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Gemeinde Satteldorf

Rathaus, Bauhof und Kindergärten am 10. Mai 2024 nicht erreichbar

Die gemeindlichen Einrichtungen sind am Freitag, 10. Mai 2024 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt) geschlossen. Dies betrifft insbesondere das Rathaus, auch der Bauhof und die Kindergärten sind an diesem Tag nicht geöffnet.

Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen dringenden Bauhofangelegenheiten ist ein Notdienst eingerichtet. In diesen Fällen sind die Mitarbeiter des Bauhofs unter der nachfolgenden Notfallnummer erreichbar: 07951/4700-47.

 

Forum für Erstwählerinnen und Erstwähler zur Kommunalwahl am Freitag, 3. Mai 2024 im Satteldorfer Rathaus

Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni entscheiden alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Satteldorf ab 16 Jahren, wer in den nächsten fünf Jahren im Ortschaftsrat, im Gemeinderat und im Kreistag unsere Zukunft gestaltet.

„Für alle, die zum ersten Mal wählen, bieten wir ein Forum für Erstwählerinnen und Erstwähler an. Dort erfahren Sie, was Kommunalpolitik mit Ihrem Leben zu tun hat. Sie überlegen, welche Themen Ihnen persönlich wichtig sind und welche Eigenschaften gute Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker mitbringen sollten. Und Sie sehen, wie die Wahl funktioniert. Damit sind Sie gut auf die Wahl vorbereitet“, sagt Bürgermeister Thomas Haas.

Die Veranstaltung wird von ErsteWahlBW unter dem Dach des Instituts für angewandte Sozialwissenschaften Stuttgart unabhängig und parteipolitisch neutral moderiert. Alle Erstwählerinnen und Erstwähler sind daher herzlich am Freitag, 3. Mai 2024, von 14.00 bis 16.00 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses Satteldorf zum Forum für Erstwählerinnen und Erstwähler eingeladen.

Zur Anmeldung

 

Neuigkeiten im Freibad

"Alles neu macht der Mai“ – auch im Satteldorfer Freibad, das am 18. Mai öffnet.

Am Eingang gibt es künftig einen Kassenautomaten.
Eintrittskarten gibt es dort oder im neuen Webshop.

Den Webshop finden Sie auf dieser Homepage unter Verwaltung/Freibad

 

50. Jubiläum der Gemeinde Satteldorf - Einladung zu den Historischen Abenden

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die heutige Gemeinde Satteldorf besteht seit 50 Jahren. Am 1. Januar 1974 wurde die Gemeinde aus den Ortschaften Ellrichshausen, Gröningen und Satteldorf neu gebildet. Dieses 50. Gemeindejubiläum möchten wir angemessen begehen. Die Feierlichkeiten sollen zum Anlass genommen werden, auf die äußerst erfolgreiche Entwicklung unseres Gemeinwesens in den vergangenen fünf Jahrzehnten zurück zu blicken, Gemeinschaft zu leben und auch den Blick nach vorne zu richten.

Mit drei historischen Abenden in den Ortschaften Ellrichshausen, Gröningen und Satteldorf möchten wir das Jubiläumsjahr einläuten und Sie alle sehr herzlich dazu einladen.

Historischer Abend in Ellrichshausen
Dieser Historische Abend hat bereits stattgefunden.
Zum Bericht geht es hier

Historischer Abend in Gröningen
Dieser Historische Abend hat bereits stattgefunden.
Zum Bericht geht es hier

Historischer Abend in Satteldorf
am Donnerstag, 25.04.2024, 19.00 Uhr, Sport- und Festhalle Satteldorf

Jeder Abend wird individuell gestaltet sein. Es lohnt sich also sicherlich mehr als ein Besuch. Gemeinsam wollen wir auf Menschen, Momente und Ereignisse, auf Verbindendes und Besonderes zurückblicken. Die Abende werden jeweils von örtlichen Chören und in Gröningen von den Gronachtalern umrahmt. Im Anschluss lädt die Gemeinde zum Stehempfang und zum gemeinsamen Verweilen ein.

Ich freue mich, wenn Sie zahlreich an den historischen Abenden teilnehmen.

Ihr

Thomas Haas
Bürgermeister

 

Waldbrandgefahrenstufe

Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe kann

hier

aufgerufen werden.

Die nächstgelegene Station liegt in Kirchberg-Herboldshausen/Jagst.

 

Waldbrandgefahrenstufe 3 - Grillverbot - Arbeiten im Wald sind verboten
Die Gefahr eines Waldbrandes ist erhöht und die Situation ist kritisch. Aus diesem Grund dürfen zuständige Behörden gefährdete Gebiete sperren. 
Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt. Das Befahren kann jedoch unter Umständen komplett untersagt werden. 
Aufgrund der trockenen Bodenverhältnisse ist das Grillen im und am Wald sowie auch an den jeweiligen öffentlichen Feuerstellen und Grillplätzen verboten. Auch Anwohner, deren Grundstücke an den Wald grenzen oder in der Nähe des Waldes sind, dürfen auf ihrem Grundstück kein Feuer mehr zünden.
Arbeiten im Wald sind bei dieser Waldbrandgefahrenstufe verboten. 

Übersicht Waldbrandgefahrenstufen

 

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