Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 24. Oktober 2022

Gemeindliche Wasserversorgungskonzeption

Im Februar des vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat den Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW) mit der Erstellung einer Wasserversorgungskonzeption für die gesamte Gemeinde Satteldorf beauftragt. Ziel der Konzeption ist es, eine strukturierte Arbeitsgrundlage zu erhalten, die den Werterhalt der bestehenden Wasserversorgungsinfrastruktur sicherstellt und die Versorgungssicherheit sowie die Versorgungsqualität verbessert. Darüber hinaus soll ein stringenter und zukunftsfähiger Ausbau der Wasserversorgung ermöglicht werden, so Bürgermeister Thomas Haas. Die Umsetzung der konzipierten Maßnahmen soll in einer priorisierten Reihenfolge erfolgen unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der gesundheitsamtlichen Erfordernisse.

Geschäftsführer Dr. Jochen Damm vom Zweckverband NOW erläuterte, dass für die Wasserversorgung – im Rahmen der Daseinsfürsorge als Lebensmittel – gilt, dass sie hygienisch einwandfrei, zuverlässig verteilt und wirtschaftlich ist, wobei Nachhaltigkeit sowie Ressourcenschutz beachtet werden. Er stellte die notwendigen Untersuchungsschritte vor, die die Grundlage der vorgelegten Wasserversorgungskonzeption bilden: Beginnend mit der der Datenaktualisierung wurde eine umfassende Zustandsbewertung aller Hochbehälter und Wassertürme vorgenommen sowie das gesamte Rohrnetz analysiert. Zusätzlich wurden durch die NOW gezielt Schwachpunkte der gemeindlichen Wasserversorgung identifiziert. Aktuell laufende bzw. bevorstehende Tiefbaumaßnahmen, etwa im Rahmen des Breitbandausbaus, wurden ebenfalls in die Analyse mit einbezogen, um Synergieeffekte zu realisieren. So bildet die umfassende Konzeption die Grundlage dafür, einen Investitionsstau zu vermeiden, durch umfassende digitale Netzüberwachung eine schnelle Reaktion bei Rohrbrüchen sicherzustellen und insgesamt eine robuste Organisationsstruktur der Wasserversorgung zu erreichen.

Die detaillierte Überprüfung sämtlicher Speicheranalgen der gemeindlichen Wasserversorgung wurde vorgenommen, berichtete Dipl.-Ing. Holger Gersten von der NOW. Die Anlagen wurden bei Begehungen vor Ort im Zustand bewertet nach den Hauptkriterien Arbeitsschutz, Hygiene und Gebäude- bzw. Objektschutz. Das Ergebnis war befriedigend, in allen Bereichen sind aber Mängel vorhanden. An den Wassertürmen in Gröningen, Bölgental und Satteldorf sind Sanierungen erforderlich. Für den Hochbehälter Kühberg sowie den Hochbehälter Auhof wird ein Neubau vorgeschlagen, der Hochbehälter in Neidenfels soll durch einen Druckminderschacht ersetzt werden. Der Hochbehälter Roter Berg sollte saniert und erweitert werden, die Hochbehälter in Simonsberg und Beeghof können stillgelegt werden. Im Rahmen der Wasserversorgungskonzeption wurde auch dem Ingenieurbüro ibz Ziegler für den Breitbandausbau zugearbeitet betreffend Rockhalden, Birkelbach sowie der Verbindung Gröningen zum Euro-Rasthof. Auch das Wasserversorgungsnetz wurde eingehend überprüft, auch hinsichtlich der Anfälligkeit für Wasserrohrbrüche. Vorhandene Wasserverluste wurden eingeordnet. Weitere Überprüfungspunkte waren der Versorgungsdruck, die Stagnation (zu geringe Fließgeschwindigkeiten) sowie der Löschwasserfall.

Die notwendigen Maßnahmen zur Unterhaltung des Wasserversorgungsnetzes auf einer Länge von über 9 km im Gesamtgemeindegebiet wurden erarbeitet und priorisiert. Auch die Netzüberwachung soll verbessert werden. Eine schnellere Reaktionsmöglichkeit, einen effizienteren Einsatz der Mitarbeiter, eine Verbesserung der Anlagensicherheit sowie eine Reduzierung von Wasserverlusten sollen ebenfalls gewährleistet werden. Mögliche Maßnahmen sind eine Verbesserung des Equipments zur Rohrbruchortung, zusätzliche Kontrollwasserzähler, das Auswerten von Wasserzählern per Funk sowie die Aufschaltung der neuen Anlagen und des Wasserturms Bölgental an das Leitsystem der NOW. Das Wasserversorgungskonzept sieht über den gesamten Planungshorizont von 13 Jahren Kosten von insgesamt 14.218.700 € vor. Diese verteilen sich auf die Speicheranlagen mit 7.065.000 €, die Versorgungsleitungen mit 7.058.000 € und die Netzüberwachung mit 95.700 €.

