Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13.09.2021


Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Steinbruch Bölgental

Der Gemeinderat hatte am 10.11.2020 sowie in Folge ergänzter Planunterlagen am 01.02.2021 ausführlich über die Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Antrag zum Aufschluss und Betrieb eines Steinbruchs mit Gesteinsaufbereitungsanlage in der Lagerstätte Satteldorf-Bölgental beraten. Gegenüber dem Landratsamt wurde dementsprechend Stellung genommen und das Einvernehmen der Gemeinde nach § §6 BauGB versagt, so Bürgermeister Kurt Wackler. Die ausführliche Stellungnahme war durch vier Fachgutachten bzw. gutachterliche Stellungnahmen ergänzt worden. Dies waren im Einzelnen eine Schallimmissionsprognose, die Stellungnahme eines Sprengstoffsachverständigen, die gutachterliche Stellungnahme eines Ingenieurbüros für technischen Umweltschutz sowie die gutachterliche Stellungnahme zur Prüfung der (Nicht)Geeignetheit der K 2508 zur Erschließung des geplanten Steinbruchs.

Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 09.08.2021 an die von der Gemeinde beauftragte Anwaltskanzlei Eisemann, Wahle, Birk & Weidner Stellung genommen und zu den einzelnen Punkten Ausführungen gemacht. Zusammenfassend stellt das Landratsamt fest, dass die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens unter den von der Gemeinde vorgetragenen Argumenten unzulässig sowie rechtswidrig sei. Der Gemeinde wurde die Möglichkeit zur erneuten Beratung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erteilt. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass das Landratsamt im Rahmen der Entscheidung über den Genehmigungsantrag gegebenenfalls das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen wird, soweit einer positiven Entscheidung keine anderweitigen Belange entgegenstehen.

Auch auf Grund dieser Stellungnahme, führte Bürgermeister Kurt Wackler aus, kann man sich des Eindrucks nicht verwehren, dass das Landratsamt nicht gewillt ist, sich mit den vorgetragenen Sachargumenten auseinanderzusetzen. Dies zieht sich bisher leider durch das gesamte Verfahren, angefangen mit dem Scopingtermin, über die Auslegung während der Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel sowie das digital durchgeführte Konsultationsverfahren. Die vorgetragenen Argumente und Fakten werden vielmehr pauschal und ohne inhaltliche oder sogar fachliche Auseinandersetzung verneint. Besonders wird die fachliche Auseinandersetzung mit dem von der Gemeinde vorgelegten Gutachten hinsichtlich der (Nicht)Geeignetheit der Kreisstraße 2508 vermisst. Der Gemeinderat folgte einstimmig der Empfehlung der Verwaltung, wonach entgegen der Ausführungen des Landratsamtes an den von der Gemeinde dargelegten Argumenten und Fakten ohne Einschränkungen festgehalten wird. Die Versagung des Einvernehmens wurde ausdrücklich bekräftigt.

 

Bebauungsplan „Häuslesbühl, 1. Erweiterung“ 

Gemäß dem Ergebnis der gemeindlichen Untersuchung zur Wohnbauflächenentwicklung wurde für den Ortschaftsbereich Satteldorf als erster Schritt die östliche Erweiterung des Baugebiets Häuslesbühl angegangen. Der Ursprungsbebauungsplan „Häuslesbühl“ und die zugehörenden örtlichen Bauvorschriften sind im März 2018 in Kraft getreten. Der Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung wurde am 10.November 2020 im Gemeinderat gefasst. Das Grundkonzept für die Erweiterung wurde im Februar dieses Jahres beraten und festgelegt. Auf Grundlage dieses Grundkonzepts wurde die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Zum einen wurden diese nach Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt für eine Woche öffentlich ausgelegt, wobei hier keine Stellungnahmen vorgetragen wurden. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 09.06.2021 benachrichtigt und die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Der Gemeinderat wurde über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken informiert. Die Hinweise zur Geologie, Grundwasser, Naturschutz, Flächennutzungsplan, Straßenanbindung wurden zur Kenntnis genommen und werden soweit erforderlich in die Entwürfe eingearbeitet. Die raumordnerischen Bedenken hinsichtlich eines Bedarfsflächennachweises wurden aufgegriffen und die Begründung entsprechend ergänzt. Die Anregungen zu den baurechtlichen Festlegungen wurden zur Kenntnis genommen, zur Einheitlichkeit der Regelungen im Gesamtgebiet „Häuslesbühl“ werden die Regelungen analog dem Ursprungsbebauungsplan jedoch beibehalten. Die Abwägung und die Berücksichtigung der Stellungnahmen im weiteren Verfahren wurden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung vorgenommen. Anschließend wurden die Entwürfe des Bebauungsplanes mit Textteil, Begründung, Umweltbericht und Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise festgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Behördenbeteiligung durchzuführen.

