Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2021

Gemeindeverbindungstraße Gröningen - Triftshausen

Die Gemeindeverbindungstraße zwischen Gröningen und Triftshausen soll auf einer Länge von ca. 2,4 km ausgebaut werden. Die Erneuerung erfolgt im sogenannten Hochausbau, der sich bereits vor einigen Jahren beim Ausbau der Gemeindeverbindungstraße zwischen Triftshausen und der Markungsgrenze bei Wallhausen bewährt hat. Nach der Kostenberechnung ist von brutto 915.000 Euro Baukosten auszugehen. Die Verwaltung hat eine Anfrage an das Regierungspräsidium zur Fördermöglichkeit der Maßnahme aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gerichtet. Die Anfrage wurde negativ beschieden. Voraussetzung für eine Förderung wäre eine Zielausbaubreite von mindestens 6,00 m, wenn täglich weniger als 150 Schwerverkehrsfahrzeuge auf der Strecke verkehren. Nur bei Ausführung der geforderten Ausbaubreite kann eine Landesförderung erfolgen. Eine derartige Ausbaubreite ist aber keineswegs notwendig und vertretbar und würde eine überproportionale Kostensteigerung bedeuten. In Anbetracht dieser Voraussetzungen und der verkehrlichen Bedeutung der Gemeindeverbindungsstraße legte der Gemeinderat fest, den Ausbau in dem bereits von Triftshausen nach Wallhausen verwirklichten Umfang mit 4,75 m Breite mit Ausweichstellen auszuführen und auf einen Förderantrag zu verzichten. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die erforderlichen weiteren Planungen sowie die Ausschreibungen zu veranlassen. Die notwendigen Mittel werden im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt.

Lüftungssystem Grundschule Satteldorf

Durch einen Zeitungsartikel in der Südwestumschau wurde die Gemeinde Anfang September auf ein Lüftungssystem aufmerksam, das von einem Sicherheitsingenieur nach Ausbruch der Pandemie und der damit verbundenen Lüftungsproblematik in Räumen entwickelt wurde. Dieses System ist inzwischen in zahlreichen Schulen im Einsatz, wo die Wirkung nachweisbar ist. Die Rückmeldungen zu Effektivität und auch zur Umsetzung und Verlässlichkeit der Firma sind durchweg positiv. Bei diesem System werden in beschichteten Plattenelementen leistungsstarke Lüfter (Ventilatoren) eingebaut. Das Element mit den Lüftern wird gegen ein Glaselement eines geeigneten Fensters, z. B. Oberlicht, ausgetauscht. Mit einem schaltbaren Netzteil sind die Elemente steckdosenfertig, durch die Lüfter entsteht keine Lärmbelästigung. Bei diesem System werden die Luftmassen mit CO² belasteter Luft (Viren und Bakterien) während des Schulbetriebs kontinuierlich über die Köpfe der Schülerinnen und Schüler hinausbefördert. Die Luftzufuhr erfolgt durch ein gegenüberliegendes Oberlicht oder einen offenen Türspalt. Es entsteht kein erheblicher zusätzlicher Heizbedarf wie z. B. beim regelmäßigen Stoßlüften. Mit fortschreitender Unterrichtsdauer steigt derzeit die CO²- Belastung kontinuierlich an. Dies wird derzeit durch die installierten CO²-Ampeln signalisiert, wie die Schulleitung bestätigt hatte.

Im Vergleich zu mobilen Raumluftfiltern, deren Wirkungsweise als zweifelhaft angesehen werden kann, ist dieses Lüftungssystem wartungsfrei und hat eine Laufzeitgarantie von 10 Jahren. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und beauftragte die Firma Stöveken aus Ummendorf zum Angebotspreis von 20.735,75 € mit der Lieferung und dem Einbau von Lüftern in 20 Räumen der Grundschule in Satteldorf und Gröningen. Der Einbau ist bereits während der Ferien zum anstehenden Jahreswechsel geplant.

Änderung Abbautiefe im Steinbruch Heldenmühle

Für den Steinbruch Heldenmühle wurde ein immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsantrag zur Änderung der Abbautiefe für die Abschnitte 3 und 5 sowie die Wiederverfüllung des Abbaukörpers beim Landratsamt gestellt. Die Gemeinde beriet über die im Rahmen der Behördenbeteiligung abzugebende Stellungnahme. Eine Veränderung der Abbaufläche bzw. des Abbaugebietes geht mit dieser Änderung nicht einher. Um die vorhandenen unteren Schichten des Wertgesteines auch in den Abschnitten 3 und 5 nutzen zu können, soll die Abbautiefe von 385 m über NN auf 355 m über NN abgesenkt werden. Dies entspricht der Abbautiefe, die bereits bei den Abschnitten 1 und 2 genehmigt wurde. Das Grundwasser ist hiervon nicht betroffen, auch in den Abschnitten 1 und 2 wurde das Grundwasser nicht berührt. Der Gemeinderat erhob keine Bedenken gegen den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag.

Bürgermeisterbesoldung

Nach den Vorschriften des Landeskommunalbesoldungsgesetzes sind die kommunalen Wahlbeamten nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes in die entsprechende Besoldungsgruppe einzuweisen. Die Einweisungsentscheidung des Gemeinderates ist eine Entscheidung mit Beurteilungsspielraum. In die Beurteilung dürfen nur objektive, also amtsbezogene Erwägungen einbezogen werden, die sich aus dem konkreten kommunalen Wahlamt ergeben. Subjektive, das heißt auf die Person des/der Amtsinhabers/in bezogene Gesichtspunkte dürfen in die Einweisungsentscheidung nicht einfließen.

Bei Bürgermeister/innen von Gemeinden von 5000 bis 10000 Einwohner ist die Zuordnung zu den Besoldungsgruppen A16 oder B2 vorzunehmen. Bei einer Wiederwahl ist dann automatisch die höhere Besoldungsgruppe B2 anzuwenden. Der Gemeinderat beriet über die Bewertung der Bürgermeisterstelle für die erste Amtsperiode. Unter Berücksichtigung des besonderen Umfangs und Schwierigkeitsgrades des Amtes auf Grund der weit überdurchschnittlichen Gewerbeentwicklung (z.B. Zahl der Arbeitsplätze am Ort, den Entwicklungsaufgaben im  Industriegebiet und dem Gewerbepark an der A 6 als überörtlicher Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen), der starken Entwicklung des Wohnstandortes Satteldorf als auch die sich daraus ergebenden Anforderungen und Aufgaben wurden als besonders umfangreich und schwierig festgestellt. Dies betrifft auch den steten Ausgleich und die Entwicklung der drei Ortschaften mit 27 Wohnplätzen; aber auch die Konstellation als Gemeinde ohne regionalplanerische zentralörtliche Funktion und die damit verbundene Anforderung an den Stelleninhaber wurde gesehen. Unter Berücksichtigung dieser besonderen Umstände stellte der Gemeinderat fest, dass der neu zu wählende Bürgermeister/in mit Beginn der Amtszeit in die Besoldungsgruppe B2 eingewiesen wird.

 

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