
Friedhöfe
Orte der Trauer, der Erinnerung und des Innehaltens – das sind unsere fünf Friedhöfe in der Gemeinde.
Nähere Informationen zur neuen Urnenbestattung finden Sie hier.
Was ist bei einem Sterbefall zu tun?
Der Tod eines Menschen ist für Angehörige eine schwere und belastende Zeit. Gleichzeitig müssen in kurzer Zeit wichtige Dinge geregelt und Entscheidungen getroffen werden.
Mit dieser Information möchten wir Ihnen Orientierung geben und Sie bei den ersten Schritten unterstützen. Sie müssen dabei nicht alle Aufgaben selbst übernehmen. Ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl kann viele Formalitäten für Sie erledigen und Sie bei der Organisation der Bestattung begleiten.
Wenn der Sterbefall zu Hause eintritt
Verstirbt ein Angehöriger zu Hause, verständigen Sie zunächst eine Ärztin oder einen Arzt. Diese bzw. dieser stellt den Tod fest und führt die Leichenschau durch.
Anschließend können Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl beauftragen. Dieses organisiert unter anderem die Überführung, zeigt den Sterbefall beim Standesamt an und übernimmt die notwendigen Absprachen mit der Gemeinde.
Für die Beurkundung werden verschiedene persönliche Urkunden und Nachweise benötigt, zum Beispiel eine Geburts- und Heiratsurkunde oder gegebenenfalls ein Scheidungsurteil. Das Bestattungsunternehmen informiert Sie, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden, und unterstützt Sie bei der Zusammenstellung.
Das zuständige Standesamt stellt anschließend die erforderlichen Sterbeurkunden aus.
Wenn der Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt
Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ein, kümmert sich die Einrichtung zunächst um die erforderlichen Formalitäten.
Auch in diesem Fall übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen die weiteren Schritte und stimmt die notwendigen Formalitäten mit dem Standesamt und der Gemeinde ab.
Bestattung und Beerdigungstermin
Das Bestattungsunternehmen unterstützt Sie bei der Organisation der Bestattung und kann viele Absprachen für Sie übernehmen – beispielsweise mit der Gemeinde, dem Pfarramt oder weiteren Dienstleistern.
Der Beerdigungstermin wird von der Gemeinde in Absprache mit den Angehörigen festgelegt. Bitte warten Sie mit der Freigabe einer Traueranzeige, bis der Beerdigungstermin von der Gemeinde bestätigt wurde.
Mit der Gemeinde wird außerdem geklärt, welche Grabart gewünscht wird und ob ein bereits bestehendes Grab genutzt werden kann.
Überführung und Sargträger
Die Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle wird vom Bestattungsunternehmen organisiert und mit der Gemeinde abgestimmt.
Angehörige, Nachbarn oder Freunde können die Aufgabe der Sargträger übernehmen. Sollten keine oder nicht ausreichend Sargträger zur Verfügung stehen, sprechen Sie dies bitte mit dem Bestattungsunternehmen oder der Gemeinde ab.
Weitere wichtige Schritte
Je nach persönlicher Situation sind nach einem Sterbefall weitere Dinge zu regeln. Dazu gehören beispielsweise:
- Versicherungen und Verträge des Verstorbenen abmelden,
- die Krankenkasse und gegebenenfalls weitere Stellen informieren,
- die Rentenversicherung über den Todesfall verständigen und
- gegebenenfalls eine Witwen- oder Witwerrente beziehungsweise das Sterbevierteljahr beantragen.
Auch hierbei kann das Bestattungsunternehmen Sie beraten und unterstützen.
Bei der Beantragung einer Hinterbliebenenrente bzw. des Sterbevierteljahres unterstützen wir Sie gerne.
Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin mit Brigitte Vogt oder Julia Schork.
Mitteilung an das Nachlassgericht
Das Nachlassgericht wird vom Standesamt über den Sterbefall informiert. Eine Ermittlung der Erben von Amts wegen erfolgt jedoch nicht mehr.
Angehörige erhalten daher nicht automatisch eine Nachricht vom Nachlassgericht, sofern dort kein Testament oder Erbvertrag vorliegt.
Ein privatschriftliches Testament muss nach dem Tod unverzüglich beim Nachlassgericht abgegeben werden.
Wir unterstützen Sie
Ein Sterbefall bringt viele organisatorische Fragen mit sich. Mit dieser Information möchten wir Ihnen eine erste Hilfestellung geben und Sie bei den notwendigen Schritten unterstützen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen im Standesamt Satteldorf gerne zur Verfügung:
Martina Sieland
Brigitte Vogt
standesamt(at)satteldorf.de