Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12.10.2021

Nachrücken Gemeinderat

GR Martin von Berg ist nach schwerer Krankheit im August dieses Jahrs im Alter von 49 Jahren leider viel zu früh verstorben. Dadurch ist ein Sitz im Gemeinderat freigeworden und durch Nachrücken zu besetzen. Gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahl von 2019 wurde Herr Stephan Hauner aus Satteldorf als Ersatzperson festgestellt. Herr Hauner wurde über das anstehende Nachrücken informiert und er hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt. Die Überprüfung durch die Verwaltung im Vorfeld hat ergeben, dass Hinderungsgründe im Sinne des § 29 GemO nicht vorliegen.

Der Gemeinderat stellte daher einstimmig fest, dass kein Hinderungsgrund für den Eintritt von Herrn Stephan Hauner in den Gemeinderat vorliegt. Die Verpflichtung und Einführung als Gemeinderat von Herrn Hauner wird in der nächsten Gemeinderatssitzung stattfinden.

Bebauungsplan „Weilersäcker/ Schafbuck, 1 Änderung“

Im Zuge von Bebauungsplanverfahren sind naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Eingriffe zu minimieren und auszugleichen. Auf Grund der umfangreichen Forderungen von Natur- und Artenschutz sind regelmäßig außerhalb des eigentlichen Plangebiets sogenannte Ausgleichmaßnahmen erforderlich. Sowohl bei den geplanten Wohn- als auch Gewerbegebieten ist dieser Ausgleich im umfangreichen Maß erforderlich. Um diesen künftigen Bedarf an Ausgleichflächen an einem Standort konzentrieren zu können, hat der Gemeinderat mit dem Bebauungsplan „Weilersäcker/Schafbuck“ die planungsrechtliche Grundlage geschaffen und dementsprechende Ausgleichflächen ausgewiesen. Die naturschutzfachliche Grundlage für den Bebauungsplan bildet das sogenannte Pflege- und Entwicklungskonzept. Der Bebauungsplan mit entsprechenden Anlagen war nach der Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens im Oktober 2017 rechtskräftig geworden.

Im Oktober 2018 wurde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) ein Normenkontrollantrag wegen der Gültigkeit des Bebauungsplans durch den Anwalt eines Grundstückseigentümers gestellt. Im Juli des vergangenen Jahres fand die mündliche Verhandlung beim VGH im Mannheim statt, Ende November 2020 wurde das Urteil des VGH mitgeteilt. Der Bebauungsplan wurde dabei für rechtsunwirksam erklärt, die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung der Revision wurde von der Gemeinde eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht und anschließend fristgerecht begründet. Diese Beschwerde wurde mittlerweile abgewiesen (dies war zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung der Gemeinde noch nicht bekannt).

Die Notwendigkeit von Ausgleichsflächen im entsprechenden Umfang und eine entsprechende Wertigkeit zeigt sich ganz aktuell, so Bürgermeister Kurt Wackler. Dies betrifft sowohl den notwendigen Ausgleich im Bebauungsplanverfahren „Häuslesbühl, 1 Erweiterung“ als auch bei der Fortsetzung des Gewerbeparks südlich der BAB 6. Auch für diesen künftigen Bebauungsplan „Gewerbepark III“ wird Ausgleichfläche benötigt, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, die vorgezogen bereits durchgeführt wurde, hat bereits einen Bedarf für einen artenschutzrechtlichen Ausgleich ergeben. Parallel zu der gerichtlichen Überprüfung wurde der Bebauungsplan inhaltlich überarbeitet im Hinblick auf die vor Gericht beanstandeten wesentlichen Punkte. Dies betrifft zum einen zwei Maßnahmenfestsetzungen im Rahmen des Bebauungsplanes sowie die Überarbeitung und Ergänzung der Begründung, wie Hauptamtsleiter Herr Diem erläuterte.

Der Gemeinderat stimmte den überarbeiteten Entwürfen des Bebauungsplans mit Textteil, Begründung, Umweltbericht sowie Pflege und Entwicklungsplan zu und beauftragte die Verwaltung, das notwendige ergänzende Verfahren durchzuführen.

Erweiterung Kindergarten Barenhalder Straße

Der Kindergarten Barenhalder Straße wurde im Jahr 1992 für den Regelbetrieb erstellt. Die Entwicklung der Kinderzahlen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Gleichzeitig wurden die Betreuungsformen hinsichtlich Öffnungszeiten, Mittagessen etc. erweitert und die Anzahl der Mitarbeiterinnen hat zugenommen. Diese Umstände führen zu einem größeren Raumbedarf, den das bestehende Gebäude nicht mehr abdecken kann. Seit Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022 wurde die Mittagsverpflegung in die ehemalige Schulküche in der Grundschule ausgelagert, da die Einhaltung der geltenden Vorschriften für eine Verpflegung im Kindergarten nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies ist nur als Übergangslösung angedacht. Das vorhandene Platzangebot in den Gruppenräumen ist im Vergleich zu den Kinderzahlen sehr gering. Ebenso ist der Sanitär- und Hygienebereich nicht ausreichend, es gibt auch keinen Ruheraum. Für die Mitarbeiterinnen im Kindergarten steht außerdem legendlich ein gemeinsamer Büroraum zur Verfügung, ein weiterer Sozialraum für Rückzugszeiten oder eine Küche sind nicht vorhanden. Diese Gesamtsituation führt zur Notwendigkeit, die Möglichkeiten eines Anbaus zu prüfen. Hierbei sind auch Fragen der räumlichen, organisatorischen und personellen Umsetzung des ab 2026 kommenden Anspruchs auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen zu bedenken. Als erster Schritt ist zu gegebener Zeit ein Architekt mit der Planung und Erarbeitung erster Entwürfe zu beauftragen. Im Haushaltsplan 2021 ist eine erste Rate von 15.000 € eingeplant. Die Realisierung des Projekts wird in den Jahren 2022 bzw. 2023 im Haushalt eingeplant.

