Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 01.02.2021

Vorberatung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Haushaltsplan 2021 auf der Basis des vorgelegten und beratenen Entwurfs fertigzustellen.

Bei der Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2021 stellte Bürgermeister Kurt Wackler fest, dass es sich diesmal um eine Etatberatung mit nicht geringen Unwägbarkeiten handle. In einer pandemiebedingt für unabsehbare Dauer schwierigen Zeit seien die Unsicherheiten auch in diesem Etat merklich und könnten nach Einschätzung der Verwaltung auch im Folgejahr sogar noch größer werden. Die vorgelegten Zahlen und damit verbundenen Projektplanungen machten daher deutlich, wie wertvoll es war, in den vergangenen Jahren immer wieder Vorsorge zu treffen. Der Bürgermeister erinnerte an den Rechnungsabschluss 2019, der einen Überschuss von 3,5 Mio. EUR erbrachte, der nun zum Ausgleich des Finanzierungsbedarfs von 2,87 Mio. EUR zur Verfügung stehe. Dies unterstreiche die Leistungs- und Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde. Dadurch können die Aufwendungen für den laufenden Betreib unserer Einrichtungen in Höhe von 14,6 Mio. EUR erbracht und Investitionen in Höhe von 7,53 Mio. EUR auf den Weg gebracht werden.

Das gute Ergebnis aus 2019 bedingt in diesem Haushalt gravierende Auswirkungen durch den kommunalen Finanzausgleich. So fallen 918 TEUR mehr an Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage an und die Finanzzuweisungen des Landes schrumpfen um 1,53 Mio. EUR.

Allein die Personalaufwendungen des Ergebnishaushalts nehmen um 330 TEUR im Vergleich zu 2020 und steigen von 4,15 Mio. EUR auf 4,48 Mio. EUR. Von dieser Steigerung entfallen 80 % auf den Bereich Kindertagesbetreuung in der Gemeinde. Dieser umfasst mit Abstand den größten Einzelbereich im Etat, mit Aufwendungen von mittlerweile 3,288 Mio. EUR, im Vergleich dazu liegt der Bruttoaufwand der Wasserversorgung, wie auch der Abwasserbeseitigung jeweils bei 1,0 bzw. 1,1 Mio. EUR.  Die Gemeinde schultert mit 1,78 Mio. EUR rd. 55 % der gesamten Aufwendungen. Dies bedeutet eine Unterstützung je Platz in der Kinderbetreuung mit 6.600 EUR/Jahr. Das gute Angebot im Bereich der Kinderbetreuung ist der Gemeinde etwas wert. Sie kommt hier aber auch an Grenzen.

Bürgermeister Wackler ging im Weiteren auf die Investitionen mit einem Volumen von 7,53 Mio. EUR ein:

Investitionsmaßnahmen                                                                2021

·         Erweiterung Kindergarten Gröningen                              1,15 Mio. EUR     

(insgesamt 1,6 Mio. EUR)                 

·         Erschließung Wohnbaugebiet Häuslesbühl 2. BA            1,4 Mio. EUR

(Straße, Wasserleitung, Abwasser)

·         Breitbandausbau der weißen Flecken                             1,5 Mio. EUR

(davon 10 % Eigenanteil der Gemeinde)

·         Wohnumfeld-Maßnahme Ellrichshausen                               700 T EUR

·         Sammelkläranlage -Sand- und Fettfang                                550 T EUR

·         Wasserleitungsbau Birkelbach                                               300 T EUR

(mit Breitband und Straßenbau)

·         Erweiterung BG Winterwiesen                                                250 T EUR

·         Digitalisierung Grundschule und Verwaltung                         200 T EUR

Gemeindekämmerer Reinhold Niebel erläuterte die Entwicklung des Etats im Vergleich zum Jahr 2020. So war 2020 ein ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushalts von 1,985 Mio. EUR veranschlagt. Für diesen Haushalt fällt das Ergebnis mit -224.500 EUR negativ und damit rd. 2,2 Mio. EUR schlechter aus. Der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit geht um 2 Mio. EUR zurück. Insgesamt beträgt der Finanzierungsmittelbedarf 2,87 Mio. EUR, der aus dem Überschuss des Jahres 2019 gedeckt werden muss. Nach der mittelfristigen Finanzplanung aufgrund der Prognosen des Finanzministeriums ist auch für 2022 mit geringeren Zuweisungen und höheren Umlagen zu rechnen. Das Ergebnis wird sich daher noch einmal merklich verschlechtern.

