Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2021

Verpflichtung und Einführung Gemeinderat Stephan Hauner

Gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahlen von 2019 rückte Stephan Hauner aus Satteldorf nun als Ersatzperson in den Gemeinderat nach. Bereits in der vergangenen Gemeinderatssitzung hatte der Gemeinderat festgestellt, dass keine Hinderungsgründe im Sinne des § 29 Gemeindeordnung vorliegen.

Bürgermeister Kurt Wackler führte Gemeinderat Hauner in die Arbeit des Gemeinderates ein. Die Mitglieder des Gemeinderates sind ehrenamtlich tätig und entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Gesetze. Es handelt sich um eine interessante, vielseitige und immer fordernde Aufgabe im Hauptorgan der Gemeinde. Die wesentlichen Rechte und Pflichten eines Gemeinderates wurden erläutert wie beispielsweise die Pflicht zur Teilnahme an Sitzungen, die Pflicht zur Verschwiegenheit, aber auch die Befangenheitsvorschriften nach der Gemeindeordnung.

Gemeinderat Hauner wurde von Bürgermeister Kurt Wackler per Handschlag verpflichtet. Um den Start zu erleichtern, erhielt er eine Gemeindeordnung mit Erläuterungen, Informationen aus der Fachzeitschrift „Die Gemeinde“ sowie eine Ausfertigung der aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde.

Machbarkeitsstudie Haltepunkt Ellrichshausen – S-Bahn Nürnberg-Crailsheim

Bürgermeister Wackler knüpfte einleitend an die Historie an: Die Bahnlinie Nürnberg-Crailsheim führt seit nunmehr über 140 Jahren durch Ellrichshausen. Bis zur Stilllegung des Haltebetriebs im Jahr 1985 machten die Züge am Bahnhof Ellrichshausen halt. Mit der geplanten Verlängerung der S-Bahn Nürnberg-Ansbach-Dombühl bis nach Crailsheim Ende 2024 bestehe die einmalige Chance, den Haltepunkt Ellrichshausen wieder zu aktivieren. Nach der Einigung der Länder Bayern und Baden-Württemberg über die Fortführung der S-Bahn hat die Gemeinde sich auf den Weg gemacht, mit der Deutschen Bahn, dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg und dem Landkreis Schwäbisch Hall die Machbarkeit eines Haltepunkts untersuchen zu lassen. Ein unabhängiges Planungsbüro mit Erfahrung in Bahn-Infrastruktur-Projekten wurde beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für einen möglichen Haltepunkt zu erstellen und die bahnspezifischen, technischen und baulichen Rahmenbedingungen aufzuarbeiten. Projektleiter Dipl. Ing. Alexander Deike stellte das Ergebnis der Studie in der Sitzung vor. Bei der Auswahl des genauen Standorts der Haltestelle wurden zunächst drei Bereiche näher betrachtet: 1. in zentraler Lage am Rande des Ortskerns im Bereich der Bahnunterführung oberhalb des Kleintierzüchterheims, 2. in nördlicher Richtung vor der Überführung der K 2506 sowie 3. südlich Richtung Birkelbach im Bereich des Güterschuppens. Aufgrund technischer Vorgaben, - eine Anlegung ist nicht bzw. nur mit enormen Aufwendungen im Bereich der stark geneigten Gleislage möglich - deren Einhaltung mit hohem technischem Umgestaltungsaufwand verbunden wäre bzw. wegen großer Entfernung zum Ortskern mit schwieriger Zuwegung, hat sich der Standort am Güterschuppen als einzige realisierbare Variante herauskristallisiert. Auch bei diesem Standort ergibt sich aus verschiedenen Zwangspunkten wie der Gleisgeometrie, Höhe der Bahnsteigkanten oder Bahnsteiglänge (Vorgabe DB 175 m) ein stark eingegrenzter Bereich, an dem die Bahnsteige beidseitig überhaupt in Betracht kommen.

