Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Mai 2020

Eingrünung Baugebiet Häuslesbühl und Begrünung Kreisverkehr

Anfang des Jahres wurden dem Gemeinderat die ersten Überlegungen zur Gestaltung und Begrünung des Kreisverkehrs am neuen Baugebiet Häuslesbühl sowie zur notwendigen Randbegrünung des Baugebietes vorgestellt. Die Pflanzmaßnahmen sind Teil des naturschutzrechtlichen Ausgleichkonzeptes für das Wohnbaugebiet, so Bürgermeister Kurt Wackler. Durch die umfangreichen Begrünungsmaßnahmen im und um das Gebiet herum sind weitere naturschutzrechtliche Ausgleichmaßnahmen außerhalb des Gebietes auf landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht erforderlich. Der Grünordnungsplan ist Bestandteil des genehmigten Bebauungsplans.

Landschaftsarchitekt Thomas Besch vom beauftragten Planungsbüro arc-grün erläuterte dem Gemeinderat den aktuellen Stand der Planung. Im Innenbereich des Kreisverkehrs ist eine teilweise einhäuptige und teilweise zweihäuptige Natursteintrockenmauer in S-form mit zwei Schleifen in einer Höhe von 75 cm vorgesehen. Es soll ein kleiner Birkenhain mit vielstämmigen weißrindigen Himalaya-Birken angelegt werden. Die Pflanzflächen um den Kreisverkehr herum sollen als niedrige Hecken mit Kornelkirschen und einer lockeren Gestaltung angelegt werden. Auf den Verkehrsinseln sind kleinkronige Schurbäume, die auch mit trockenen Bedingungen zurechtkommen, vorgesehen. Die Hecke zur Baugebietseingrünung wird wie in den Baugebieten Pfaffenegerten und Crailsheimer Straße als Hainbuchenhecke ausgeführt. Für die Baugebietseingrünung sollen kleinkronige Blumeneschen verwendet werden, zur offenen Landschaft hin breitblätterige Mehlbeeren. Auch sind Pflanzungen von Baumhaseln vorgesehen, als Farbtupfer werden Rotahornbäume vorgesehen, allerdings wegen des Samenfluges nicht zu häufig. Im Bereich der vorgesehenen Feldhecke zum Übergang in die Landschaft sollen auch Spitzahorn und Vogelkirschen gepflanzt werden. Die Gesamtaufwendungen für die Bepflanzung und Gestaltung des Kreisverkehrs liegen nach einer Kostenberechnung bei etwa 83.000 Euro, die Baugebietseingrünung bei 73.000 Euro. Nach ausführlicher Beratung stimmte der Gemeinderat der vorgestellten Entwurfsplanung zu und beauftragte die Verwaltung bzw. das Planungsbüro arc-grün mit der Ausschreibung der Maßnahmen.

Pumpwerk und Regenüberlaufbecken Gröningen

Für die Erneuerungsarbeiten am Pumpwerk und am Regenüberlaufbecken in Gröningen wurden sowohl die maschinentechnische Ausstattung als auch die elektrotechnische Ausstattung öffentlich ausgeschrieben. Bei der maschinentechnischen Ausstattung wurde das Leistungsverzeichnis von sechs Firmen angefordert, vier Angebote gingen rechtzeitig ein. Bei der elektrotechnischen Ausstattung hatten vier Firmen das Leistungsverzeichnis angefordert, letztendlich ging lediglich ein Angebot ein. Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Weber Ingenieure hatte die Angebote geprüft. Der Gemeinderat wurde über das geprüfte Ergebnis der Submission informiert. Die maschinentechnische Ausstattung wurde an die Firma Amax aus Lorch zum Angebotspreis von 223.562,44 Euro vergeben. Den Auftrag für elektrotechnische Ausstattung erhielt die Firma UFT-GmbH aus Bad Mergentheim zum Angebotspreis von 108.085,80 Euro. Beide Vergabesummen liegen knapp über den jeweiligen Kostenanschlag.

