Meldungen der Gemeinde

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Mit großer Unterstützung aus der Bürgerschaft ist ein Förderverein gegründet worden, um die Zukunft des Museums der Wagners, das diese mittlerweile an die Gemeinde übergeben haben, auf ein dauerhaftes Fundament zu stellen. Ziel ist es, den Museumsbetrieb organisatorisch und finanziell zu unterstützen sowie das ehrenamtliche Engagement zu bündeln.

Bereits bei der Gründungsversammlung hob Bürgermeister Thomas Haas die Leistung von Lore und Rudolf Wagner hervor, die Beiden wurden vom Förderverein zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt.

Beitrittserklärung zum Förderverein (PDF)

Zählerstandserfassung 2026

Jahresendabrechnung Wasser- und Abwassergebühren

Wie in den Vorjahren bitten wir Sie auch dieses Jahr wieder um Ihre Mithilfe bei der Ablesung der Wasserzähler für die Jahresabrechnung 2026. Aufgrund einer Programmumstellung werden wir die Turnusrechnung früher durchführen und die Zählerstände einmalig auf den 31.12.2026 hochrechnen.

Auch in diesem Jahr arbeiten wir mit unserem Dienstleistungsunternehmen co.met GmbH zusammen. Grundstückseigentümer, die von unserem Dienstleistungsunternehmen per E-Mail informiert wurden, können in der Vorabkampagne von 11.09.2026 bis zum 20.09.2026 ihren Zählerstand über die angegebenen Möglichkeiten mitteilen.

Ab dem 20.09.2026 werden an alle restlichen Kunden der Gemeinde Satteldorf (inkl. sämtlicher Ortsteile) und Fallteich und Beuerlbach, Ablesebriefe von unserem Dienstleistungsunternehmen co.met GmbH zugestellt.

Für die Rückgabe der Ablesebriefe bzw. der Ablesedaten an die Firma co.met GmbH stehen Ihnen dieses Jahr wieder fünf Alternativen zur Verfügung:

  1. Über das Internet:
    Unter dem Link www.ablesen.de/satteldorf/ können Sie sich durch Eingabe Ihres Buchungszeichens und eines individuellen Passworts einloggen und die Werte direkt eingeben.

MEHR (PDF)

Wir bitten Sie, Ihre Zählerstände termingerecht bis zum 29.10.2026 selbst abzulesen und zu übermitteln.
Sollten wir bis zum genannten Termin keine Mitteilung von Ihnen erhalten, werden die Zählerstände anhand Ihres Vorjahresverbrauchs geschätzt.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Hörner, Telefonnummer: 07951 4700-41 oder gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe kann hier aufgerufen werden.

Die nächstgelegene Station liegt in Kirchberg-Herboldshausen/Jagst.

Waldbrandgefahrenstufe 3 
Die Gefahr eines Waldbrandes ist erhöht und die Situation ist kritisch. Aus diesem Grund dürfen zuständige Behörden gefährdete Gebiete sperren. 
Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt. Das Befahren kann jedoch unter Umständen komplett untersagt werden. 
Aufgrund der trockenen Bodenverhältnisse ist das Grillen im und am Wald sowie auch an den jeweiligen öffentlichen Feuerstellen und Grillplätzen verboten. Auch Anwohner, deren Grundstücke an den Wald grenzen oder in der Nähe des Waldes sind, dürfen auf ihrem Grundstück kein Feuer mehr zünden.
Arbeiten im Wald sind bei dieser Waldbrandgefahrenstufe verboten. 

Waldbrandgefahrenstufe 4
Die Gefahr eines Waldbrandes ist sehr hoch. Zuständige Behörden müssen für einen aktiven Brandschutz des Waldes sorgen und zusammen mit der Forstbehörde zusätzliche Brandschutzmaßnahmen durchführen. Für Spaziergänger, Waldbesucher und Anwohner bedeutet die Wandbrandgefahrenstufe starke Einschränkungen. Öffentliche Straßen, die durch oder entlang des Waldes verlaufen, dürfen nicht verlassen werden. Das Gleiche gilt für öffentliche Wege. Waldparkplätze, Stellplätze in Waldnähe sowie touristische Einrichtungen werden durch die Forstbehörde gesperrt. Zusätzlich führen sowohl die zuständigen Behörden als auch die Forstbehörden weitere Brandschutzmaßnahmen durch.

Übersicht Waldbrandgefahrenstufen (PDF)