Bürgermeister Thomas Haas stellte fest, dass es sich um eine hohe Investitionssumme handelt, die über den Zeitraum gesehen aber bewältigt werden kann. Nach der Umsetzung der Konzeption verfügt die Gemeinde über eine zukunftssichere Wasserversorgung, die den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Darüber hinaus besteht dann eine Organisation, die ein Organisationsverschulden vermeidet, eine verbesserte Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit sowie die digitale Überwachung der Anlagen gewährleistet. Auch die Netzkenntnis ist verbessert, ebenso wie der Netzzustand.

Der Gemeinderat beriet ausführlich über die Wasserversorgungskonzeption und nahm diese einstimmig zustimmend zur Kenntnis. Der vorgeschlagenen Vorgehensweise zum Erhalt und Ausbau der Wasserversorgungsinfrastruktur wurde grundsätzlich zugestimmt. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden gemäß dem dargestellten Zeitplan der Umsetzung in den jeweiligen Jahren im Haushaltsplan bis ins Jahr 2035 bereitgestellt.

Festlegung der Wasserverbrauchsgebühr für 2023 und 2024

Derzeit umfasst der geltende Kalkulationszeitraum der Wassergebühr der Gemeinde Satteldorf die Jahre 2021 und 2022. Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt aktuell 1,90 €/cbm Wasser. Für die bevorstehenden zwei Jahre 2023 und 2024 muss die Wassergebühr neu kalkuliert werden. Die Verwaltung beauftragte hierzu ein erfahrenes Wirtschaftsberaterbüro mit der Gebührenkalkulation. Geschäftsführer Robert Häuser stellte seine Berechnung in öffentlicher Sitzung vor. Als Kalkulationsgrundlage wurden die Anlagenbuchhaltung, die Betriebsaufwendungen und -erträge anhand der Planansätze aus dem Teilergebnishaushalt 2022 der Wasserversorgung herangezogen und Prognosen für die Entwicklung im Bemessungszeitraum der beiden kommenden Jahre erarbeitet. Die Entwicklung von Abschreibungen, Auflösung von Zuschüssen und Verzinsung des Eigenkapitals wurde unter Berücksichtigung der im Kalkulationszeitraum geplanten Investitionen laut Investitionsplanung der Gemeinde ermittelt. Als neue kostendeckende Gebührenobergrenze im Kalkulationszeitraum 2023/2024 wurde eine Wasserverbrauchsgebühr von 2,32 €/cbm errechnet. Die Erhöhung der kostendeckenden Gebührenobergrenze ist in steigenden Betriebsaufwendungen und Abschreibungen begründet.

Neben der Verbrauchsgebühr wird eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr erhoben, die auf Basis der Gesamtanzahl und der unterschiedlichen Größen der Wasserzähler ermittelt wird. Die Zählergrundgebühr für einen haushaltsüblichen Wasserzähler beträgt ab 01.01.2023 3,30 €/Monat (aktuell 3,00 €/Monat). Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag auf der Grundlage der vorgelegten Gebührenkalkulation mit einer Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 2,32 €/cbm Wasser ab 01.01.2023 einstimmig zu.

Der erforderlichen Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt. Die Satzungsänderung wird noch öffentlich bekanntgemacht.

Festlegung der zentralen Abwassergebühren für 2023 und 2024

Für die zentralen Abwassergebühren erstreckt sich der geltende Kalkulationszeitraum ebenfalls auf die Jahre 2021 und 2022. Die Schmutzwassergebühr beträgt aktuell 2,50 €/cbm, die Niederschlagswassergebühr 0,30 €/qm. Für die bevorstehenden zwei Jahre 2023 und 2024 müssen die zentralen Abwassergebühren neu kalkuliert werden. Die Kalkulation führte ebenfalls das zuvor genannte Büro durch. Als Kalkulationsgrundlage wurden die Anlagenbuchhaltung, die Betriebsaufwendungen und -erträge anhand der Planansätze aus dem Teilergebnishaushalt 2022 des Klär- und Kanalbereichs herangezogen und Prognosen für die Entwicklung im Bemessungszeitraum der beiden kommenden Jahre erarbeitet. Die Entwicklung von Abschreibungen, Auflösung von Zuschüssen und Verzinsung des Eigenkapitals wurde unter Berücksichtigung der im Kalkulationszeitraum geplanten Investitionen laut Investitionsplanung der Gemeinde ermittelt. Robert Häuser erläuterte, dass die Abwasserversorgung kostendeckend geführt werden muss und der Gesetzgeber daher den Ausgleich von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen vorangegangener Bemessungszeiträume verlangt. Da die zu berücksichtigenden Ausgleiche aus unterschiedlichen Bemessungszeiträumen erfolgen, errechnen sich für die Jahre 2023 und 2024 jeweils unterschiedliche Gebühren. Als neue kostendeckende Gebührenobergrenze wurden ermittelt:

