immer weiter nach hinten, berichtete Bürgermeister Kurt Wackler. Das Planverfahren für den Abschnitt 6, von dem Satteldorf mit einer Länge immerhin 7,5 Kilometer betroffen ist, wird derzeit auf Grund der personellen Situation in der Autobahn GmbH des Bundes gar nicht weiter vorangebracht. Wann der tatsächliche Ausbau einmal kommen wird, kann zeitlich noch nicht eingeschätzt werden.

Standortsuche Mobilfunkbetreiber

Durch den geplanten G5-Ausbau des Mobilfunks sollen die sogenannten weißen Flecken (nicht abgedeckte Bereiche) nach und nach verschwinden und eine ausreichende Netzabdeckung erreicht werden. Diese politische Zielsetzung soll durch den Netzwerkbetreiber umgesetzt werden. Leider ist die Vorgehensweise der Netzbetreiber nicht in Ordnung, so Bürgermeister Kurt Wackler. Die Standortsuche für mögliche Mobilfunkmasten lässt eine Kooperationsbereitschaft mit Gemeinden kaum erkennen. Eine Konzentration der Standorte beziehungsweise eine Mehrfachnutzung möglicher Mobilfunkmasten wird nicht spürbar verfolgt, es droht eine „Verspargelung der Landschaft“. Die Vorgehensweise ist aus Sicht der Gemeinde absolut unbefriedigend. Die Gemeinde wird über Suchkreise für Standorte informiert und es wird dann unter Fristsetzung die Möglichkeit eingeräumt, mögliche Grundstücke zu benennen. Soweit dies nicht zur Zufriedenheit des Netzbetreibers erfolgt, wird die Suche nach privaten Grundstücken angegangen.

Mobilfunkstandorte sind sogenannte privilegierte Vorhaben im Außenbereich nach dem Baugesetzbuch, erläuterte Hauptamtsleiter Jürgen Diem. Sie sind im Außenbereich nur dann nicht zulässig, wenn öffentliche Belange dagegenstehen. Ein möglicher öffentlich-rechtlicher Belang wäre eine Positivausweisung von potentiellen Mobilfunkstandorten ähnlich wie bei der Windkraft. Allerdings handelt sich hierbei um sehr zeitaufwendige und intensive Planungen und Verfahren, auch der planerische und technische Hintergrund ist sicher nicht unproblematisch.

Die Gemeinde hat die Mitgliedsgemeinden der Vereinbarten Verwaltungs-gemeinschaft bereits angeregt zu überlegen, ob im Flächennutzungsplan eine entsprechende Steuerung erfolgen sollte, berichtete Bürgermeister Kurt Wackler. Es soll darüber hinaus bis zur nächsten Gemeinderatssitzung geklärt werden, welche bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde zur Verfügung stehen. Im vergangenen Jahr gab es bereits 2 Standortanfragen, in diesem Jahr sind 2 weitere Anfragen bei der Gemeinde eingegangen, wobei sich teilweise die Suchkreise sehr nahekommen. Aus Sicht der Gemeinde muss hier einer Abstimmung und Steuerung möglich sein. Die Standortanfragen sowie die baurechtliche schwierige Situation wurde vom Gemeinderat zu Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der fachlichen Beratung durch das Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall mögliche bauplanungsrechtliche Regelungen zur Steuerung von Mobilfunkstandorten zu prüfen.

 

Entwicklung der Kinderzahlen

Bürgermeister Kurt Wackler informierte den Gemeinderat über die Entwicklung der Kinderzahlen in den gemeindlichen Kindergärten für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022. Grundlage sind dabei die aktuellen Anmeldezahlen beziehungsweise Daten sowie die Geburtenstatistik. Die Kinderzahlen stellen jeweils die Ausgangslage für die organisatorischen Überlegungen für das kommende Kindergartenjahr dar. Nach den derzeitigen Daten ergibt sich für die gemeindlichen Einrichtungen eine Belegung mit 241 Kindern. Da insgesamt räumlich und sachlich 290 Plätze zur Verfügung stehen, kann der Bedarf abgedeckt werden, es gibt demnach noch 49 freie Plätze für die Betreuung der 3- bis 6-Jährigen. In der Kleinkindbetreuung (Krippe) sind derzeit 33 Kinder angemeldet, so dass 7 Plätze noch zur Verfügung stehen. Eine Fortschreibung der Kinderbedarfsplanung ist daher nicht erforderlich. Allerdings verändert sich die Situation im personellen Bereich, der Fachkräftemangel ist auch im Landkreis Schwäbisch Hall und in der Gemeinde Satteldorf angekommen. Die Besetzung der Stellen mit Fachkräften wird immer schwieriger, ob die notwendigen Personalschlüssel nach den Betriebserlaubnissen in jedem Fall erreicht werden können, bleibt abzuwarten. Falls diesen notwendigen personellen Anforderungen nicht erfüllt werden können, werden organisatorische Änderungen, insbesondere auch der Umfang der Betreuungszeiten, zu prüfen sein.