Bebauungsplan „Gewerbepark III“

Die weiteren Entwicklungen der Gewerbeflächen an der BAB 6 ist östlich des Gewerbeparks II vorgesehen. Diese Fläche Gewerbepark III ist im Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Regionalplanes dargestellt. Auch im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft ist die Fläche bereits ausgewiesen. Zur Vorbereitung der Bebauungsplanung wurde bereits im Jahr 2019 die sogenannte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch das Büro Gekoplan

durchgeführt, informierte Bürgermeister Kurt Wackler. Das Ergebnis dieser Untersuchung wurde kurz zusammengefasst. Im Untersuchungsgebiet wurden dabei zwei Reviere von Feldlerchen festgestellt. Bei Umsetzung von entsprechenden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen in einer vorgezogenen Ausgleichmaßnahme kann jedoch ein Verstoß nach dem Bundesnaturschutzgesetz vermieden werden, so dass artenschutzrechtlich keine Bedenken bestehen. Mit der Planung des Bebauungsplanes wurde das Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, beauftragt.

 

Festlegungen zur Bürgermeisterwahl

Bereits Ende Juni hatte Bürgermeister Kurt Wackler den Gemeinderat und die Bürgerschaft in einer persönlichen Erklärung informiert, dass er mit Ablauf seiner Amtszeit im März 2022 aus dem Amt des Bürgermeisters ausscheiden wird. Seine Amtszeit endet mit Ablauf des 29.03.2022. Die Bürgermeisterwahl ist frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Ablauf dieser Amtszeit durchzuführen. Für die Durchführung der Bürgermeisterwahl wählte der Gemeinderat die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Wahlen, die Festlegung des Wahlergebnisses sowie die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge. Neben dem Bürgermeister als Vorsitzender wurden die Beisitzer Gemeinderat Wilhelm Beck, Gemeinderat Ulli Oldenburg, Gemeinderätin Stephanie Rein-Häberlen und Gemeindeoberamtsrat Jürgen Diem in den Gemeindewahlausschuss gewählt. Als Termin für die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg beziehungsweise im Mitteilungsblatt wurde der 28./29. Oktober 2021 beziehungsweise für eine zweite Veröffentlichung der 12./13. November 2021 festgelegt. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wurde auf den 04. Januar 2022 gelegt. Wahltag ist der Sonntag, 30. Januar 2022, eine eventuelle Neuwahl findet am 13. Februar 2022 statt. Der Text für die Stellenausschreibung wurde gemäß dem Vorschlag der Verwaltung festgelegt.

Eröffnungsbilanz der Gemeinde Satteldorf zum 01.01.2020

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020. Bürgermeister Kurt Wackler fasste einleitend zusammen, dass die Umstellung des Haushaltsrechts von der Kameralistik zur Doppik gem. gesetzlicher Vorgabe des Landes in der Gemeinde zum 01.01.2020 umgesetzt wurde und die Haushaltspläne der Jahre 2020 und 2021 bereits nach dem neuen Recht aufgestellt und beschlossen wurden. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz mit der Bewertung des Gemeindevermögens zum Anfangsbestand. Diese Bewertung haben die Mitarbeiter der Finanzverwaltung im Rathaus mit Unterstützung einer Gesellschaft für Kommunalberatung seit dem Jahr 2019 vorgenommen und in der nun vorliegenden Eröffnungsbilanz zusammengeführt.

Gemeindekämmerer Reinhold Niebel stellte die Voraussetzungen und Erfordernisse der ordnungsgemäßen Erstellung der Eröffnungsbilanz vor und führte aus, dass das Neue Kommunale Haushaltsrecht auf dem Drei-Komponenten-Modell basiert. Dieses umfasst Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt und Vermögensrechnung (=Bilanz). Die Bilanz umfasst das Anlagevermögen, das Finanzvermögen, das Eigenkapital und Fremdkapital und bildet somit das gesamte Vermögen und die Verbindlichkeiten ab. Die Eröffnungsbilanz ist die Basis aus der heraus durch Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzrechnung eine Jahresschlussbilanz folgt.

Mit der Erfassung und Bewertung sämtlicher Grundstücke, Gebäude, des Infrastrukturvermögens, der Anlagen im Bau und der Sonderposten war die Heyder & Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH beauftragt. Die Bewertung des beweglichen Vermögens sowie der Wasserversorgungsanlagen führte die Gemeinde selbst durch. Die Ergebnisse wurden zusammen mit den Werten des Finanzvermögens und den Positionen der Passivseite der Bilanz an die Gesellschaft übermittelt und dort in einer Dokumentation zusammengeführt.

Kämmerer Niebel erläuterte die angewandten Bewertungsgrundsätze gem. Gemeinde-Haushaltsverordnung und ging auf die zugrunde gelegten Wertmaßstäbe jeweils für Grundstücke, Gebäude sowie das Infrastrukturvermögen ein und definierte einzelne Positionen der Bilanz. Das Bilanzvolumen der Gemeinde Satteldorf beträgt 78.632.740 EUR. Auf der Aktivseite wird die Mittelverwendung, auf der Passivseite die Mittelherkunft ausgewiesen.