Glasfaserausbau

Um den Glasfaserausbau im Landkreis Schwäbisch Hall zu koordinieren und voranzubringen wurde vor einiger Zeit der sogenannte Zweckverband Breitband Schwäbisch Hall gebildet. Wie wir aus früheren Gemeinderatssitzungen berichteten, soll im ersten Schritt die Anbindung beziehungsweise Versorgung der bisher unterversorgten Gebiete, der sogenannten „weißen Flecken“, angegangen werden. Die bewilligte Förderung der Maßnahme beträgt 8,67 Mio €. Mit der Ausschreibung der Maßnahme hat der Zweckverband die S & P Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH aus Wiesbaden beauftragt. Die sogenannten weißen Flecken im Gemeindegebiet betreffen das Gewerbegebiet Gröningen, Triftshausen, Birkelbach, Gersbach, Rockhalden, Simonsberg, Schleehardshof, Volkershausen, Neumühle/ Hammerschmiede, die Barenhaldenmühle sowie Schummhof, Auhof und Heldenmühle.

Seitens der Gemeinde wurden in den vergangenen Monaten der Bedarf von Erneuerung bzw. Erweiterung anderer Versorgungsleitungen wie zum Beispiel Wasser oder Abwasser in diesen Bereichen untersucht, und bei der anstehenden Erschließung mögliche Synergieeffekte optimal zu nutzen. Für Simonsberg und Schleehardshof ergab sich kein weitergehender Bedarf, dort erfolgt ausschließlich die Breitbanderschließung. Die gewählte Breitbandtrasse von Bronnholzheim über Schleehardshof und Simonsberg nach Volkershausen wird jetzt als Backbone-Verbindung hergestellt. Im Bereich Ellrichshausen sowohl Richtung Gersbach als auch Rockhalden Ost und West ebenso wie nach Birkelbach können die notwendigen Maßnahmen mit gemeindlichen Maßnahmen hinsichtlich Wasserleitung bzw. Straßenbau verbunden werden. Eine Anbindung der Neumühle von Satteldorf ist aufgrund der Leitungslänge von über 2,5 km nicht wirtschaftlich und vertretbar. Eine mögliche Alternative der Neumühle von Wollmershausen kommend wird derzeit geprüft. Da in der Barenhaldenmühle keine Wohn- Büronutzung erfolgt, wird deren Anbindung derzeit nicht verfolgt. Schummhof, Auhof und Heldenmühle werden angefahren. Dies bedeutet keinen unverhältnismäßigen Aufwand, da die Backbone-Leitung so verläuft und auch hier der Landkreis den Aufwand trägt. Der Gemeinderat stimmte der Planung der Breitbandversorgung und der vorgesehenen Erschließung der weißen Flecken zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die endgültige Festlegung des Ausschreibungsumfangs mit dem beauftragten Beratungsbüro zu treffen.

Wahlen bei der Feuerwehr

Bei der Abteilungsversammlung der Hauptabteilung der Freiwilligen Feuerwehr am 10.09.2021 fanden turnusgemäß die Wahlen zum Abteilungskommandant und Stellvertreter statt. Nachdem sich die bisherigen Funktionsträger Hans Danier und Daniel Weiß nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stellten, wurde neu als Abteilungskommandant Herr Fabian Bierlein gewählt, Stellvertreter wurde Benjamin Pelz. Auch in der Außenabteilung standen jeweils Wahlen zum Abteilungskommandant und Stellvertreter an. Nachdem sich auch hier die Funktionsträger Thorsten Dietze und Roland Wild nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stellten, wurden neu als Abteilungskommandant Herr Klaus Weidmann und als Stellvertreter Herr Benjamin Zeilein gewählt.

Nachdem die Jahreshauptversammlung 2020 coronabedingt ausfallen musste, haben Kommandant Thorsten Dietze und seine beiden Stellvertreter, Hans Danier und Roland Wild, die Aufgaben weiter wahrgenommen. Die Wahlen wurden nur bei der bisherigen Hauptversammlung am 15. September 2021 nachgeholt. Nachdem hier auch die bisherigen Funktionsträger nicht mehr zur Verfügung standen, wurde Herr Jens Martin als Feuerwehrkommandant gewählt, 1. Stellvertreter wird Fabian Bierlein und 2. Stellvertreter Klaus Weidmann. Der Gemeinderat stimmte der Wahl des Kommandanten und seiner Stellvertreter gemäß der Gemeindefeuerwehrsatzung einstimmig zu. Die Wahlen in den Abteilungen wurden zustimmend zu Kenntnis genommen, ebenso die Neubesetzungen der Ausschüsse.

Bürgermeister Kurt Wackler nutzte die Gelegenheit, um den anwesenden neuen Funktionsträgern zur Wahl zu gratulieren und diese zu verpflichten. Den bisherigen Kommandanten, Abteilungskommandanten und Stellvertretern dankte er für das große Engagement in den vergangenen Jahren, die Bereitschaft, sich in diesem besonderen Maß für die Allgemeinheit einzusetzen und die nicht immer leichten Aufgaben der Führung einer Feuerwehr zu übernehmen. Neben einem Weingeschenk hatte er auch einen Gutschein für einen Aufenthalt im Feuerwehrhotel Sankt Florian am Titisee mit dabei.

Bausachen

Der Gemeinderat stimmte dem Wohnhausum- und anbau für eine zusätzliche Wohneinheit im Beegfeld 1,Satteldorf-Horschhausen, Flurstück 1613, zu.          

 

Sitemap

Flugzeug

bitte warten
Hinweisbox