Überarbeitung Friedhofsordnung

Wie bereits im Herbst vergangen Jahres angekündigt, gibt es hinsichtlich der einzelnen Friedhöfe beziehungsweise der Friedhofsordnung Beratungs- und Planungsbedarf, der nun angegangen werden soll. Immer wieder tauchen Fragen nach verschiedenen Arten von Gräbern über Anonyme Gräber, Urnengräber, Urnenwände, Baumbestattungen und weitere auf. Daneben gibt es auch Überlegungen hinsichtlich notwendiger baulicher und planerischer Anforderungen. Die Aussegnungshalle im Friedhof Satteldorf wurde erst in jüngerer Zeit überplant, erweitert und neu gestaltet. Auch die Aussegnungshalle in Ellrichshausen befindet sich in einem guten Zustand. Bedarf besteht hier sicher im Friedhof in Gröningen. Hinsichtlich der Frage der Gräber, auch im Hinblick auf Baumbestattungen oder mögliche Urnenwände, sollte zur Unterstützung ein Fachplaner hinzugezogen werden. Plan- bzw. Überlegungsbedarf besteht nicht in den Friedhöfen Bronnholzheim und Bölgental, da dort nur wenige Bestattungen im Jahr erfolgen und die Flächen auch begrenzt sind.  Bei den Überlegungen in den einzelnen Friedhöfen sollen auch die Kirchengemeinden einbezogen werden. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die Beauftragung eines Fachplaners vorzubereiten und verwies die anstehenden Fragen für die Friedhöfe Ellrichshausen und Gröningen zur Vorbereitung an den jeweiligen Ortschaftsrat.

Flächennutzungsplan

Die Gemeinde Satteldorf ist gemeinsam mit den Gemeinden Frankenhardt, Stimpfach und Crailsheim Mitglied in der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim. Für den Flächennutzungsplan steht eine Änderung an, von der das Gemeindegebiet Satteldorf nicht betroffen ist. Der Gemeinderat stimmte dem Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung A-2109-2F, Erweiterung Kläranlage Crailsheim, zu.

Bausachen

Dem Neubau eines Bauhandels mit Baumaschinenvermietung, Dieselstraße, Flurstück 2672/11 und 2672/12, Gemarkung Satteldorf, wurde zugestimmt

Bürgerentscheid zum geplanten Steinbruch Bölgental

Mit dem Bürgerentscheid vom 1. Juli 2018 wurde die Haltung und die Vorgehensweise der Gemeinde Satteldorf bezüglich des projektierten Kalksteinabbaus bei Bölgental mit einem sehr eindeutigen Ergebnis festgelegt und anstelle eines Gemeinderatsbeschlusses entschieden. Das eindeutige Abstimmungsergebnis – über 2/3 der WählerInnen (67,7%) – besagt, dass die Gemeinde Satteldorf das rechtlich Mögliche unternimmt, um den projektierten Kalksteinabbau bei Bölgental zu verhindern.

Diese Festlegung gilt auch über die nach der Gemeindeordnung geltende Bindungsfrist von drei Jahren hinaus, soweit kein anderslautender oder diese Festlegung ändernde Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgt. Es ist daher aktuell kein weiterer Beschluss erforderlich, der sich mit dem Zeitraum ab 01.07.2021 befasst. Maßgebend ist bis auf Weiteres das Ergebnis und die Feststellung der Haltung der Gemeinde aus dem Bürgerentscheid vom 01.07.2018.

Für die Verwaltung stelle ich fest, dass kein Antrag zur Änderung der durch den eindeutigen Bürgerentscheid gegebenen Rechtslage gestellt wird.

Auch ein weiterer Bürgerentscheid, um dies zu „manifestieren“ ist nicht nötig, vielmehr auch nicht möglich. Diese Frage würde sich erst stellen, wenn im Gemeinderat eine anderslautende Festlegung mehrheitlich beschlossen würde. Dann würden entsprechende Fristen beginnen zu laufen, die ggf. aber auch ausreichend Zeit einräumen.

D.h. es bleibt bis zu einer anderslautenden Entscheidung im GR bei der durch den Bürgerentscheid vom 1.7.2018 festgelegten Haltung und Positionierung der Gemeinde.

 

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