Gestaltung Kreisverkehr
Im Zuge der Erschließung bzw. der Anbindung des Baugebiets „Häuslesbühl“ wurde in der Kreisstraße 2503 in Richtung Bronnholzheim der neue Kreisverkehr angelegt. Die Gestaltungsplanung des Kreisverkehrs sollte vorangetrieben werden, damit die Ausschreibung für die notwendigen Pflanzarbeiten im Frühjahr erfolgen kann, so Bürgermeister Kurt Wackler. Die Bepflanzung bzw. Gestaltung des Kreisverkehrs ist dann im frühen Herbst des Jahres vorgesehen.
Landschaftsarchitekt Thomas Besch vom beauftragen Planungsbüro arc.grün erläuterte anhand von Bestandsfotos die Grundlagenermittlung für das Projekt und stellte dann verschiedene Varianten zur Gestaltung dar. Die Pflanzflächen in den Fahrbahnteilern können dabei entweder mit niedrigen Schnitthecken oder alternativ mit Stauden angelegt werden. Bei der Gestaltung des Kreisverkehrs standen verschiedene Baumarten ebenso zur Diskussion wie die verschiedenartige Ausführung von Natursteinmauern hinsichtlich Form, Gestaltung und Höhe. Auch wurden mögliche Baumarten für die Randeingrünung des Baugebietes dargestellt. Der Gemeinderat beriet ausführlich über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei wurden gestalterische Punkte ebenso angesprochen wie Auswirkungen durch Blatt- und Samenabfall. Der Gemeinderat legte fest, dass die Bepflanzung des Kreisverkehrs mit Birken und einer Wieseneinsaat erfolgen soll. Das Planungsbüro wurde beauftragt, einen neuen Gestaltungsvorschlag auch mit einer geschwungenen Gestaltung der Natursteinmauer mit entsprechendem Abstand zum Straßenrand zu erarbeiten. In den Fahrbahnteilern sollen schneidbare Hecken vorgesehen werden. Hinsichtlich der Baumpflanzung zur Randeingrünung des Baugebiets wird der Vorschlag überarbeitet und dem Gremium neu vorgestellt.
Flächennutzungsplan
Die Gemeinde Satteldorf ist gemeinsam mit den Gemeinden Frankenhardt, Stimpfach und Crailsheim Mitglied in der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim. Von diesen Änderungen ist das Gemeindegebiet Satteldorf nicht betroffen. Es handelt sich dabei um zwei gewerbliche Flächen auf Gemarkung Crailsheim sowie notwendige Flächenerweiterung für die Kläranlage Crailsheim. Der Gemeinderat stimmte den notwendigen Verfahrensbeschlüssen zu.
Wohnbauflächenentwicklung
Die Wohnbauentwicklung in der Gemeinde findet auf Grundlage des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim statt. Da das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Zeit erfordert, hatte der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung im September 2019 festgelegt, dass man sich frühzeitig über die weitere Wohnbauentwicklung Gedanken macht. Die in Frage kommenden Flächen wurden im Rahmen der Gemeinderundfahrt Ende Oktober des Jahres in Augenschein genommen. Der Gemeinderat beriet über die Flächen, die durch das Kreisplanungsamt näher auf die Geeignetheit als Wohnbaufläche untersucht werden sollen. Im Ortschaftsbereich Satteldorf sind dies zum einen Flächen im Osten des Ortes als Fortsetzung des Baugebiets „Häuslesbühl“ bzw. auch als Fortsetzung des Baugebiets „Pfaffenegerten“ nach Osten hin. Im Nordwesten bzw. Westen des Hauptortes wird der Bereich in Richtung Burleswagen ebenso geprüft wie die Fläche westlich der Mühlfeldstraße. Auch südlich des Baugebietes „Im roten Kreuz“ wird eine Fläche in die Untersuchung mit einbezogen. Im Ortschaftsbereich Ellrichshausen wurde der Empfehlung des Ortschaftsrates gefolgt und Flächen im Bereich Schlegelberg, südlich der Straße „Am Wiesengrund“ sowie südlich von Ellrichshausen in Richtung Gersbach im Bereich „Feldle“ ebenso wie im Bereich der roten Steige (K 2504) oberhalb von Ellrichshausen sollen geprüft werden. Im Ortsbereich Gröningen soll der Flächennutzungsplan für die Gesamtfläche „Winterwiesen“ ergänzt werden, hier wurde bereits vor längerem festgelegt, dass die Wohnbauentwicklung in Gröningen sich auf den Bereich „Winterwiesen“ konzentriert. Als nächster Schritt wird das beauftragte Kreisplanungsamt eine Anhörung der wichtigsten Behörden durchführen und dann über das Ergebnis im Gemeinderat berichten.
Bausachen
Der Gemeinderat beriet ausführlich über die Bauvoranfrage zum Bau von zwei Siebenfamilienhäusern mit Tiefgarage auf Flst. 2804, Ellrichshäuser Straße 8 + 8a in Satteldorf. Auch wenn das Grundstück grundsätzlich mit einer dem Ortsbereich angemessenen Wohnbebauung als überbaubar angesehen werden kann, wurde der vorliegenden Bauvoranfrage aus verschiedenen Gründen nicht zugestimmt. Insbesondere fügt sich das Vorhaben hinsichtlich der Nutzung und des Umfangs der Wohnbebauung nicht in die Umgebungsbebauung ein. Die Bebauung in zweiter bzw. dritter Reihe sowie weitere Punkte wie Brandschutz, Abwasserbeseitigung, Zufahrt, Parksituation, Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb usw. wurden kritisch gesehen.
Der Gemeinderat stimmte der Sanierung des Dachstuhls und Einbau einer Mietwohnung im Dachgeschoss auf Flst. 947/3, Barenhalder Straße 13, Satteldorf, zu