1. Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
2. Die Grundsteuerhebesätze betragen bei der Grundsteuer A 420 v. H. und bei der Grundsteuer B 380 v. H. des Steuermessbetrages. Die Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 2023 sind gleich wie im Vorjahr.
3. Die Grundsteuerpflichtigen werden aufgefordert, die Grundsteuer zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen und unter Angabe des Buchungszeichens an die Gemeindekasse Satteldorf zu entrichten.
· Gemeindekonten:
Sparkasse SHA-Crailsheim
· IBAN:DE90 6225 0030 0000 0046 11 BIC: SOLADES1SHA
VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG
IBAN:DE02 6229 0110 0670 2740 03 BIC: GENODES1SHA
· Fälligkeitstermine:
Grundsteuer-Jahresbetrag
bis 15,00 € fällig am 15.08.2023
bis 30,00 € fällig am 15.02. und 15.08.2023 (je ½)
ab 30,00 € fällig am 15.02./15.05./15.08. und 15.11.2023 (je ¼)
Jahreszahler (gem. Vereinbarung) fällig am 01.07.2023
4. Diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung hat mit dem heutigen Tag die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Satteldorf, Satteldorfer Hauptstraße 50, 74589 Satteldorf erhoben werden.
5. Soweit Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteueränderungsbescheid erteilt. Insolange gelten die bisherigen Festsetzungen.
6. Alle Steuerpflichtigen, die im Jahr 2022 einen Grundsteueränderungsbescheid erhalten haben, erhalten im Jahr 2023 einen neuen Grundsteuerjahresbescheid. Diese Bescheide werden derzeit zugestellt.
Satteldorf, den 10.02.2023
Bürgermeisteramt
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