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Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler (Baujahr 2020)
07.08.2026
Kategorie: Aktuelles

Wichtige Information der Gemeinde Satteldorf

Gemäß den Vorgaben des Eichgesetzes müssen Hauswasserzähler nach Ablauf von sechs Jahren turnusmäßig ausgetauscht werden.

In den kommenden Wochen steht dieser Wechsel für alle Wasserzähler mit dem Baujahr 2020 an.

Zeitraum: 10. August 2026 bis spätestens 5. September 2026 Ausführende Firma: Firma Helmut Holzäpfel aus Satteldorf

Wie läuft der Austausch ab?

Terminabsprache: Die beauftragte Firma setzt sich direkt mit den Grundstückseigentümern oder den Bewohnern vor Ort in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Dauer: Die Montagearbeiten nehmen in der Regel etwa 20 Minuten in Anspruch. Sicherheit geht vor: Um Missbrauch oder Unsicherheiten zu vermeiden, sind die Monteure der Firma Holzäpfel verpflichtet, ihren gültigen Personalausweis sowie einen Legitimationsausweis der Gemeinde Satteldorf mit Dienstsiegel mitzuführen. Machen Sie bei den Terminen gerne von Ihrem Recht Gebrauch, sich diesen Ausweis zeigen zu lassen!

Das können Sie tun, um den Ablauf zu unterstützen:

Zugang freiräumen: Bitte räumen Sie den Bereich um den Wasserzähler so frei, dass die Monteure ungehindert arbeiten können. Ventile prüfen: Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob die Absperrventile (vor und nach dem Wasserzähler) leichtgängig sind.

Kosten und Zuständigkeiten

Kostenübernahme durch die Gemeinde: Die Kosten für den eigentlichen Wasserzähler sowie den reibungslosen Einbau übernimmt die Gemeinde Satteldorf für Sie vollständig kostenlos. Zusatzarbeiten: Sollten im Zuge des Austauschs weitere Installationsarbeiten erforderlich sein (z. B. der Einbau eines Anschlussbügels, neuer Ventil-Oberteile oder der Austausch eines Rückflussverhinderers), gehen diese Kosten zulasten des Grundstückseigentümers. Diese Leistungen können direkt mit der Firma Holzäpfel abgesprochen und abgerechnet werden. Hinweis zur rechtlichen Zuständigkeit: Die Gemeinde Satteldorf ist ausschließlich Eigentümerin des Wasserzählers und für diesen unterhaltspflichtig. Die Verantwortung für die sonstigen Hauswasserleitungen, Absperrventile etc. (ab dem Abzweig von der Hauptleitung) liegt beim jeweiligen Grundstückseigentümer.

Haben Sie Fragen?

Für Rückfragen steht Ihnen unsere zuständige Sachbearbeiterin gerne zur Verfügung:

Kristina Hörner Telefon: 07951 4700-41 E-Mail: hoerner@satteldorf.de

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

Ihre Gemeindeverwaltung Satteldorf

 

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