Eckdaten des Haushalts 2021

(Übersicht)

 

 

Bewirtschaftungsplan Forstwirtschaftsjahr 2021

Der Gemeinderat wurde über den Entwurf des Bewirtschaftungsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2021 im Gemeindewald, der vom Forstamt erarbeitet worden ist, informiert. Dabei stehen Einnahmen von 5.650,00 Euro Ausgaben von 9.749,00 Euro gegenüber. Auf der Einnahmenseite schlagen die Holzernte mit 3.850,00 Euro und die zu erwartende Förderung von 1.800,00 Euro zu Buche. Auf der Ausgabenseite sind die Aufwendungen für die Holzernte mit 3.520,00 Euro, die Verwaltungskosten für den Nichtstaatswald in Höhe von 4.559,00 Euro sowie die Bestandspflege mit 810,00 Euro die wesentlichen Positionen. Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Bewirtschaftungsplanes einstimmig zu.

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren geplanter Muschelkalkabbau bei Bölgental

Am 10.11.2020 hatte der Gemeinderat ausführlich über die Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Antrag zum Aufschluss und Betrieb eines Steinbruchs mit Gesteinsaufbereitungsanlagen in der Lagerstätte Satteldorf/Bölgental beraten, Stellung genommen und die Erteilung des Einvernehmens abgelehnt (wir berichteten ausführlich im Mitteilungsblatt). Mittlerweile wurden die Planunterlagen ergänzt und insbesondere die Anträge zum Bau eines Material- und Baustellencontainers und eines Dieseltanks der Eigenverbrauchstankstelle eingefügt. Parallel lief die Öffentlichkeitsbeteiligung bis 15.01.2021 im Landratsamt Schwäbisch Hall und im Rathaus Satteldorf, wobei Einwendungen noch bis zum 15.02.2021 vorgetragen werden können. Es bestand auch die Möglichkeit, die Antragsunterlagen elektronisch auf der Homepage des Landratsamts und auch auf dem UVP-Portal der Länder während der Auslegungsfrist einzusehen. Mit Schreiben vom 09.12.2020 hat das Landratsamt die ergänzenden Planunterlagen mit den Anträgen zum Bau eines Material- und Baustellencontainers und eines Dieseltanks für die Eigenverbrauchstankstelle erhalten. Es wurde um abschließende Stellungnahme gebeten.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, das notwendige Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch auch zu den geplanten, ergänzten Vorhaben nicht zu erteilen. Die im November bereits vorgelegte Stellungnahme wurde ebenso einstimmig bekräftigt sowie eine ergänzende Stellungnahme festgelegt. Gegenüber der ursprünglichen Stellungnahme wurde insbesondere ergänzend und deutlich bekräftigt, dass die Kreisstraße K2508 zwischen Gröningen und Bölgental nicht geeignet ist, den zu erwartenden Zu- und Abfahrtsverkehr mittels Schwerlast-LKW zu bewerkstelligen. Nicht nachvollzogen werden konnte die im Rahmen der Behördenbeteiligung abgegebene Stellungnahme des Straßenbauamtes als Straßenbaulastträger, die entgegen einer anders lautenden Stellungnahme im Vorfeld des Verfahrens nun eine Geeignetheit der Straße in den Raum stellt, soweit verschiedene Nebenbestimmungen und Auflagen erfüllt werden. Zur Bekräftigung der gemeindlichen Auffassung wird derzeit eine gutachterliche Stellungnahme durch das Planungsbüro Bernhard aus Aalen im Auftrag der Gemeinde erarbeitet. Das erfahrene Verkehrsplanungsbüro kommt in seinen Untersuchungen zum eindeutigen Ergebnis, dass die Straße sowohl von der Tragfähigkeit als auch von der Straßenbreite den Schwerlastverkehr, insbesondere auch einen möglichen Begegnungsverkehr, nicht bewältigen kann. Mit Blick auf mittlerweile vorliegende Stellungnahmen verschiedener Behörden wurden auch die gemeindlichen Bedenken hinsichtlich landwirtschaftlicher und wasserwirtschaftlicher Belange, regionalplanerischer Gesichtspunkte, aber insbesondere auch der Umweltbelange mit Blick auf das angrenzende FFH-Gebiet nochmals bekräftigt und ergänzt.

