Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2023

Entwicklung Kinderzahlen und Kindergartenbedarfsplanung

Der Gemeinderat wurde ausführlich über den Stand der Kinderzahlen in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen für das kommende Kindergartenjahr 2023/2024 informiert. Frau Johanna Magg, die sich gemeinsam mit Frau Svenja Reinwald im Rathaus als Kindergartenfachkraft um alle Kindergartenangelegenheiten kümmert, stellte dem Gemeinderat dabei für alle Einrichtungen die bereits belegten Plätze, die Zahl der Voranmeldungen sowie den möglicherweise hinzukommenden Bedarf anhand der Geburtenstatistik vor.

In der Gesamtbetrachtung der Gesamtgemeinde für die Betreuung im Kindergartenalter (Ü3-Betreuung) sind von 290 maximal zur Verfügung stehenden Plätzen voraussichtlich 248 Plätze belegt, d. h. 42 freie Betreuungsplätze stehen zur Verfügung. Allerdings ist dieser stattliche Puffer auf die freien Kapazitäten in den Kindergärten Gröningen und Ellrichshausen zurückzuführen. Im Ortsteil Satteldorf ist von einer nahezu vollen Belegung auszugehen. Im Ortsteil Satteldorf kann daher das Szenario nicht ausgeschlossen werden, dass ein Betreuungsplatz für Eltern nicht unmittelbar im gewünschten Kindergarten angeboten werden kann oder eine Wartezeit besteht, bis ein Kindergartenplatz in Satteldorf bzw. in der gewünschten Einrichtung frei wird. Alternativ besteht aber in diesen Fall immer die Betreuungsmöglichkeit in einem anderen Kindergarten, der nicht im Ortsteil Satteldorf liegt.

In der Kinderkrippe Am Dorfplatz, in der zentral in der Gemeinde die Betreuung von Ein- und Zweijährigen (U3-Betreuung) erfolgt, sind bei einer Kapazität von maximal 40 Kindern voraussichtlich 25 Plätze belegt, sodass noch 15 freie Plätze zur Verfügung stehen.

Die Vorberatung der Bedarfsplanung erfolgte in allen drei Kindergartenausschüssen, berichtete Bürgermeister Thomas Haas. Die umfangreichen Haushaltsmittel, die für die Kinderbetreuung bereitgestellt werden, sind gut angelegt. „Die Gemeinde leistet sich eine wohnortnahe Betreuung und wird dies auch beibehalten“, so Bürgermeister Haas. Die dezentrale Betreuung in nicht zu großen Einrichtungen wird künftig auch den in der Gemeinde wohnhaften Kindern vorbehalten bleiben.

Im Rahmen der Bedarfsplanung sind organisatorische oder räumliche Änderungen nach derzeitigem Stand nicht erforderlich, wobei die Gemeinde auch immer die Entwicklung der Zuweisung geflüchteter und möglicherweise anspruchsberechtigter Kinder im Auge hat. Nach kurzer Diskussion nahm der Gemeinderat die Entwicklung der Kinderzahlen und die Kindergartenbedarfsplanung zustimmend zur Kenntnis.

Bauwerksprüfungen von Brücken

Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Verkehrssicherheit von Straßen und anderen Verkehrswegen unterliegen Brücken und vergleichbare Ingenieurbauwerke einer Überwachungspflicht durch den Eigentümer oder Baulastträger. In regelmäßigen Zeitabständen sollen dabei Hauptprüfungen und einfache Prüfungen (Sichtprüfungen) durchgeführt werden. In der Unterhaltslast der Gemeinde stehen insgesamt 49 Bauwerke, für die eine regelmäßige Bauwerksüberprüfung erforderlich ist. Hierbei handelt es sich neben klassischen Brücken an Gemeindeverbindungsstraßen und Feldwegen, so Bautechniker Christoph Hager, auch um Stege für Fußgänger, Verdolungen von Gewässern und Brücken für Radwege.

Eine erste Angebotsanfrage bei Ingenieurbüros ergab einen Gesamtaufwand für alle Bauwerke von knapp über 100.000 €. Im Haushalt 2023 sind 50.000 € an Haushaltsmitteln bereitgestellt, etwa die Hälfte der Ingenieurleistungen sollen daher in diesem Jahr durchgeführt werden. Höchste Priorität haben dabei, neben der Brücke über die Eisenbahnlinie Karlsruhe-Nürnberg bei Birkelbach, Fußgänger- und Radwegbrücken sowie Brücken von Gemeindeverbindungsstraßen. Verdolungen und Brücken an Feldwegen sollen im nächsten Schritt im Jahr 2024 geprüft werden. Der Gemeinderat stimmte der stufenweisen Vorgehensweise einstimmig zu und ermächtigte die Verwaltung, ein geeignetes Ingenieurbüro zu beauftragen.

Messtechnik Regenüberlaufbecken

Gemäß einem Erlass des Umweltministeriums Baden-Württemberg müssen alle Regenüberlaufbecken mit Messtechnik bis zum 31.12.2024 nachgerüstet werden. Bis Ende 2020 musste eine entsprechende Konzeption für die Nachrüstung erstellt und der Wasserbehörde vorgelegt werden. Beauftragt mit dieser Konzeption war das Ingenieurbüro Weber Ingenieure, die Beratung hierüber erfolgte im Gemeinderat im November 2019, berichtete Kämmerer Reinhold Niebel.

