S-Bahn-Haltepunkt Ellrichshausen
Die S-Bahn Nürnberg wird von Dombühl nach Crailsheim verlängert. Im Jahr 2020 unterzeichneten die Beteiligten, der Freistaat Bayern, das Land Baden-Württemberg sowie die Landkreise Ansbach und Schwäbisch Hall eine gemeinsame politische Erklärung mit dem Ziel der Inbetriebnahme der erweiterten, länderübergreifenden S-Bahn-Verbindung bis Ende 2024. Seit Beginn dieser Diskussion um die Verlängerung der S-Bahn im Jahr 2015 arbeitet die Gemeindeverwaltung daran, so Bürgermeister Thomas Haas, im Zuge der Anbindung Crailsheims auch einen S-Bahn-Haltepunkt für Ellrichshausen zu realisieren.
Im November vergangenen Jahres war die von der Gemeinde in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zur technisch-baulichen Realisierung eines S-Bahn-Haltepunkts in Ellrichshausen vorgestellt worden. Die einzig realisierbare Variante wurde auf Investitionskosten von rund 9 bis 10 Mio. € geschätzt. Um eine abschließende Grundlage für eine sachgerechte Entscheidungsfindung zu erhalten, hatte der Gemeinderat im Dezember 2021 der Beauftragung des Fachbüros PB Consult aus Nürnberg zugestimmt, um eine Potenzialanalyse zur Ermittlung des Fahrgastaufkommens mit Auswirkungen auf den Busverkehr für einen möglichen S-Bahn-Haltepunkt Ellrichshausen zu erarbeiten.
Das Ergebnis dieser Analyse stellte Herr Stefan Kaube vom beauftragten Fachbüro dem Gemeinderat ausführlich vor. Im Rahmen der Analyse wurde zum einen das Potenzial der Einrichtung eines Haltepunkts Ellrichshausen untersucht und zum anderen der Ist-Zustand der Anbindung des öffentlichen Verkehrs in Satteldorf bzw. Ellrichshausen. Das Ergebnis der Potenzialuntersuchung ergab ein tägliches Potenzial im Schülerverkehr von 100 Ein-/Aussteigern, beim bestehenden Pendler-/Freizeitverkehr von 50 Ein-/Aussteigern und bei der Verlagerung vom Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr von etwa 100 zusätzlichen Ein-/Aussteigern. Als Resultat der Fahrgast-Potenzialanalyse stellte Herr Kaube daher fest, dass die zu erwartende Nutzung eines möglichen Haltepunkts mit in Summe rund 250 Ein- und Aussteigern pro Tag im Vergleich zu den kalkulierten Investitionskosten in Höhe von rund 10 Mio. € sehr gering sein wird. Als zweiten Schritt stellte er die Analyse des Ist-Zustandes der öffentlichen Verkehrsanbindung mit einem Reisezeitenvergleich zum Individualverkehr dar. Weitere mögliche Betrachtungsansätze sind der Ausbau des Fahrtenangebots der Buslinie 56.
Das Ergebnis der technischen Machbarkeitsstudie sowie der Fahrgastanalyse waren im Oktober dieses Jahres von der Gemeindeverwaltung eingehend mit Vertretern des Verkehrsministeriums, des Regierungspräsidiums, des Landratsamtes, des Kreisverkehrs Schwäbisch Hall, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie der Deutschen Bahn erörtert worden, berichtete Bürgermeister Thomas Haas. Entgegen dem früheren Signal, dass bei einer im Raum stehenden Investitionssumme von rund 3 bis 4 Mio. € eine Förderquote von bis zu 85 % in Aussicht gestellt wurde, haben die Vertreter des Landes nun deutlich erklärt, dass eine Bezuschussung aufgrund des niedrigen Fahrgastpotenzials und der sehr hohen Herstellungskosten derzeit nicht in Frage kommt. Dies bedeutet allerdings für die Zukunft keinen generellen, abschließenden Ausschluss eines S-Bahn-Haltepunkts in Ellrichshausen.