Radweg Satteldorf-Crailsheim

Anfang der 90er-Jahre wurde der Radweg zwischen Satteldorf und Crailsheim als Gemeinschaftsmaßnahme beider Kommunen ausgebaut. Die Radwegverbindung wird sehr stark genutzt und hat auch eine hohe Bedeutung. Gleichzeitig ist aber festzustellen, dass der Radweg an verschiedenen Stellen nicht mehr dem heutigen Bedarf und dem anzustrebenden Ausbaustandard entspricht. So ist die Radwegbreite in verschiedenen Bereichen deutlich zu gering und sollte auf den Zielstandard 2,50 m ausgebaut werden. Diese Anforderung ist vornehmlich im Bereich Crailsheim gegeben, aber auch einem kleinen Teilbereich an der Ortseinfahrt Satteldorf vor dem Kreisverkehr an der Bahnbrücke. Der Gemeinderat stimmte der Durchführung eines Gemeinschaftsprojektes und der notwendigen Planungsvereinbarung zum Ausbau des Geh- und Radwegs zwischen Satteldorf und Crailsheim mit der Stadt Crailsheim zu. Die Stadt Crailsheim wird die Planungsleistungen dann entsprechend vergeben, die Gemeinde wird anteilsmäßig entsprechend dem Baukostenanteil an den Planungskosten beteiligt. Nach Vorliegen der Entwurfsplanung sind als nächster Schritte die notwendigen Förderanträge beim Land zu stellen und die Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers für den Bereich der K2659 zu klären. Erst nach Bewilligung der Fördermittel und der Finanzierung kann die bauliche Umsetzung angegangen werden; der Zeitpunkt ist noch vollkommen offen.

Erweiterung Kindergarten Gröningen

Im November des vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat beschlossen, die Gewerke A (Erdbau, Rohbau, Entwässerung, Baustraße) und B (Wand, Dach, etc.) jeweils gebündelt auszuschreiben. Inzwischen liegt die Baugenehmigung zu der geplanten Maßnahme vor und das beauftragte Architekturbüro Schneider hat in Kooperation mit den Fachplanern die Ausschreibung vorbereitet. Nach Einarbeitung der Fachgewerke mit Kostenberechnung liegt das Investitionsvolumen der Kindergartenerweiterung bei ca. 1,51 Mio. Euro brutto. Hinsichtlich der Gestaltung der Fassade legte der Gemeinderat mehrheitlich fest, dass im Bereich der Südansicht bzw. Ostansicht eine Holzverschalung mit Schutzanstrich angebracht wird, die restlichen Außenwände werden als Putzfassade ausgeführt. Der Gemeinderat fasste auf Grundlage der bislang gefassten Beschlüsse und der vorgestellten Kostenberechnung den Ausschreibungsbeschluss für die Baumaßnahme.

Sanierung Wasserturm Gröningen

Die Erneuerung des Geländers bei der Aufstiegstreppe im Turmschaft des Wasserturms Gröningen ist ebenso erforderlich wie die Erneuerung der Wendeltreppe im Durchstieg zur Wasserkammer. Beide Bauteile sind stellenweise stark korrodiert, dass Treppengeländer an der Aufstiegstreppe entspricht zudem aufgrund zu geringer Höhe nicht den Vorschriften der Unfallverhütung. Bereits 2017 wurde die Sanierungsbedürftigkeit des Geländers und der Wendeltreppe festgestellt und in Auftrag gegeben. Der Auftrag wurde mittlerweile dem ursprünglichen Auftragnehmer wieder entzogen und die Schlosserarbeiten im Herbst 2020 dann erneut ausgeschrieben. Der Gemeinderat wurde über das Submissionsergebnis informiert. Die Arbeiten wurden an die Firma Diezinger aus Leutershausen zum Angebotspreis von 33.793,62 EUR vergeben.

 

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