Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2022

Klimastrategie im Landkreis Schwäbisch Hall

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um ihm wirksam entgegen zu wirken, ist ein engagierter Klimaschutz unerlässlich, so Bürgermeister Thomas Haas. Auch die Gemeinde Satteldorf entzieht sich ihrer Verantwortung nicht und unterstützt einen zielorientierten, wirksamen und klugen Klimaschutz. Die globale Aufgabe des Klimaschutzes muss selbstverständlich auch lokal angegangen werden. Vor diesem Hintergrund wurde eine gemeinsame Klimastrategie für die Kommunen des Landkreises Schwäbisch Hall durch das Energiezentrum ausgearbeitet. Das Energiezentrum, das bei der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landkreises angesiedelt ist, fungiert als Energieagentur des Landkreises. Die gemeinsame Klimastrategie zielt darauf ab, die bestehenden und künftigen Herausforderungen gemeinsam und effektiv zu lösen.

Geschäftsführer Heinz Kastenholz vom Energiezentrum erläuterte die gemeinsame Klimaschutzstrategie im Landkreis. Kern der Strategie ist die zentralisierte Bildung eines Expertenteams, das die vielfältigen Aufgaben bündelt und die Kommunen bei der Lösung unterstützt. Vorteile der zentralen Ansiedlung im Energiezentrum ist eine Vielzahl von Synergieeffekten, eine größtmögliche Effektivität, die Schaffung eines Wissenspools und auch die Vereinfachung der Personalgewinnung.

In einem ersten Schritt wird eine Klimaschutzkoordination geschaffen. Die Aufgaben dieser Klimaschutzkoordination sind u. a die Erarbeitung, Initiierung und Begleitung treibhausgasmindernder Maßnahmen, die Förderberatung sowie die Informationsvermittlung und die Öffentlichkeitsarbeit. Zusätzlich wird mit externer Unterstützung eine CO2-Bilanz für die Kommunen erstellt. Als zweiter Schritt der gemeinsamen Klimastrategie steht die Implementierung eines kommunalen Energiemanagements an. Dieser Schritt soll im zweiten Jahr angegangen werden. Unter Energiemanagement versteht man das kontinuierliche Monitoring von Gebäuden und die Beratung deren Verwalter und Nutzer mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen.

Für die Umsetzung des ersten Schrittes werden landkreisweit zwei Personalstellen geschaffen, die zu 70 % über die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert werden. Durch die gleichmäßige Aufteilung für alle teilnehmenden Kommunen ergeben sich jährliche Kosten in der Summe von ca. 3.300 € für den ersten Schritt. Nach dieser Modellrechnung werden der Gemeinde Satteldorf dabei jährlich 18 Arbeitstage zur Verfügung stehen. Für den zweiten Schritt, das kommunale Energiemanagement, wird aufgrund des zu erwarteten Arbeitsumfanges eine Personalstelle für durchschnittlich vier Kommunen geschaffen. Auch diese Stellen werden jeweils zu 70 % durch die oben genannte Kommunalrichtlinie gefördert, diese Förderung ist auf drei Jahre befristet. Der zu erwartende jährliche Gesamtaufwand für die Gemeinde Satteldorf wird bei 14.322 € liegen, wobei der Gemeinde dabei etwa 55 Arbeitstage zur Verfügung stehen. Grundlage für diese Kostenkalkulation ist die beabsichtigte Teilnahme von 24 Kommunen des Landkreises und die Aufteilung einer Personalstelle für das Energiemanagement auf vier Kommunen. Hier können sich entsprechend der endgültigen Anzahl der teilnehmenden Kommunen noch Verschiebungen ergeben.

Der Gemeinderat beriet ausführlich über dieses Thema und beschloss einstimmig die verbindliche Teilnahme an der gemeinsamen Klimastrategie des Landkreises Schwäbisch Hall. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel für die Klimaschutzkoordination für vier Jahre werden entsprechend bereitgestellt und in die Haushaltsplanung aufgenommen. Zusätzlich werden Haushaltsmittel für den Aufbau und den kontinuierlichen Betrieb eines kommunalen Energiemanagements ab dem zweiten Jahr der laufenden Klimaschutzkoordination für drei Jahre bereitgestellt.

