Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2020

Auch in Zeiten der Corona-Krise gibt es unaufschiebbare Angelegenheiten, die im Gemeinderat zu beraten und entscheiden sind. Daher fand in der Sport- und Festhalle Satteldorf am vergangenen Montag eine öffentliche Gemeinderatsitzung im ungewohnten Umfeld statt. Unter Beachtung der notwendigen hygienischen Bedingungen des Infektionsschutzes wie Abstände, Verzicht auf persönliche Begrüßung, … wurde die notwendigen Tagesordnungspunkte beraten und entschieden.

Interkommunaler Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim

Im Oktober 2017 hatte das Land Baden-Württemberg die Gutachterausschussverordnung geändert. Zu rechtssicheren Erstellung von Gutachten und u.a. im Zusammenhang mit der künftigen Überarbeitung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer bestand die Notwendigkeit zum Zusammenschluss kleinerer Gutachterausschüsse. Hintergrund ist, dass für eine rechtssichere Bearbeitung im Geschäftsjahr nicht zu wenige Kaufvertragsfälle bzw. Gutachten anfallen sollten. Bereits im November hatte der Gemeinderat der Bildung eines interkommunalen Gutachterausschusses für den Altkreis Crailsheim mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle bei der Stadt Crailsheim zugestimmt. Für die Gemeinde Satteldorf bedeutet dies keine Veränderung, da die Aufgabe des Gutachterausschuss bereits jetzt im Rahmen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft in Crailsheim erledigt werden.

Die bisher für den Gutachterausschuss bestellten Gutachter aus der jeweiligen Gemeinde müssen formal entlassen und für den Interkommunalen Gutachterausschuss neue sachkundige Gutachter bestellt werden. Für Satteldorf wurden die bisherigen Gutachter entlassen und für den interkommunalen Gutachterausschuss neu bestellt. Für die Gemeinde Satteldorf sind dies Gemeinderätin Brunhilde Klingler, Gemeinderat Uli Oldenburg und Gemeinderat Friedrich Albrecht. Nach der Bedarfsberechnung der Stadtverwaltung Crailsheim ergibt sich voraussichtlich ein Stellenbedarf von 4,3 Stellen für die Geschäftsstelle des interkommunalen Gutachterausschusses. Im Hinblick auf den zunächst notwendigen organisatorischen Aufbau sollen zunächst drei Stellen geschaffen werden. Eine weitere Stelle wird erst dann besetzt werden, wenn der prognostizierte Bedarf sich tatsächlich einstellt. Der Gemeinderat stimmte der notwendigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ebenso wie der notwendigen Erstreckungssatzung für die Gebührenregelung zu.

Fortschreibung Kindergartenbedarfsplanung

Der Gemeinderat wurde über die Entwicklung der Kinderzahlen in den gemeindlichen Kindergärten für das kommende Kindergartenjahr 2020/2021 informiert. Grundlage sind dabei die aktuellen Anmeldezahlen und -daten sowie die Geburtenstatistik. Bei der Bedarfsentwicklung für die Betreuung im Kindergartenalter (drei Jahre bis Schuleintritt) ergibt sich unter Berücksichtigung der belegten Betreuungsplätze zum 01.09.2020, dem Bedarf an Neuaufnahmen im Laufe des Kindergartenjahres 2020/2021 und dem möglichen Bedarf aufgrund der Geburtenstatistik und der Elternumfrage, ein Gesamtbedarf von 269 Plätzen. Nachdem in der Gesamtgemeinde 290 Plätze zur Verfügung stehen, sind noch 21 freie Betreuungsplätze vorhanden. Bei der Kleinkindbetreuung (Grippe für ein- und zweijährige) sind von den zu Verfügung stehenden 40 Plätzen 26 zum 01.09.2020 belegt. Es stehen somit noch 14 freie Plätze zur Verfügung. Wie die dargestellten Bedarfsermittlungen ergeben, so Bürgermeister Kurt Wackler, kann der Bedarf an Betreuungsplätzen im kommenden Kindergartenjahr abgedeckt werden. Das umfassende und weitreichende Betreuungsangebot erfordert einen erheblichen Personalbedarf, der mit dem Haushalt 2020 ermöglicht wird.

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

Beim Regierungspräsidium als Immissionsschutzbehörde ist ein Antrag auf Genehmigung über die Erweiterung der Lagerflächen und der Errichtung einer Lagerhalle für Bauasphalt, Asphaltfräsgut und Asphaltgranulat auf Flst. 181/1, 178, 177/1 und 177/2, Triftshausen 99, eingegangen. Der Gemeinderat beriet über die im Rahmen der Behördenbeteiligung abzugebende Stellungnahme der Gemeinde Satteldorf. Die Maßnahmen sind auf Grund der immer größer werdenden Anforderungen an die hochwertige Verwertung von Recyclingsasphalt und die damit verbundene sortenreine Lagerung erforderlich. Zusätzliche Immissionen werden durch die Maßnahme nicht freigesetzt. Bedenken gegen das Vorhaben wurden nicht geäußert und der Erteilung des Einvernehmens zugestimmt.

Bausachen

Der Gemeinderat gab seine Zustimmung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Büro und Doppelgarage auf Flst. 1493, in Beeghof.

Ebenso positiv wurde der Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage auf Flst. 3114/42 und 3114/43, Bürgermeister-Hommel-Straße in Satteldorf, gesehen.

 

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