Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.02.2022

Bebauungsplan „Häuslesbühl, 1. Erweiterung“

Gemäß dem Ergebnis der gemeindlichen Untersuchung zur Wohnbauflächenentwicklung wurde im Jahr 2020 für den Ortschaftsbereich Satteldorf als erster Schritt die östliche Erweiterung des Baugebietes Häuslesbühl ins Auge gefasst. Im November 2020 war daraufhin der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan bzw. zum Verfahren der örtlichen Bauvorschriften gefasst worden. Mit der Erweiterung der Fläche will man der anhaltend hohen Nachfrage nach Bauplätzen nachkommen und damit den Bedarf an Wohnraum abdecken. Das Konzept für die Erweiterung wurde im Februar 2021 festgelegt. Daraufhin wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit Mitte des Jahres 2021 durchgeführt. Nach Abwägung der vorgetragenen Stellungnahmen und Berücksichtigung dieser im weiteren Verfahren erfolgen die abschließenden Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden im Herbst. Mit der Erweiterung werden die Möglichkeiten für 3 Mehrfamilienhäuser mit maximal 12 Wohnungen sowie weitere 21 Einfamilienhausbauplätze mit 1 oder 2 Wohnungen geschaffen, so Bürgermeister Kurt Wackler. Dem Wohnraumbedarf aus der Gemeinde kann damit Rechnung getragen und dieser mit dem Gesamtgebiet Häuslesbühl mittelfristig in mehreren Vermarktungstranchen gedeckt werden.

Hauptamtsleiter Jürgen Diem stellte die im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlag der Verwaltung vor. Die raumordnerischen Belange hinsichtlich des Bauflächenbedarfsnachweises aber auch der Berührung des regionalen Grünzuges wurden abgearbeitet und in Abstimmung mit dem Regionalverband beachtet. Die notwendigen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, soweit sie nicht im Baugebiet umgesetzt werden können, werden extern am Rand des Baugebietes sowie auf einer gesonderten gemeindlichen Fläche umgesetzt. Der Gemeinderat stimmte dem notwendigen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Naturschutzbehörde ausdrücklich zu. Die vorgetragenen baurechtlichen Hinweise wurden zur Kenntnis genommen, sorgfältig geprüft und soweit erforderlich umgesetzt. Die Anregungen aus Naturschutzsicht hinsichtlich des Amphibienschutzes wurden in den schriftlichen Teil des Bebauungsplanes übernommen. Der Gemeinderat wog die Stellungnahmen gemäß dem Vorschlag der Verwaltung ab und fasste anschließend den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan und zu den örtlichen Bauvorschriften.

Ausbau Gemeindeverbindungsstraße Gröningen-Triftshausen

Im Dezember 2021 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Gröningen und Triftshausen mit einer Breite von 4,75 m und Ausweichstellen auszubauen. Daraufhin wurden die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Bürgermeister Kurt Wackler informierte den Gemeinderat über die eingegangenen und geprüften Angebote. Zur Planung informierte er darüber, dass nach nochmaliger Prüfung die Baumaßnahmen im Bereich des Bahndurchlasses so ausgeführt werden, dass eine Verringerung der Durchfahrtshöhe ausgeschlossen werden kann. Der Gemeinderat vergab die Tief- und Straßenbauarbeiten an die Fa. Ernst Hähnlein zum Preis von 642.050,20 €.

Erneuerung Wasserleitung Ellrichshausen-Birkelbach

Die Tief- und Straßenbauarbeiten für den modifizierten Hochausbau der Gemeindeverbindungsstraße von Ellrichshausen nach Birkelbach wurde gemeinsam mit der Verlegung der Wasserleitung der Gemeinde Satteldorf und Leerrohren der LWL-Versorgung im Auftrag des Zweckverbands Breitband Landkreis Schwäbisch Hall öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat wurde über das geprüfte Submissionsergebnis informiert. Die Tief- und Straßenbauarbeiten wurden an die Fa. Leonhard Weiss aus Satteldorf zum Angebotspreis von 348.640,39 € vergeben. Der Anteil, der von der Gemeinde Satteldorf zu tragen ist, beträgt dabei 292.519,38 €, auf den Zweckverband Breitband entfallen 56.121,01 €. Die Arbeiten für den Rohrleitungsbau wurden an die Fa. Leidig aus Wallhausen zum Angebotspreis von 37.444,54 € vergeben.

Digitale Ausstattung der Grundschule Satteldorf

Die digitale Ausstattung der Grundschule Satteldorf wird entsprechend dem Medienentwicklungsplan nach Maßgabe des Digitalpakts Schule weiterentwickelt, erläuterte Gemeindekämmerer Reinhold Niebel. Nach der Netzwerkinstallation in den beiden Schulgebäuden wurden im Jahr 2021 die Klassenräume der Klassen 3 und 4 mit insgesamt sechs Digitaltafeln an den Standorten Gröningen und Satteldorf ausgestattet. Darüber hinaus waren drei Klassensätze Schüler-iPads sowie Lehrer-iPads beschafft worden. Als nächster Schritt steht die Bestückung mit insgesamt sechs Digitaltafeln der Klassenräume der Klassen 1 und 2 an. Damit kommen dann in allen Klassenräumen in Gröningen und Satteldorf Digitaltafeln im Unterricht zum Einsatz. Es werden dabei die identischen Geräte, wie bisher vorhanden, über den IT-Dienstleister Ostalb-IT GmbH angeschafft. Der Beschaffung der sechs Digitaltafeln zum Angebotspreis von 36.971 € wurde zugestimmt.