Bei dem bevorzugten Standort wurden die Erfordernisse wie Querungsbauwerk in Form einer Unterführung, Rampen bzw. Aufzug für barrierefreie Zugänge sowie Parkmöglichkeiten untersucht. Bei einer Rampenlösung würden sich verhältnismäßig lange Strecken für die Zuwege ergeben. Die Aufzugslösung wäre kompakter und mit weniger Flächenverbrauch verbunden. Eine vorläufige Kostenschätzung incl. 30 % Risikozuschlag liegt für die Rampen-Variante bei 10,1 Mio. EUR und für die Aufzugs-Variante bei 9 Mio. EUR Gesamtinvestitionskosten. Bei einer Kostenbetrachtung auf einen langen Zeitraum von 75 Jahren wäre die Rampen-Variante aufgrund der früher zu erwartenden notwendigen Erneuerungskosten der Aufzugs-Variante allerdings die günstigere Lösung.

Bürgermeister Wackler merkte an, dass der Vortrag des Planers fachlich fundiert aufgearbeitet, aber aufgrund der schwierigen Voraussetzungen und der Höhe der Kostenprognose keine leichte Kost gewesen sei. Der fragliche Aufwand ist enorm. Er stellte ergänzend fest, dass das Land Baden-Württemberg im ersten Gespräch Interesse an der Umsetzung solcher Projekte signalisierte und deshalb eine Förderquote von 75 % bis zu 85 % in den Raum stellte, dies gilt es nun im Detail abzustimmen. Für eine Entscheidungsfindung hält er die Ermittlung des möglichen Fahrgastaufkommens durch eine Potentialanalyse für erforderlich. Außerdem seien die Auswirkungen eines eventuellen Bahnhalts auf den Busverkehr und die Verknüpfung über Bronnholzheim nach Gröningen wie auch nach Satteldorf zu untersuchen. Nach Kenntnisnahme der Präsentation und Beantwortung der Fragen aus dem Gremium wurde eine Beschlussfassung bis zur Klärung dieser Punkte zurückgestellt. Über die Beauftragung einer Fahrgastuntersuchung mit Klärung der Verknüpfung mit dem ÖPNV wird in einer der nächsten Sitzungen zu beraten sein. 

Wohnumfeldmaßnahme Dorfgemeinschaftshaus Bölgental

Die geplante Wohnumfeld-Gestaltungsmaßnahme in Bölgental umfasst die Zufahrt zum Dorfgemeinschaftshaus einschließlich dessen Vorplatz, so Bürgermeister Kurt Wackler. Dieser Bereich befindet sich aktuell in einem optisch nicht ansprechenden und einem baulich schlechten Zustand.

Die Beleuchtung ist veraltet und soll durch moderne, energiesparende LED-Beleuchtungsmasten ersetzt werden, erläuterte Dipl.-Ingenieur Gebhard Ziegler. Eine Berandung mit Graniteinzeilern ist vorgesehen. Durch das Randsteinfundament wird die Statik der Fahrbahn zur südlichen Böschung hin verbessert und einem Abrutschen des Straßenkörpers wird entgegengewirkt. Die Fahrbahnbreite wird auf 3,00 m erhöht, zusammen mit der Berandung ergibt sich eine Straßenbreite von 3,32 m. Die Parkflächen vor dem Dorfgemeinschaftshaus sollen mit einem gestalterisch ansprechenden Betonsteinpflaster versehen werden. Ein behindertengerechter Parkplatz ist ebenso wie eine Rampe vom Parkplatz aus zum erhöhten Eingang geplant. Die bisher unzureichende Tragfähigkeit des Straßenunterbaus wird durch den Einbau einer hydraulisch gebundenen Tragschicht verbessert und damit die vorhandenen Schäden dauerhaft beseitigt.

Die Aufwendungen liegen laut einer Kostenschätzung bei 230.000 € brutto. In der zweiten Bewilligungsrunde erfolgte eine Aufnahme ins Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, der Förderbetrag liegt bei 77.280 €, wie Bürgermeister Kurt Wackler berichtete. Ein Teilbetrag ist bereits im Haushaltsplan 2021 mit 100.000 € bereitgestellt, die weiteren Mittel werden in den Etat 2022 aufgenommen. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die für die Maßnahme notwendigen weiteren Planungen sowie die Ausschreibung zu veranlassen.