Schmutzwassergebühr 2023        2,37 €/cbm,    Niederschlagswassergebühr 2023    0,11 €/qm

Schmutzwassergebühr 2024        2,46 €/cbm,    Niederschlagswassergebühr 2024    0,24 €/qm

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag auf der Grundlage der vorgelegten Gebührenkalkulation mit den jeweils ab 01.01. des betreffenden Jahres geltenden Gebühren einstimmig zu. Auch der erforderlichen Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung wurde einstimmig zugestimmt. Die Satzungsänderung wird noch öffentlich bekanntgemacht.

Die Gemeindeverwaltung hat eine Musterberechnung mit dem Wasserverbrauch am Beispiel eines 4-Personen-Haushalts erstellt. Unter Einbeziehung der Erhöhung der Wassergebühr und Senkung der Abwassergebühren bedeutet dies bei dem angenommenen, exemplarischen Verbrauch eine moderate Mehrbelastung von 24,57 € im Jahr 2023 und von 68,96 € im Jahr 2024.

Sowohl bei der Wassergebühr als auch bei den Abwassergebühren liegt die Gemeinde Satteldorf weiterhin deutlich unter den Durchschnittswerten der übrigen Kommunen des Landkreises Schwäbisch Hall (Wasser 2,49 €/cbm; Schmutzwasser 3,27 €/cbm, Niederschlagswasser 0,33 €/qm).

Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan

Der gültige Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim wurde im Jahr 1993 genehmigt und in Kraft gesetzt. Der Landschaftsplan für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft wurde im Jahr 2011 aufgestellt. Zur Steuerung und Koordinierung der weiteren Entwicklung des gemeinsamen Verwaltungsraums soll nun die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie parallel die Fortschreibung des Landschaftsplanes erfolgen. Bereits Ende 2021 wurde ausführlich über die Notwendigkeit zur Gesamtfortschreibung der beiden Pläne im Gemeinderat informiert.

Die Notwendigkeit einer aktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zeigt sich auch daran, dass von 1993 bis 2017 80 notwendige Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abgeschlossen wurden und bis heute noch 18 aktuelle Verfahren laufen. Auch der Landschaftsplan ist auf einen aktuellen Stand zu bringen, da insbesondere im Umweltrecht den gestiegenen Anforderungen und der höheren Bedeutung Rechnung getragen werden muss. Der Gemeinderat fasste einstimmig die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes.

Beschaffung Löschgruppenfahrzeug

Nach dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet, auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Gemäß des fortgeschriebenen Feuerwehrbedarfsplanes der Gemeinde aus dem Jahr 2007 ist nun die Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr als Ersatzbeschaffung für das bisherige LF 8/6 (Baujahr 1998) der Hauptabteilung Satteldorf vorgesehen. Der Feuerwehrbedarfsplan sieht die Ausmusterung des einsatztaktisch notwendigen Fahrzeugs für das Jahr 2023 nach 25-jähriger Einsatzzeit vor.

Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 450.000 € für die Anschaffung eines LF 10, das normierte Nachfolgemodell des bisherigen Einsatzfahrzeugs, stehen bereits im Haushaltsplan 2022 als Verpflichtungsermächtigung bereit. Aus der Landesförderung wurde eine Zuwendung in Höhe von 96.000 € bewilligt. Aufgrund der fachspezifischen und vergaberechtlichen Erfordernisse wurde, wie bei der letzten Beschaffung des Gerätewagens-Transport, ein Fachbüro mit der Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen europaweiten Ausschreibung beauftragt. Den Auftrag erhielt das Ausschreibungsbüro für Feuerwehrfahrzeuge Kratochwill aus Mühlhausen-Tairnbach.

Fahrzeugbeschaffung Bauhof

Gemäß des Fahrzeugkonzepts für den Bauhof sollte zunächst ein Fahrzeug als Ersatz für den jährlich angemieteten Winterdienstschlepper angeschafft werden. Durch einen kürzlich aufgetretenen Getriebeschaden am Unimog des Bauhofs ist die Ersatzbeschaffung für dieses Fahrzeug nun an die erste Stelle der Dringlichkeit gerückt. Die Reparaturkosten stehen, auch im Hinblick auf die ohnehin geplante Ausmusterung des Unimog im kommenden Jahr, in keinem wirtschaftlichen Verhältnis. Aufgrund des im Zweifel bevorstehenden kurzfristigen Ausfalls des Unimog wurde für die Wintermonate bereits als Ausfallersatz ein Unimog angemietet.