Bürgermeister Wackler erwähnte noch, dass auf den Ansatz von Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse an Dritte (z.B. Vereine) entsprechend der gängigen kommunalen Praxis verzichtet wurde. Er sprach dem Kämmerer und seiner Stellvertreterin sowie allen Mitarbeitern der Finanzverwaltung seinen Dank für die Vorbereitung und Umsetzung der festzustellenden Jahresrechnung aus.

Der Gemeinderat stimmte den zugrunde gelegten Bewertungsgrundsätzen sowie der Eröffnungsbilanz einstimmig zu und bestätigte, auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse zu verzichten.

Zur öffentlichen Bekanntgabe und Auslegung der Eröffnungsbilanz wird auf den amtlichen Teil verwiesen.

Haushaltszwischenbericht 2021

Bürgermeister Wackler stellte den aktuellen Umsetzungsstand der Investitionsmaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr vor, das ein Haushaltsvolumen von 21,9 Mio. EUR umfasst. So konnte noch vor den Sommerferien Richtfest bezgl. der Erweiterung des Kindergartens Gröningen gefeiert werden. Diese Maßnahme umfasst allein ein Volumen von 1,5 Mio. EUR und ist ein weiteres Zeichen für die Bedeutung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Satteldorf. Im Ortsteil Ellrichshausen wird eine Wohnumfeldverbesserung durchgeführt. Nach Fertigstellung des Leitungsbaus konnten im ersten Abschnitt die Wegberandungen erstellt sowie die Asphalt-Tragschicht eingebaut werden. Die Erschließungsarbeiten des Baugebiets Häuslesbühl sind nach anfänglichen Verzögerungen wegen Lieferengpässen inzwischen in vollem Gange und sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden. In der Kläranlage Neidenfels sind die Bauarbeiten eines Sand- und Fettfangs mit Zulaufgerinne in einem guten zeitlichen Fortschritt. Die Digitalisierung an der Grundschule ist, wie bereits berichtet, nach Plan umgesetzt worden und wird von Schülern und Lehrer rege genutzt. Die Beschaffung weiterer Schüler-Endgeräte und multifunktionaler Tafeln werden für den Haushalt des kommenden Jahres eingeplant.

Den derzeitigen Stand des Ergebnishaushalts erläuterte Gemeindekämmerer Niebel. Der aktuelle Stand der Steuereinnahmen ist positiv. So ist bei der Gewerbesteuer mit einem Mehraufkommen von 500 TEUR und bei der Grundsteuer mit einem Plus von 25 TEUR zu rechnen. Dagegen wird der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 80 TEUR geringer ausfallen als geplant. Schlüsselzuweisungen des Landes werden um 45 TEUR höher ausfallen als erwartet.

Nach Saldierung der gesamten Pandemie bedingten Aufwendungen der Gemeinde mit der Unterstützung vom Land bleibt der Gemeinde derzeit ein Aufwand von 100 TEUR. Ein beträchtlicher Teil davon rührt von entgangenen Betreuungskosten in den Kindertageseinrichtungen. Die Planansätze bei Sach- und Dienstleistungen werden in Bereichen überschritten. Dies liegt an einer notwendigen Heizungserneuerung im Bauhof, an der notwendigen Erneuerung der Kücheneinrichtung der Gaststätte „Einkehr zur Hammerschmiede“ und am Mehrbedarf an Streusalz in den Wintermonaten.

Insgesamt ist aktuell mit einer Ergebnisverbesserung um rd. 520 TEUR im Vergleich zur Planung zu rechnen.

Kücheneinrichtung Kindergarten Gröningen

Die Kücheneinrichtung für das neue Kindergartengebäude in Gröningen wurde in Abstimmung mit Erzieherinnen, Kräften der Mittagsbetreuung und der Bautechnik geplant. Die Beteiligten haben sich dabei vor Ort an der Mensaeinrichtung der Grundschule orientiert. Drei Firmen wurden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, lediglich zwei gingen ein. Der Gemeinderat vergab den Auftrag zur Lieferung und Montage der Kücheneinrichtung an den günstigsten Bieter, die Firma Hachtel Großküchentechnik aus Schwieberdingen, zum Angebotspreis von 33.484,22 €.

Rathaus Satteldorf - Weiteres Büro

Die Verwaltung überlegt derzeit, wie ein dringend notwendiges weiteres Büro im Rathaus eingerichtet werden kann, so Bürgermeister Wackler. Als einzige Möglichkeit wird eine Veränderung des zweiten Vorzimmers im OG gesehen. Dieses könnte etwas verkleinert werden und der gewonnene Raum mit dem jetzigen Kopierzimmer verbunden werden, dadurch würde ein zusätzlicher Büroraum entstehen. Allerdings ist noch das Problem zu lösen, wohin der Großkopierer dann gestellt werden kann. Die Möglichkeiten zur Umsetzung werden derzeit geprüft.

 

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