Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Steinbruch Bölgental
Die erwartete Entscheidung des Landratsamtes Schwäbisch Hall zum Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag Bölgental liegt mittlerweile vor, berichtete Bürgermeister Thomas Haas. Das Landratsamt hat eine Genehmigung für den Aufschluss- und Betrieb des Steinbruchs zum Abbau von Kalkstein mit einer Abbaufläche von rund 21 ha erteilt. Ebenso ist die Errichtung der Betrieb eines ortsfesten Schotterwerks sowie in der Aufschlussphase der zeitweilige Betrieb einer mobilen Brech- und Glasieranlage genehmigt. Aus Sicht der Gemeinde stellte Bürgermeister Haas fest, dass die Argumente der Gemeinde bei der Entscheidung des Landratsamtes nicht sachgerecht gewürdigt wurden. In Abstimmung mit dem beauftragten Rechtsanwalt Dr. Heer hatte die Verwaltung entschieden, gegen diese Genehmigung zur Fristwahrung frühzeitig Widerspruch einzulegen. Dies hat Rechtsanwalt Herr Dr. Heer als Bevollmächtigter der Gemeinde fristgerecht am 5. Mai 2022 getan. Die ausführliche Begründung des Widerspruchs wird derzeit sorgfältig vorbereitet, um sie abschließend im Gemeinderat zu beraten und festzulegen. Dies wird in einer der folgenden Sitzungen erfolgen, nach heutigen Stand noch vor der Sommerpause.
Bebauungsplan „Weilersäcker/Schafbuck“
Im Zuge vom Bebauungsplanverfahrens sind naturschutzrechtliche Eingriffe zu minimieren und auszugleichen. Aufgrund der umfangreichen Forderungen des Natur- und Artenschutzes sind regelmäßig außerhalb des eigentlichen Plangebiets sogenannte naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Der künftige Bedarf an Ausgleichsflächen für die weitere Wohn- und Gewerbebauentwicklung in Satteldorf soll im Sinne einer Konzentration im Bereich Weilersäcker/Schafbuck bei Bronnholzheim stattfinden, so Bürgermeister Thomas Haas. Zu diesem Zweck wurde diese Fläche über ein Bebauungsplanverfahren bauleitplanerisch ausgewiesen und gesichert. Die Notwendigkeit von Ausgleichsflächen zeigt sich auch aktuell durch die Bebauungsplanverfahren „Häuslesbühl, 1. Erweiterung“ in Satteldorf, die kommenden Wohnbauflächen „Steinäcker“ in Satteldorf, „Winterwiesen III“ in Gröningen und „Schlegelberg IV“ in Ellrichshausen. Die Fortsetzung des „Gewerbeparks“ südlich der Autobahn wurde im vergangenen Jahr mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbepark III“ auf den Weg gebracht. Nachdem der Bebauungsplan im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens für rechtsunwirksam erklärt worden war, hat die Gemeinde den Bebauungsplan inhaltlich überarbeitet im Hinblick auf die von Verwaltungsgerichtshof beanstandeten wesentlichen Punkte. Im Rahmen eines sogenannten Ergänzungsverfahrens mit nochmaliger öffentlicher Auslegung soll der Bebauungsplan nun geheilt werden und somit dauerhaft rechtskräftig ausgestaltet werden. Die Feststellung der überarbeiteten Entwürfe war im Herbst vergangenen Jahres erfolgt und daraufhin die Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt worden.
Hauptamtsleiter Jürgen Diem informierte über die im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Stellungsnahmen und stellte auch den Abwägungsvorschlag der Verwaltung vor. Die umfangreichen behördlichen Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und soweit erforderlich abgewogen. Die Hinweise zu den geplanten natur- artenschutzrechtlichen Maßnahmen wie beispielsweise auch zur vorgesehenen Buntbrache zum Ausgleich von Lerchen und Betzen wurden naturschutzfachlich sorgfältig geprüft und letztendlich an der Planung festgehalten. Die Frage einer größeren Verteilung von Ausgleichmaßnahmen auf das gesamte Gemeindegebiet und Bedenken der Nähe zur Autobahn wurden fachlich zurückgewiesen und die ökologische sinnvollen Aufwertungsmaßnahmen beibehalten. Die Bedenken hinsichtlich des Verlustes von landwirtschaftlichen Flächen konnten zurückgewiesen werden, da der Landwirtschaft keine Flächen entzogen werden, sondern durch entsprechende Nutzungsänderungen ökologische Aufwertungen, z.B. durch Extensivierungen, geregelt werden. Dabei ist nach wie vor ein Drittel des Gesamtgebietes als Ackerfläche nutzbar. Grundsätzlich wurde auch herausgestellt, dass der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hatte, dass der Planung die städtebauliche Erforderlichkeit nicht abgesprochen werden kann und der Bebauungsplan im Grunde zu diesem Zweck zulässig ist. Ebenso wurde herausgearbeitet, dass für die Umsetzung des Bebauungsplanes bereits Verträge mit Grundstückseigentümer bzw. Pächter geschlossen werden konnten und nach wie vor das Angebot steht, mit weiteren Grundstückseigentümern entsprechende vertragliche Vereinbarungen zu erzielen, bei Bedarf auch mit Tauschflächen. Die in Frage gestellte Bestimmtheit der beschriebenen Maßnahmen konnte zurückgewiesen werden, die Festsetzungen sind sachgerecht und hinreichend bestimmt. Eine Beeinträchtigung des regionalen Grünzuges ist nicht gegeben, den öffentlichen und privaten Belangen wurden sachgerecht angemessen gewichtet und in der Abwägung berücksichtigt.