Es handelt sich um sieben Regenüberlaufbecken, die nach den Ergebnissen der Schmutzfrachtberechnung mit Messtechnik nachzurüsten sind und für die eine Erfassung der Überlaufdauer und Überlaufhäufigkeit vorzusehen ist. Die Anlage soll mit einem Fernwirkanschluss ausgestattet und an das Prozessleitsystem der Kläranlage Satteldorf angebunden werden. Nachdem im Jahr 2019 im Bereich Abwasserbehandlung neben der Messtechnik auch die Erneuerung des Pumpwerks und des Regenüberlaufbeckens Gröningen sowie der Bau des Sand- und Fettfangs der Sammelkläranlage auf den Weg gebracht wurden, war die Umsetzung der Konzeption zunächst zurückgestellt worden. Mit Blick auf die Umsetzungsfrist Ende 2024 ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung einstimmig, die erforderlichen weiteren Planungen für die messtechnische Nachrüstung der Regenüberlaufbecken zeitnah zu veranlassen und das Ingenieurbüro Weber Ingenieure entsprechend zu beauftragen.

Wasserversorgung Neidenfels

Die Wasserversorgung in Neidenfels ist in die Jahre gekommen. Die vermehrt auftretenden Rohrbrüche zeigen einen dringenden Handlungsbedarf, so Bürgermeister Thomas Haas. Eine Besonderheit stellt dabei die Jagst-Querung der Wasserleitung dar. Da sich der gesamte Ortsbereich von Neidenfels im Bereich von massiven Muschelkalkfelsen befindet, wurde die vorhandene Wasserleitung vor Jahrzehnten lediglich ca. 30 cm tief in das felsige Flussbett in einer gemeißelten Rinne offen verlegt.

Die vorhandene Infrastruktur (Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen, Brückenbauwerk, Wasserkraftanlage, Straßenbeleuchtung, Wohn- und Wirtschaftsgebäude), die vorhandenen großen Bäume entlang des Jagstufers, das ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet, die extreme Topographie, der überall vorhandene schwere Fels und die gegebenen Grundstücksverhältnisse engen die Möglichkeit einer neuen Trasse stark ein, erläuterte Bautechniker Christoph Hager. Hinzu kommt, dass die Jagst mit einer Überdeckung von mindestens 1,50 m unterquert und ein grabenloses Bauverfahren gewählt werden muss. Durch die Verwaltung, das Ingenieurbüro ibz Ziegler und einem ebenso sachkundigen wie erfahrenen Unternehmen für Spülbohrungen wurde der gesamte Uferbereich der Jagst in Neidenfels zur Realisierung einer neuen Trasse erkundet. Ursprünglich war vorgesehen, die Erneuerung der Jagst-Querung parallel zu den Brückensanierungsarbeiten des Regierungspräsidium Stuttgart durchzuführen, um zusätzliche Verkehrsbehinderungen vermeiden zu können. Durch verschiedene Verzögerungen, Auflagen und aufgrund geforderter Nachweise seitens des Straßenbauamtes und der hieraus resultierenden mehrfachen Änderung der Leitungstrasse, kann das Thema erst jetzt angegangen und nicht mehr gleichzeitig zur Brückensanierung umgesetzt werden.

Der Gesamtaufwand der Maßnahme zuzüglich Baunebenkosten liegt dabei bei rund 78.000 €, die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2023 zur Verfügung. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einstimmig, die erforderlichen weiteren Planungen zu veranlassen und die notwendigen Arbeiten zu vergeben.

Bausachen

Der Gemeinderat wurde über die Umstrukturierung des LKW-Parkplatzes auf Flurstück 2604 und 2604/1, Marco-Polo-Str. 2 in Satteldorf informiert. Hierdurch entstehen zusätzliche Stellplätze für LKW.

Bekanntgaben und Mitteilungen

Die Verwaltung berichtete über weitere aktuelle Themen wie folgt:

·      Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in der Rechtssache MFC Crailsheim gegen Land Baden-Württemberg die Klage des MFC abgewiesen und keine Revision zugelassen. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun mitgeteilt, dass keine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben wurde und das Urteil damit rechtskräftig ist. Damit ist das Verfahren, das 2014 begonnen hat, abgeschlossen.

·      Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat nun die wasserrechtliche Genehmigung zum Rückbau des Wehrs bei der Kernmühle erteilt.

·      Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 genehmigt. Damit können die Satzung und der Plan in Kraft gesetzt werden und die Umsetzung angegangen werden. Das Landratsamt hob im Genehmigungserlass die solide Finanzkraft der Gemeinde und die vorausschauende Planung hervor.

·      Aufgrund des Diebstahls eines Rasenmähers bei den Sportanlagen am Kernmühlenweg war die Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Rasenmähers mit Kosten von etwa 20.000 € notwendig geworden.

·      In der Gemeinde sind aktuell insgesamt 93 Flüchtlinge untergebracht. 60 ukrainische Flüchtlinge sind privat untergekommen, die weiteren Flüchtlinge anderer Nationalitäten befinden sich in gemeindlichen Unterkünften.

 

Sitemap

Flugzeug

bitte warten
Hinweisbox