Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21.12.2020

Die Gemeinderatssitzung in der Sport- und Festhalle Satteldorf war schon seit einiger Zeit auf diesen Termin anberaumt. Mit Blick auf die aktuelle Infektionslage rund um das Coronavirus wurde die Tagesordnung reduziert und nur die dringend notwendigen und unaufschiebbaren Angelegenheiten behandelt.

Anpassung Wasserversorgungsgebühren

Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2021 wurde die Kalkulation der Wasserversorgungsgebühren auf der Grundlage der voraussichtlichen Haushaltsplandaten und der Werte aus der Anlagenbuchhaltung für die Jahre 2021 und 2022 durchgeführt. Aufgrund der Kalkulation ergibt sich gegenüber den bisherigen Sätzen, die auf der Kalkulation aus dem Jahr 2018 stammen, lediglich eine geringfügige Veränderung. Die notwendige Anpassung der Gebühr resultiert maßgeblich aus der Erhöhung der Bezugsgebühren von Trinkwasser des Zweckverbands Nord-Ost-Wasserversorgung. Der Gemeinderat nahm die Gebührenkalkulation für die Wasserverbrauchsgebühr und die Grundgebühr für die Jahre 2021 und 2022 zur Kenntnis und legte die Wasserversorgungsgebühr auf 1,90 €/m³ fest (bisher 1,83 €/m³). Berücksichtigt ist in der Gebühr eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2016 in Höhe von 36.454,21 €. Die notwendige Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde entsprechend beschlossen.

Auf die gesonderte Bekanntmachung der Änderungssatzung wird hingewiesen.

Änderung Abwassergebühren

Auch für den Abwasserbereich wurde im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2021 eine Gebührenkalkulation auf der Grundlage der voraussichtlichen Haushaltsplandaten und der Werte aus der Anlagenbuchhaltung durchgeführt. Die Kostenüber- bzw. die Kostenunterdeckungen sowohl aus dem Klärbereich als auch dem Bereich der Ortskanalisationen sowohl das Schmutzwasser als auch das Niederschlagswasser betreffend wurden in der Kalkulation berücksichtigt. Aufgrund der sich ergebenden Werte wurde die Schmutzwassergebühr von 2,46 €/m³ auf 2,50 €/m³ erhöht. Die Niederschlagswassergebühr dagegen konnte von bisher 0,33 €/m² auf 0,30 €/m² gesenkt werden. Auch bei den Abwassergebühren steht die Gemeinde im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden erfreulicherweise gut da. Die geänderten Werte wurden in die notwendige Änderungssatzung zur Abwassersatzung eingearbeitet und die Änderungssatzung beschlossen.

Auf die gesonderte Veröffentlichung der Änderung der Abwassersatzung wird hingewiesen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Im Erb“

Im Jahr 2010 wurde der vorhabenbezogene Bebauungs- und Erschließungsplan „Im Erb“ für den dortigen Bereich des Kühofs aufgestellt. Im Mai dieses Jahres hat der Eigentümer den Einbau von zwei Wohnungen im bestehenden Gebäude beantragt. Bei der Bearbeitung des Bauantrags wurde von der Baurechtsbehörde unter Hinweis auf den bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan verlangt, die Nutzung als Wohnraum im Wege der Änderung der bestehenden Bauleitplanung aufzunehmen. Nur für diesen Fall wurde die Genehmigung der Wohnungen in Aussicht gestellt. Der notwendige Aufstellungsbeschluss für diese Änderung wurde im Gemeinderat am 14.09.2020 gefasst und das notwendige Verfahren mittlerweile durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung vom 28.09.2020 bis 28.10.2020 wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Auch im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden keine Bedenken vorgetragen. Der Gemeinderat nahm das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zur Kenntnis und verabschiedete den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Erb, 1. Änderung“ als Satzung.

Auf die gesonderte Bekanntmachung im Mitteilungsblatt wird verwiesen.

Abbruch der Gebäude in der Bronnholzheimer Straße

Im Rahmen der Sanierung im Ortskern Satteldorf wurden seinerzeit die zusammenhängenden Wohngebäude in der Bronnholzheimer Straße 9 und 11 von der Gemeinde erworben. Alle ober- und unterirdischen Bauwerke sollen abgebrochen und beseitigt werden. Die Abbrucharbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben, von den vier aufgeforderten Firmen wurden letztlich drei Angebote fristgerecht eingereicht. Die Abbrucharbeiten wurden an den günstigsten Bieter, die Firma Schneider und Sohn aus Gammesfeld zum Angebotspreis von 41.435,80 € vergeben. Die freiwerdenden Grundstücksflächen sollen im Rahmen des Bebauungsplanes „Bronnholzheimer Straße“ als innerörtliche Bauplätze genutzt werden.

Gestaltung Kreisverkehr und Eingrünung Baugebiet Häuslesbühl

Im Rahmen der Gemeinderatssitzungen am 13.01.2020 und 25.05.2020 wurde über die geplante Eingrünung und Bepflanzung des Kreisverkehrs sowie entlang des Geh- und Radwegs um das Baugebiet Häuslesbühl beraten. Nach Einarbeitung der Sitzungsergebnisse wurden die Arbeiten beschränkt ausgeschrieben. Von den insgesamt aufgeforderten 14 Firmen gingen fristgerecht drei Angebote ein. Im Rahmen des Preisgefüges sind die abgegeben Angebote angemessen zu bewerten. Nicht berücksichtigt werden die Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, die Erledigung dieses Auftragsumfangs wird gesondert geprüft und ggf. vergeben. Die Arbeiten zur Gestaltung des Kreisverkehrs und zur Eingrünung des Baugebietes Häuslesbühl wurden an die Firma Zäh Gartengestaltung aus Wassertrüdingen zum Angebotspreis von 129.438,58 € vergeben.

Änderung Hauptsatzung

In einer Änderung der Gemeindeordnung im Mai 2020 wurde der § 37a in der Gemeindeordnung eingefügt, um den kommunalen Gremien unter bestimmten Voraussetzungen Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum zu ermöglichen. Auf Grundlage dieser Regelung waren Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit bis zum Ende dieses Jahrs als Übergangsregelung zulässig. Eine dauerhafte Zulassung des Verfahrens erfordert jedoch eine grundsätzliche Änderung in der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde. Videositzungen kommen nur im Notfall unter diesen genannten Bedingungen in Frage, war sich der Gemeinderat einig. Grundsätzlich sollten nach Möglichkeit Präsenzsitzungen durchgeführt werden. Um aber für den Fall der Fälle die rechtliche Möglichkeit zu haben, beschloss der Gemeinderat die entsprechende Regelung in die Hauptsatzung der Gemeinde aufzunehmen. Im Zuge dieser Änderung der Hauptsatzung wurden auch die teilweise veralteten Regelungen aus dem Zuständigkeitskatalog des Bürgermeisters im § 5 der Hauptsatzung aktualisiert und die dortigen Regelungen bzw. Beträge entsprechend angepasst. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die Änderung der Hauptsatzung im Rahmen einer Neufassung der Hauptsatzung bekanntzugeben.

Auf die im Mitteilungsblatt veröffentlichte Neufassung der Hauptsatzung wird hingewiesen.

Annahme von Spenden

Nach den Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechtes muss der Gemeinderat der Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ausdrücklich zustimmen. Der Gemeinderat wurde über die im zweiten Halbjahr 2020 eingegangenen Zuwendungen informiert und stimmte der Annahme der Zuwendungen zu.

 

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