Feldwegerneuerung

Im Gewann Herdeichen in Gröningen verläuft zwischen der Kreisstraße K 2659 und der Gemeindeverbindungsstraße Gröningen-Triftshausen ein Feldweg mit wassergebundener Oberfläche mit einer Weglänge von etwa 250 m. Ebenfalls noch wassergebunden ist der Feldweg im Bereich Ave Maria, nordöstlich bzw. östlich des Baugebiets Häuslesbühl mit einer Länge von 450 m. Beide Wege, die sich im Randbereich der Erschließung befinden und vornehmlich als Spazierwege bzw. Rundwege der Bewohner genutzt werden, sollen wie andere vergleichbare Wege in der Vergangenheit nun auch mit einer bituminösen Tragdeckschicht ausgebaut werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, für diese Maßnahmen eine Kostenschätzung zu erstellen und eine beschränkte Ausschreibung vorzubereiten.

Sachstand Ausbau Bundesautobahn A 6

Seit Jahren ist das Thema Ausbau der Bundesautobahn vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zum Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim Thema in unterschiedlichen Gremien und Gegenstand der Berichterstattung in den Medien. Im Jahr 2016 wurde die Voruntersuchung und verschiedene Trassenvarianten im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung in der Sport- und Festhalle Satteldorf zum 6-streifigen Ausbau und eine öffentliche Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die die Gemeinde betreffenden Punkte wurden im Rahmen der Anhörung ausführlich und umfassend von der Verwaltung schriftlich vorgetragen. Nach damaligem Bekunden sollte die Planung bis Mitte 2020 abgeschlossen und im Anschluss daran das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Wiederholt hat die Verwaltung, so Bürgermeister Kurt Wackler, beim damals für die Planung zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart wegen des Stands der Planung und den die Gemeinde betreffenden Punkten nachgehakt. Ausdrücklich wurden die Themen wie u. a. Lärmschutz, Gewässerschutz, Ausgleichsmaßnahmen, Baustellenzufahrt Neubau Jagsttalbrücke und Gronachtalbrücke sowie Grunderwerb nachgefragt. Leider hat sich die Weiterbearbeitung der Planung regelmäßig verzögert, obwohl die Bauarbeiten nach zahlreichen politischen Bekundungen längst laufen sollten.

Im Zuge der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung wurden nunmehr die deutschen Autobahnen ab 2021 nicht mehr in der Auftragsverwaltung der Bundesländer, sondern durch die neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes überführt. Im Januar 2021 wurde daraufhin mit der neu gegründeten Autobahn GmbH Südwest, die u. a. für den Bereich Satteldorf zuständig ist, Kontakt aufgenommen. Bürgermeister Wackler berichtete, dass im Rahmen einer Videokonferenz mit der Autobahn GmbH des Bundes dann leider zur Kenntnis genommen werden musste, dass aktuell der Planungsabschnitt 6 der BAB, d. h. der Planungsabschnitt von der Anschlussstelle Kirchberg/Jagst bis Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern, aktuell nicht weiterbearbeitet wird. Insbesondere konnten weder zum damaligen noch bis zum heutigen Zeitpunkt Planunterlagen zum notwendigen Grunderwerb vorgelegt werden. Bei dem 7,4 km langen Autobahnabschnitt auf Markung Satteldorf ist mit einem nennenswerten Flächenbedarf zu rechnen. Weitere Schritte konnten diesbezüglich aufgrund der fehlenden Grundlage nicht unternommen werden. Mit Schreiben vom Januar 2022 hat die Autobahn GmbH die Gemeinde dann über die nächsten Schritte im laufenden Jahr 2022 informiert. Eine Aussage zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt 6 ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Es gibt lediglich die Feststellung, dass bis 2027 das gesamte Projekt und damit wohl auch der östlichste Planabschnitt mit überplant und Baurecht vorliegen soll. Bedauerlich ist, dass der dringendst nötige Lärmschutz für unsere angrenzenden Ortslagen und Gewässerschutzmaßnahmen erst mit einem Ausbau kommen werden und damit weiter auf sich warten lassen. Der Gemeinderat nahm die Information zum Sachstand zur Kenntnis.

Festlegung Freibadsaison

Die Eröffnung des Freibades ist für Samstag, 21. Mai 2022, vorgesehen. Die Öffnungszeiten wurden wie in den vergangenen Jahren täglich von 10.00 bis 20.00 h festgelegt, bei schlechtem Wetter findet von 10.00 bis 11.00 h und von 18.00 bis 19.00 h Schlechtwetterschwimmen statt. Eine Erhöhung der Badegebühren wurde nicht vorgenommen, die bisherigen Badegebühren – wie vor Corona - gelten unverändert weiter. Auch die Verpachtung des Freibadkiosks wird wie gewohnt an Frau Schnürpel vorgenommen.

Vereidigung/Verpflichtung des neuen Bürgermeisters

Gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt die Verpflichtung des neu gewählten Bürgermeisters durch ein Mitglied des Gemeinderates, das vom Gemeinderat zu bestimmen ist. In der Gemeinde Satteldorf war es in der Vergangenheit immer üblich, dass diese Aufgabe durch den 1. Stellvertreter des Bürgermeisters vorgenommen wird. Der Gemeinderat legte fest, dass die Vereidigung und Verpflichtung von Herrn Bürgermeister Thomas Haas durch den 1. Stellv. Bürgermeister Wilhelm Beck erfolgen wird. Die Verabschiedung des bisherigen Bürgermeisters Kurt Wackler und die Vereidigung und Verpflichtung des neuen Bürgermeisters Thomas Haas ist am Freitag, 1. April 2022, in der Sport- und Festhalle Satteldorf, geplant.

 

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