Der Gemeinderat wog die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß dem Vorschlag der Verwaltung ab und fasste anschließend den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan. Im ergänzenden Verfahren wird dadurch der Bebauungsplan rückwirkend geheilt und tritt zum ursprünglichen Gültigkeitsdatum in Kraft.
Digitalisierung des Rechnungslaufs der Verwaltung
Im Rathaus ist seit dem Jahr 2018 das digitale Dokumentenmanagemt „Enaio“ der Firma Optimal Systems im Einsatz, das über das kommunale Rechenzentrum Komm.one beschafft wurde. Das Programm ermöglich die digitale Erstellung von Dokumenten und Information unterschiedlichster Art sowie deren Bearbeitung, Austausch und die Regelung der Zugriffsverwaltung zwischen verschiedenen Personen. Es ermöglicht einen effektiven Informationsschluss und unterstützt einen zeitgemäßen, papierlosen Organisationsablauf, so Bürgermeister Thomas Haas. Darauf aufbauend ist nun vorgesehen, in dieses Dokumentenmanagement den Rechnungseingangsworkflow zu implementieren.
Gemeindekämmerer Reinhold Niebel erläuterte dem Gemeinderat den derzeitigen Prozess zur Rechnungsbearbeitung im Rathaus. Über den zentralen Posteingang und Vorlagensichtvermerk von Bürgermeister bis hin zur Verteilung über Amtsleiter an Sachbearbeiter ist es eine sehr lange Bearbeitungsdauer, bis letztendlich die Ablage zu den Akten erfolgen kann. Darüber hinaus sind die mangelnde Übersichtlichkeit im Prozessablauf sowie der hohe Platzbedarf der Papierakten nachteilig. Anschließend erläuterte Herr Niebel den „Enaio Rechnungseingangsworkflow“ mit dem Scanvorgang der Rechnungen, den Bearbeitungsfunktionen bis hin zur elektronischen Dokumentation. Der gesamte Prozess der Rechnungsbearbeitung erfolgt dann jeweils elektronisch. Die Vorteile dieses Verfahrens sind die zügige und sichere Bearbeitung und die elektronische Weitergabe. Sorgfältige Prüfroutinen sowie digitale Workflows zur Kenntnisgabe und Freigabe sorgen für Sicherheit und Transparenz innerhalb der Verwaltung. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die Bestellung des Programms „Enaio Rechnungseingangsworkflows“ beim kommunalen Rechnungszentrum Komm.one zu tätigen. Für die Einrichtung werden dabei einmalig 50.266,00€ fällig, für laufende erforderliche Leistungen wie die Lizenzgebühren, beträgt der Umfang 10.683,84€ im Jahr. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt.
Bestellung weiterer Standesbeamten
Die Gemeinde Satteldorf bildet nach wie vor einen eigenen Standesamtsbezirk für das Gemeindegebiet. Bisher sind als Standesbeamte Gemeindeoberamtsrat Jürgen Diem und Verwaltungsangestellte Martina Sieland bestellt. Die bisherigen Standesbeamten Bürgermeister a. D. Kurt Wackler und Gemeindeinspektorin a. D. Gisela Schumm sind Anfang des Jahres in den wohlverdienten Ruhestand getreten und stehen somit nicht mehr zu Verfügung. Nach dem Personenstandsgesetz dürfen zu Standesbeamten nur nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete Beamte und Angestellte bestellt werden.
Bürgermeister Thomas Haas berichtete, dass derzeit die Verwaltungsangestellte Brigitte Vogt in die Sachbearbeitung des Standesamts eingearbeitet wird und mittlerweile auch das erforderliche Grundseminar für Personenstands- und Familienrecht an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf erfolgreich absolviert hat. Sie soll als weitere Standesbeamtin der Gemeinde bestellt werden. Weiter ist vorgesehen, Bürgermeister Haas als Eheschließungsstandesbeamter der Gemeinde nach der entsprechenden Fortbildung in Bad Salzschlirf zu bestellen. Damit ist die Gemeinde wieder künftig im Standesamt gut aufgestellt mit folgenden Standesbeamten:
Verwaltungsangestellte Martina Sieland
Verwaltungsangestellte Brigitte Vogt
Gemeindeoberamtsrat Jürgen Diem
Bürgermeister Thomas Haas (Eheschließungen)
Bestellung Ratsschreiber
Die Gemeinde Satteldorf ist Grundbucheinsichtstelle im Sinne des §35 a des Landesgesetzes für die freiwillige Gerichtsbarkeit. Die Aufgaben dieser Grundbucheinsichtsstelle erledigt der Ratschreiber. Der Ratschreiber ist allgemein befugt, Unterschriften und Abschriften öffentlich zu beglaubigen. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung, dass als Nachfolger von Bürgermeister a. D. Kurt Wackler als Ratschreiber Bürgermeister Thomas Haas die Aufgaben des Amtes des Ratschreibers übernimmt. Die Stellvertretung bleibt unverändert bei Hauptamtsleiter Jürgen Diem.
Bausachen
Der Gemeinderat stimmte dem Umbau eines Wohnhauses mit Aufbau von Dachgauben und Neubau einer Doppelgarage auf Flst. 1602/14, Frankenhöhe 6 in Ellrichshausen zu.
Ebenso positiv gesehen wurde die Erweiterung der Stellplätze und Lagerhalle der Spedition Geis auf Flst. 2672/13 + 2672/15. Dieselstraße 31, in Satteldorf. Die Zustimmung zu den notwendigen Befreiungen von den Vorschriften des Bebauungsplanes bzw. die Bereitschaft der Gemeinde, eine notwendige Bebauungsplanänderung vorzunehmen, wurde bestätigt.
Zur Errichtung und zum Betrieb einer Betonmischanlage in Zuge des Steinbruchs in der Heldenmühle auf Flst. 3338/0 wurde das Einvernehmen erteilt.