Der Gemeinderat nahm das Ergebnis der Fahrgast-Potenzialanalyse zur Kenntnis. Für weitere Untersuchungen wurde derzeit keine Notwendigkeit gesehen. Aufgrund des schlechten Kosten-/Nutzenverhältnisses und der mündlichen Förderabsage der Landesbehörden werden derzeit keine weiteren Planungen zur Realisierung eines S-Bahn-Haltepunkts in Ellrichshausen unternommen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der Potenzialanalyse werden jedoch bei sämtlichen Entwicklungsmaßnahmen im Bereich der Bahninfrastruktur auf Gemarkung Ellrichshausen herangezogen und bei Entscheidungen berücksichtigt.
Wohnumfeldmaßnahme Bergweg in Bronnholzheim
Für den Bergweg im Ortsteil Bronnholzheim ist eine Wohnumfeld-gestaltungsmaßnahme geplant. Die Aufwertung des Wohnumfelds soll unter anderem durch das Anlegen von Parkierungsflächen und der damit einhergehenden Strukturierung und Ordnung, der Eingrünung öffentlicher Parkflächen und der Anordnung von Parkinseln erreicht werden. Der gesamte Bergweg soll mit Graniteinzeilern berandet werden, wodurch auch eine bessere Leitwirkung für den Verkehr entsteht. Die Straßenbeleuchtung wird neu aufgebaut und der Abstand der Straßenbeleuchtungsmasten gegenüber dem vorhandenen Zustand maßvoll verringert.
Die bislang unzureichende Tragfähigkeit des Straßenunterbaus, so Dipl.-Ing. Gebhard Ziegler, soll durch den Einbau einer hydraulisch gebundenen Tragschicht verbessert und damit die vorhandenen Schäden dauerhaft beseitigt werden. Mit der Wohnumfeldmaßnahme wird auch die Leitungsinfrastruktur für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung erneuert. Nach Abschluss der Leitungsverlegungen erfolgt der Vollausbau mit Randsteinsatz, bituminösen Tragschichten und Deckenschichten. Die Investitionskosten für die Gesamtmaßnahme liegen bei rund 530.000 €. Die Wohnumfeldmaßnahme kann aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert werden mit 40 %, die Höchstfördersumme beträgt 110.000 €. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind teilweise im Haushaltsplan 2022 veranlagt, die restlichen Mittel werden im nächsten Jahr bereitgestellt. Der Gemeinderat ermächtigte einstimmig die Verwaltung, die erforderlichen weiteren Planungen für die Umsetzung der Wohnumfeldmaßnahme Bergweg in Bronnholzheim sowie die notwendigen Ausschreibungen der Arbeiten zu veranlassen.
Bebauungsplan „Winterwiesen III“
Nachdem in den Baugebietsabschnitten „Winterwiesen I“ und „Winterwiesen II“ keine Wohnbauplätze mehr zur Vermarktung bereitstehen, soll der nächste Abschnitt „Winterwiesen III“ nun mit erster Priorität angegangen werden, so Bürgermeister Thomas Haas. Um die Vorteile des sogenannten beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB nutzen zu können, sollte der Aufstellungsbeschluss hierfür noch in diesem Jahr gefasst werden. Hauptamtsleiter Jürgen Diem erläuterte die Vorteile des beschleunigten Verfahrens gegenüber einem „normalen“ Verfahren. So können die frühzeitigen Beteiligungen entfallen, die Umweltprüfung bzw. der Umweltbericht ebenso. Darüber hinaus muss der Bebauungsplan nicht dem Flächennutzungsplan entsprechen, d. h. es ist keine Genehmigung des Bebauungsplanes erforderlich. Im Rahmen der vorbereitenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen waren keine grundsätzlichen Bedenken festgestellt worden. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Winterwiesen III“. Auf die gesonderte Bekanntmachung im Mitteilungsblatt (voraussichtlich nächste Woche) wird verwiesen.