Baureifmachung Gröninger Hauptstraße 32

Im Ortskern von Gröningen soll in diesem Jahr das Objekt Gröninger Hauptstraße 32 abgebrochen werden. Die Nutzung des ortsbildprägenden Wohngebäudes ist sehr schwierig, da die Zimmer sehr niedrig und die Bausubstanz sehr schlecht sind. Die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen wären unverhältnismäßig hoch. Durch die Baureifmachung soll daher Platz für neue, ortsbildprägende Gebäude geschaffen werden. Die Abbrucharbeiten sollen baldmöglichst durchgeführt werden. Der Gemeinderat wurde über das Ausschreibungsergebnis informiert. Der Auftrag wurde an die Firma Siegmar Rutsch aus Blaufelden zum Angebotspreis von 42.602,00 Euro vergeben.

Tiefbrunnen Beuerlbach

Der Ortsteil Beuerlbach wird seit der Gemeindereform im Jahr 1975 weiterhin von der Gemeinde Satteldorf mit Wasser versorgt und die dortige Brunnenfassung zur teilweisen Eigenwasserversorgung betrieben. Aufgrund einer festgestellten Belastung mit Bakterien und Keimen musste die Eigenwasserförderung im Jahr 2006 eingestellt werden. Außerdem war das eingespeiste Brunnenwasser wegen der sehr hohen Wasserhärte nicht unproblematisch, die Beimischung musste gedrosselt werden. Seit 2006 erfolgt ausschließlich die Verteilung von NOW Fremdwasser. Die Nutzung des Tiefbrunnens ist an eine vom Landratsamt per Rechtverordnung festgelegte Wasserschutzzone gekoppelt. Das Bau- und Umweltamt des Landratsamtes hat die Gemeinde aufgefordert, die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Tiefbrunnens zu prüfen, um eine Aufhebung der Wasserschutzzone zu ermöglichen. Die Gemeinde hatte dies bei früheren Anfragen stets mit der Begründung abgelehnt, dass an der Nutzung des Tiefbrunnens für die Wasserversorgung festgehalten wird, um im Krisenfall eine, wenn auch kleine, Versorgungsoption zu haben. Die Thematik der Nutzung des Tiefbrunnens wurde ausführlich mit der Geschäftsführung des Zweckverbands Nord-Ost-Wasserversorgung besprochen. Sowohl eine Überleitung des Tiefbrunnens zum Hochbehälter Kreckelberg als auch bei einer direkten Nutzung des Eigenwassers zur Beimischung im Hochbehälter Kühberg werden unverhältnismäßig hohe Kosten für Wasseraufbereitung und Enthärtung sowie zum Teil für den Leitungsbau bei Variante 1 erforderlich.

Aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten im Vergleich zur geringen Wassermenge ist eine dauerhafte Nutzung zur Einspeisung ins Netz des Tiefbrunnens wirtschaftlich nicht sinnvoll, so Bürgermeister Kurt Wackler. Der Gemeinderat folgte daher der Empfehlung der Verwaltung und verzichtete dauerhaft auf die Anbindung des Tiefbrunnens Beuerlbach an das örtliche Netz und stimmte der Umwandlung zur Notwasserversorgung zu. Eine Anbindung ans Ortsnetz besteht nicht, die Wasserentnahme ist nur zur direkten Wasserabgabe über Behälter an Verbraucher statthaft. Bei der Umwandlung in eine Notwasserversorgung sind die Anforderungen an die Wasserqualität geringer, die Wasserschutzzone kann daher aufgehoben werden.

Bausachen

Der Gemeinderat stimmte den Neubau von Getreidesilos auf Flurstück Nr. 187, Gemarkung Gröningen-Bölgental, zu.

Ebenso befürwortet wurde der Einbau von zwei Wohnungen in das bestehende Gebäude Im Erb 1, Gröningen, Flurstück Nr. 339.

 

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