In den vergangenen Monaten waren im Bauhof bereits drei verschiedene LKW-Fahrzeuge zur Erprobung im Einsatz, wie Bautechniker Christoph Hager berichtete. Die aus der Erprobung gewonnen Erkenntnisse sollen bei der Ausschreibung berücksichtigt werden. Aufgrund des zu erwarteten Auftragswerts ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich, hierfür soll auf die Expertise eines Ausschreibungsbüros zurückgegriffen werden. Die Finanzierung soll über den Haushalt 2023 erfolgen, die in diesem Jahr bereits bereitgestellten Mittel in Höhe von 200.000 € werden nicht abgerufen. Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges gemäß des aktualisierten Fahrzeugkonzepts für den Bauhof mehrheitlich zu und ermächtigte die Verwaltung zur Ausschreibung.

Baumpflanzungen durch die Gemeinde

Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich, dass auch die Gemeinde ihren Beitrag dazu leistet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu pflegen und zu schützen. Deshalb legt die Verwaltung Wert darauf, die Grünpflege sowie die Nutzung und Gestaltung von Forst-, Grün- und Freiflächen klimaschützend, umweltfreundlich und nach den aktuellsten Erkenntnissen des Schutzes der Biodiversität auszugestalten. Zahlreiche Grünflächen, Waldgebiete, Büsche und Bäume prägen das Orts- und Landschaftsbild unserer Gemeinde.

Die Pflege, Kontrolle und Instandhaltung öffentlicher Grünflächen stellt eine bedeutende Aufgabe des gemeindlichen Bauhofs dar. Bei geplanten Baumfällungen wird immer zunächst genau abgewogen, ob eine Fällung tatsächlich erforderlich ist. Zusätzlich zum bisherigen, bewussten Vorgehen soll nun künftig für jeden Baum, der von der Verwaltung bzw. in deren Auftrag gefällt wird, mindestens ein neuer wiederum als öffentliches Grün gepflanzt werden. Der Gemeinderat begrüßte diesen Verwaltungsvorschlag als pragmatischen und gleichsam wertvollen Beitrag, die Verantwortung der Gemeinde zum Erhalt unserer Natur wahrzunehmen.

Bekanntgaben und Mitteilungen

Die Verwaltung berichtete über weitere aktuelle Themen wie folgt:

-       Auf Wunsch der Firma Schön + Hippelein fand ein Gespräch zwischen dem Unternehmen, der Gemeindeverwaltung sowie den beauftragten Rechtsanwälten statt. In diesem hat das Unternehmen darüber informiert, dass es im Rahmen des laufenden Widerspruchsverfahrens zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Muschelkalksteinabbaus bei Bölgental einen Antrag auf Sofortvollzug eingereicht hat. Die Verwaltung hat daraufhin mit dem von der Gemeinde beauftragten Rechtsanwalt Dr. Heer bereits das Vorgehen abgestimmt, um im Fall einer Anordnung des Sofortvollzuges einstweiligen Rechtsschutz einlegen zu können. Im weiteren Austausch wurden die Standpunkte nochmals erläutert, insbesondere der klare Auftrag der Gemeinde aus dem Bürgerentscheid aus dem Jahr 2018.

-       In der Gemeinde leben derzeit 87 Geflüchtete. Hiervon sind 55 Personen aus der Ukraine, die in privaten Wohnungen untergebracht sind. 32 zugewiesene Asylbewerber bzw. Flüchtlinge sind in gemeindlichen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.

-       In Abstimmung mit dem Landratsamt hat die Verwaltung entschieden, dass der Gerätewagen-Transport der Freiwilligen Feuerwehr Satteldorf nun ein Teil des Hochwasserzuges des Landkreises ist und somit auch überörtlich nach Alarmierung durch die Leitstelle Schwäbisch Hall unverzüglich in Einsatz gehen kann.

-       Der Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst vom August 2022 sieht eine Zulage für den Sozial- und Erziehungsdienst vor. Diese tarifliche Regelung wird in der Gemeinde umgesetzt und die entsprechenden Zulagen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst bezahlt.

-       Im Mai dieses Jahres wurde die sogenannte Verkehrsschau unter Federführung der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Schwäbisch Hall durchgeführt und das Protokoll mittlerweile von der Verkehrsbehörde vorgelegt. Die Ortstafeln im Bereich des Baugebiets „Häuslesbühl“ in der Bronnholzheimer Straße und der Ellrichshäuser Straße wurden entgegen dem Antrag der Gemeinde nicht weiter nach außen verlegt, da die Verkehrsbehörde dies bedauerlicherweise als rechtlich nicht möglich angesehen hat.

 

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