Sachstandbericht Breitbandausbau

Im Jahr 2019 ist die Gemeinde Satteldorf dem Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall als Gründungsmitglied beigetreten. Durch die Gründung dieses Zweckverbandes sollen Gebiete an das Breitband- bzw. Glasfasernetz angeschlossen werden, die für die Telekom und andere Netzbetreiber nicht rentabel sind und daher nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden und somit als sogenannte „weiße Flecken“ gelten. Weiße Flecken verfügen dabei über eine Bandbreite im Download von unter 30 Mbit/s. Der Bund beteiligt sich dabei in Höhe von 50 % und das Land Baden-Württemberg mit 40 % an den förderfähigen Ausbaukosten. Die Gesamtausbaukosten der weißen Flecken in der Gemeinde Satteldorf belaufen sich auf rund 9,64 Mio. € für das Gemeindegebiet, die Gemeinde Satteldorf trägt dabei etwa 10 % der Kosten von rund 1 Mio. € aus kommunalen Eigenmitteln. Die Ausbaukosten verteilen sich auf die Jahre 2021 bis 2025.

Geschäftsführer Heinz Kastenholz vom Zweckverband Breitband informierte den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand. Die Netzbetriebsausschreibung wurde durchgeführt und die Vergabe ist erfolgt. Als nächster Schritt wurden die Planungsaufgaben ausgeschrieben und vergeben. Es folgte dann die Erarbeitung der notwendigen Planungen für den Tiefbau und die Trassenverlegung sowie die anstehende Ausschreibung dieser Arbeiten. Die Planungsleistungen in Satteldorf erledigt das Büro Seim & Partner aus Wiesbaden, den Tiefbau übernimmt die Firma Infratech aus Meppen. Gewisse Nacharbeiten bei den Planungen waren erforderlich, da von ursprünglich 135 Haushalten mittlerweile nach der überarbeiteten Markterkundung weitere Hausanschlüsse der grauen Flecken mitaufgenommen werden konnten. Der Startschuss für die Bauarbeiten wird noch vor der Sommerpause gegeben.

Anschließend berichtete Geschäftsführer Kastenholz über den Stand des Ausbaus der grauen Flecken. Durch die neue Förderung des Bundes und des Landes werden nun auch sogenannte „graue Flecken“, die Gebiete mit einer Downloadrate von bis zu 100 Mbit/s betreffen, mitaufgenommen. Im Rahmen dieser Ausbauarbeiten können nach der abschließenden Markterkundung etwa 850 bis 870 Hausanschlüsse mitversorgt werden. Anhand von Planunterlagen erläuterte er die betroffenen Bereiche.

Der Gemeinderat stimmte dem Ausbau der grauen Flecken zu und beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Förderantrag über den Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall zu stellen. Die notwenigen Eigenmittel für den Ausbau der grauen Flecken, die sich nach aktuellem Stand der Grundlage der kalkulierten Ausbaukonzeption aufgrund 1,7 Mio. € belaufen, werden schrittweise in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 im Haushalt eingeplant. Der Sachstand zum Breitbandausbau der weißen Flecken wurde zur Kenntnis genommen. Die Schritte bzw. der Stand sowohl zum Breitbandausbau als auch zur Klimaschutzstrategie sind ein starkes Signal für die Gemeinde konnte Bürgermeister Thomas Haas abschließend feststellen.

Digitale Ausstattung der Grundschule

Die digitale Ausstattung der Grundschule Satteldorf wurde entsprechend dem Medienentwicklungsplan nach Maßgabe des Digitalpakts Schule weiterentwickelt. Nach der Netzwerkinstallation in den beiden Schulgebäuden wurden im Jahr 2021 die Klassenräume der Klassen drei und vier mit insgesamt sechs Digitaltafeln an den Standorten Gröningen und Satteldorf ausgestattet. Darüber hinaus konnten drei Klassensätze Schüler-iPads sowie Lehrer-iPads beschafft werden. Im März dieses Jahres wurden die Klassenräume der Klassen eins und zwei analog mit insgesamt sechs Digitaltafeln bestückt. Damit sind alle Klassenräume in Gröningen und Satteldorf mit modernen, digitalen Tafeln ausgestattet, berichtete Gemeindekämmerer Reinhold Niebel. Im Rahmen der Gesamtumsetzung des Medienentwicklungsplanes sollen nun weitere drei Klassensätze mit je 25 Schüler-iPads für die Klassen eins und zwei beschafft werden. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, den Auftrag zur Beschaffung der 75 Apple-iPads mit Schutzhüllen sowie drei Tabletwagen zum Angebotspreis von 48.719,79 € an die Firma Ostalb IT aus Aalen zu vergeben. Die Finanzierungsmittel sind im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt.