Gemeindeverbindungsstraße Gröningen-Triftshausen 

Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Gröningen und Triftshausen soll auf eine Länge von fast 2,4 km ausgebaut werden. Diplomingenieur Gebhard Ziegler erläuterte die vorgesehene Bauweise beziehungsweise Ausbauart, die sich bereits vor einigen Jahren beim Ausbau der Gemeindeverbindungstraße zwischen Triftshausen und der Markungsgrenze bei Wallhausen bewährt hat. Es handelt sich dabei um einen sogenannten Hochausbau, was bei dieser Freistrecke ebenfalls möglich ist. Die Straße soll von bisher 4,50 m nach dem Ausbau auf 4,75 m verbreitet werden. Der vorhandene Straßenunterbau wurde untersucht und es konnte erfreulicherweise nichts Pechhaltiges festgestellt werden. Der vorhandene Aufbau kann daher nach Verwendung eines entsprechenden Bindemittels wieder eingebaut werden. Mit bisher nur 40 cm ist der Aufbau jedoch nicht stark genug, dies ist auch die Ursache für die Schäden wie Schlaglöcher und Risse. Der vorhandene Aufbau soll mit einer 15 cm Schotterschicht, 10 cm starken Asphaltschicht sowie einer 4 cm starken Tragdeckschicht ergänzt werden. Nach einer Kostenberechnung ist von 915.000 € brutto Baukosten auszugehen, dies entspricht einem m²-Preis von 65 €.

Die Maßnahme wird vorbereitet und ein Antrag auf Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz soll geprüft und gestellt werden. Der Gemeinderat nahm die Planung zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Förderantrag zu klären.

Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim

Auf Grund der Aktualisierung der Begründung und Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung ist für die Flächennutzungsplanänderung „Industriegebiet Satteldorf, 4. Änderung“ eine erneute Beschlussfassung und erneute öffentliche Auslegung erforderlich. Der Gemeinderat fasste den entsprechenden Beschluss und stimmte den notwendigen Verfahrensschritten zu. Ebenso zugestimmt wurde den Verfahrensschritten für die Flächennutzungsplanänderungen „östliches Brühl“ sowie „Am Schöneburgstadion 1“ jeweils in Crailsheim. Die Informationen zu den Überlegungen, die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes anzugehen, wurden zur Kenntnis genommen, ebenso die Information zum aktuellen Stand von laufenden Flächennutzungsplanverfahren. Kritisch bemerkte Bürgermeister Kurt Wackler, dass die von der Gemeinde für die Änderung des Flächennutzungsplanes angemeldeten künftigen Wohnbauflächen, die im Frühjahr des Jahres angemeldet wurden, in den Änderungsverfahren aktuell nicht berücksichtigt sind. Nach sehr langem Verfahren wurde der sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie vor etwa 2,5 Jahren letztendlich verabschiedet und zur Genehmigung beim Regierungspräsidium eingereicht. Wegen Themen Wildwegekartierung und einer mangelnden Beteiligung der Forstbehörde waren jedoch noch Rechtsunsicherheiten da, die von der Verwaltungsgemeinschaft noch abgeklärt wurden. Zwischenzeitlich wurde der Teilflächennutzungsplan Windenergie zur erneuten Genehmigung vorgelegt. Die Rechtskraft dieses Teilflächennutzungsplanes ist von großer Bedeutung und Bürgermeister Wackler bedauerte, dass dieses Verfahren nicht zügiger abgewickelt werden konnte und nach wie vor keine Rechtssicherheit besteht.

Bebauungsplan „Gewerbepark II, 3. Änderung „

Im nordöstlichen Bereich des Gebiets Gewerbepark II ist im Areal des dort angesiedelten Speditionsunternehmens die Erweiterung der Lagerhalle sowie die Anlegung von Pkw Stellplätzen als auch Stellplätzen für Ladebrücken geplant. Im Rahmen einer Bauvoranfrage hat sich gezeigt, dass das Vorhaben die Belange Lärmschutz/ Lärmkontingentierung, Naturschutz/Ausgleichsmaßnahmen als auch Baugrenzen/ Abstände zur Autobahn berühren. Eine Umsetzung ist laut Baurechtsbehörde nur über eine Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften möglich. Der Gemeinderat stimmte der notwendigen Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften zu und fasste den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan beziehungsweise den Örtlichen Bauvorschriften „Gewerbepark Satteldorf II, 3. Änderung“.

Auf die gesonderte Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Mitteilungsblatt wird verwiesen.

Bausachen

Dem Umbau der ehemaligen Zimmereihalle im Beegfeld 25, Horschhausen, auf Flurstück 713/2, wurde zugestimmt.        

 

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