Bebauungsplan „Schlegelberg IV“ in Ellrichshausen
Auch in Ellrichshausen stehen kaum noch Wohnbauplätze zur Vermarktung im Baugebiet „Obere Gronach“ bereit. Daher ist das Baugebiet „Schlegelberg IV“ anzupacken, so Bürgermeister Thomas Haas. Um ggf. die Vorteile des beschleunigten Verfahrens auch hier nutzen zu können, wurde vorsorglich auch der Aufstellungsbeschluss zum entsprechenden Verfahren gefasst. Im Vorfeld war die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt worden. Aufgrund der artenschutz- und naturschutzfachlichen Bedenken wurde der Südhang des ehemaligen Abgrenzungsgebiets Schlegelberg IV aus dem Untersuchungsbereich herausgelassen. Auch hier wird auf die gesonderte Bekanntmachung des einstimmig gefassten Aufstellungsbeschlusses verwiesen.
Beschaffung eines Elektrofahrzeugs für die Kläranlage
Der im Jahr 2007 auf der Kläranlage in Dienst gestellte VW Caddy zeigt deutliche Alterserscheinungen. Die Reparaturkosten stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Alter und zur Laufleistung. Daher ist die Ersatzbeschaffung für dieses Fahrzeug angezeigt, das für den Betriebsablauf der Abwasserbeseitigung unverzichtbar ist. Als Behörde möchte die Gemeindeverwaltung mit gutem Beispiel vorangehen, erläuterte Bürgermeister Thomas Haas, und zu einer klima- und ressourcenschonenden Verkehrswende beitragen. Daher soll das neu zu beschaffende Dienstfahrzug der Kläranlage mit einem vollelektrischen Antrieb ausgestattet sein. Der Kostenansatz für das vollelektrische Neufahrzug liegt bei 50.000 €, die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2022 bereit.
Um die Beschaffung wirtschaftlich und vergaberechtskonform abzuwickeln, wurden bei sechs Autohändlern der Region entsprechend vergleichbare Fahrzugmodelle angefragt. Bautechniker Hager berichtete, dass zwei Angebote bei der Gemeinde eingegangen sind. Diese wurden anhand einer Bewertungsmatrix verglichen, wobei die Kriterien Preis, Qualität, Funktionalität, Nutzlast, Motorleistung, Reichweite, Serviceleistung bzw. Werkstattnähe sowie die Lieferzeit gegenübergestellt, gewichtet und mit Punkten bewertet wurden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Zeit bis zur Lieferung mit dem Einsatz eines Mietfahrzeugs überbrückt werden muss. Auch die notwendigen Aufwendungen unter Berücksichtigung der Lieferzeiten und der Mietkosten wurden berücksichtigt. Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung eines Mercedes Benz eVito einstimmig zu und erteilte dem Autohaus Bruno Widmann aus Crailsheim den Zuschlag zum Angebotspreis von 48.988,50 €.
Radweg Satteldorf-Crailsheim
In der Sitzung am 26.09.2022 hatte der Gemeinderat der aktualisierten Planung der wichtigen Radwegverbindung von Satteldorf nach Crailsheim zugestimmt. Inzwischen wurde die beantragte Förderung durch das Regierungspräsidium in Stuttgart bewilligt. Die Maßnahme wird im Jahr 2023 durchgeführt, die Haushaltsmittel sind größtenteils bereits eingeplant. Die aktuelle Kostenberechnung des Ingenieurbüros ibz Ziegler, die dem Förderantrag zugrunde gelegt wurde, liegt bei 1,5 Mio. € brutto. Auf den Streckenanteil von rund 830 m auf Gemarkung Satteldorf entfällt ein Anteil von 560.000 €. Aufgrund der bewilligten Förderquote von 90 % kann die Maßnahme noch mit lediglich 60.000 € Selbstfinanzierung realisiert werden. Vom Landkreis wurden noch erfreulicherweise Signale an die Gemeinde gesendet, dass dieser Betrag zur Hälfte übernommen wird, so dass der Betrag der gemeindlichen Eigenmittel bei 30.000 € liegen wird. Der Gemeinderat stimmte der Ausschreibung der Bauleistungen für den Ausbau des Radwegs Satteldorf-Crailsheim auf Grundlage der aktuellen Planungen für den Bereich Satteldorf einstimmig zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen.
Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim
Die Gemeinde Satteldorf ist gemeinsam mit den Gemeinden Frankenhardt, Stimpfach und der Stadt Crailsheim Mitglied der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim. Für diesen Flächennutzungsplan stehen verschiedene Änderungen an. Von den elf betroffenen Verfahren betrifft lediglich die Änderung 07-2017 „Weilersäcker/Schafbuck“ die Gemeinde Satteldorf. Der Gemeinderat stimmte den notwendigen Verfahrensbeschlüssen für die Flächennutzungsplanänderungen einstimmig zu.
Interkommunaler Gutachterausschuss
Die Städte und Gemeinden Blaufelden, Crailsheim, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Stimpfach und Wallhausen haben gemäß dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben eines gemeinsamen Gutachterausschusses beschlossen. Aufgrund des erheblichen zeitlichen Umfangs der Aufgaben des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters wird eine ergänzende Regelung zur Stellvertretung angestrebt. Dies ist abweichend von der bisherigen Regelung und soll zunächst temporär befristet eingeführt werden. Der Gemeinderat stimmte der Übergangsregelung zur Gutachterbestellung für den Zeitraum der laufenden Amtsperiode des Gutachterausschusses bis zum Oktober 2024 einstimmig zu.
Bekanntgaben und Mitteilungen
Die Verwaltung berichtete über weitere aktuelle Themen wie folgt:
- Als gemeinsame Maßnahme des Landkreises Schwäbisch Hall und der Gemeinde Satteldorf wird entlang der Kreisstraße 2659 vom Ortsende Gröningen bis zur Einmündung in die B 290 ein Radweg ausgebaut. Die Kosten für diese im Kreisradnetz vorgesehene Maßnahme liegen bei 147.000 €, die Förderung bei 126.000 €. Die verbleibenden Kosten von ca. 21.000 € tragen der Landkreis und die Gemeinde je zur Hälfte.
- Der Krieger-Verlag hat mitgeteilt, dass ab Januar 2023 der Bezugspreis für das Mitteilungsblatt von 32,50 € auf 35,75 € erhöht wird. Begründet wird diese notwendige Anpassung u.a. mit gestiegenen Kosten für Löhne, Material, Energie und den Anschaffungskosten für eine neue Schneidemaschine.
- Die Asphaltierung der Gemeindeverbindungsstraße Gröningen nach Triftshausen und der sanierten Feldwegteilstücke bei Satteldorf und Gröningen ist für nächste Woche terminiert.
- Die Feldwegesanierung und Kanaldeckelinstandsetzungsarbeiten laufen, die Spritzdecken in diesen Bereichen können witterungsbedingt aber erst im Frühjahr nächstes Jahr aufgebracht werden.
- Der wöchentlich wechselnde Einsatzleiter für den Winterdienst im gemeindlichen Bauhof, der die nächtlichen Kontrollen bezüglich Straßenglätte und Notwendigkeit Winterdienst durchführt, kann künftig mit dem Gemeindefahrzeug auch die notwendigen Fahrten von zu Hause aus durchführen. Damit können mit Blick auf die Nachhaltigkeit Fahrten vom Wohnort zum Bauhof vermieden werden.
- In der Gemeinde leben derzeit 83 Geflüchtete. Hiervon sind 51 Personen aus der Ukraine, die in privaten Wohnungen untergebracht sind. 32 zugewiesene Asylbewerber bzw. Flüchtlinge sind in gemeindlichen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Eine weitere Zuweisung ist vom Landkreis angekündigt.