Mittagsverpflegung Grundschule und Kindergarten

Seit dem 1. Januar 2022 liefert die Firma Meyer Menü aus Neuenstadt am Kocher Mittagessen für die Schule und die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2022 und verlängert sich um weitere zwölf Monate, soweit er nicht entsprechend gekündigt wird. Die bisherige Erfahrung mit der Essenqualität, den Portionen und dem Service sind durchweg positiv, berichtete Bürgermeister Thomas Haas. Die Firma Meyer Menü wird ihre Preise erhöhen. Dabei soll das Hauptgericht von 3,20 € auf künftig 3,50 € pro Mittagessen erhoben werden, das Dessert bzw. die Rohkostbeilage um 0,05 € auf 0,55 € erhöht. An den Kosten für die Mittagsverpflegung liegt der Anteil, den die Eltern je Kind und Mahlzeit bisher übernehmen, bei 2,50 € (Krippe) bzw. 3,00 € (Kindergarten) bzw. 3,50 € (Grundschule). Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung des Vertrags mit der Firma Meyer Menü aufgrund der guten Erfahrungen zu. Die Mehrkosten der Preiserhöhung von 0,35 € je Mahlzeit werden bis Ende des Jahres von der Gemeinde aus Haushaltsmitteln getragen. Die Preiserhöhung wird damit erst zum 1. Januar 2023 über den Elternanteil weitergegeben.

Erneuerung der Wasserleitung Ellrichshausen-Gersbach-Rockhalten

Im Januar war das Ingenieurbüro ibz Ziegler beauftragt worden, parallel zur Verlegung von Lichtwellenleiter-Leerrohren durch den Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall im Abschnitt Ellrichshausen-Gersbach-Rockhalden die Mitverlegung einer Wasserleitung zu planen und auszuschreiben. Die Planung wurde durchgeführt, anschließend erfolgte im Mai die öffentliche Ausschreibung des Tief- und Straßenbaus sowie der Rohrleitungsbauarbeiten. Der Baubeginn ist am 18. Juli vorgesehen, der Abschluss der Arbeiten ist bis spätestens 16. Dezember 2022 geplant. Der Gemeinderat wurde über das Submissionsergebnis informiert und vergab die Tief- und Straßenbauarbeiten an die Firma Hans Ebert zum Angebotspreis von 853.751,82 €. Den Zuschlag für die Rohrleitungsbauarbeiten erhielt ebenfalls die Firma Hans Ebert zum Angebotspreis von 222.342,58 €.

Zustimmung zur Annahme von Spenden

Nach den Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechts muss der Gemeinderat der Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen zustimmen. Die Verwaltung informierte den Gemeinderat über die eingegangenen Spenden aus dem ersten Halbjahr 2022. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden zu.

Bausachen

Der Gemeinderat wurde über die Bauvoranfrage zur Grundstücksteilung und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem südöstlichen Grundstücksteil Flst. 68, Alte Höhe 16, Gröningen, informiert und beauftragte die Verwaltung, gemeinsam mit der Baurechtsbehörde die baurechtlichen Fragen hinsichtlich Bauplanungsrecht/Einfügungsgebot und Immissionsschutz/Abstand Gewerbegebiet aufzuarbeiten.

Der Gebäudesanierung, dem Ausbau des Dachgeschosses und dem Anbau einer Garage auf Flst. 968/3, Mühlfeldstraße 11, Satteldorf, wurde zugestimmt.

Der Gemeinderat wurde über den Neubau einer sogenannten PST-Anlage auf dem Betriebsgelände der Firma Knauf Integral KG, Am Bahnhof 16 in Satteldorf auf Flst. 2699, 2672/1, 2672/7 informiert.

 

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