Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2022

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren „Steinbruch Bölgental“

Die erwartete Entscheidung des Landratsamtes Schwäbisch Hall zum Steinbruch Bölgental liegt seit April dieses Jahres vor, wie Bürgermeister Thomas Haas berichtete. Das Landratsamt hat eine Genehmigung für den Aufschluss und Betrieb zum Abbau von Kalkstein mit einer Abbaufläche von rund 21 Hektar erteilt. Ebenso ist die Errichtung und der Betrieb eines ortsfesten Schotterwerks sowie in der Aufschlussphase der zeitweilige Betrieb einer mobilen Brech- und Klassieranlage genehmigt. Das gemäß Beschluss des Gemeinderats nicht erteilte Einvernehmen der Gemeinde wurde ersetzt. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Mai des Jahres war festgestellt worden, dass die Argumente der Gemeinde bei der Entscheidung des Landratsamtes nicht sachgerecht gewürdigt wurden. In Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung hatte Rechtsanwalt Dr. Heer als Bevollmächtigter der Gemeinde fristgerecht bereits am 05.05.2022 Widerspruch beim Landratsamt Schwäbisch Hall eingelegt. Mit klarem Blick auf den eindeutigen Auftrag aus dem Bürgerentscheid, so Bürgermeister Haas, ist nun die Begründung zum Widerspruch zu beraten und festzulegen.

Rechtsanwalt Dr. Heer erläuterte dem Gemeinderat den Inhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, u. a. auch die Konzentrationswirkungen auf die Rechtsbereiche wie bspw. das Baurecht. Anschließend stellte er ausführlich den Entwurf der vorgesehenen Widerspruchsbegründung vor. So war das Ersetzen des versagten Einvernehmens aus verschiedenen Gründen rechtswidrig. Aufgrund der fehlenden Prüfung von Standortalternativen ist bereits die Privilegierung des Vorhabens im Außenbereich in Frage zu stellen. Verschiedene öffentliche Belange sprechen gegen das Vorhaben wie die Ausweisung im Flächennutzungsplan, die Umwelteinwirkungen betreffend Lärm, Sprengerschütterungen, Staub sowie die Beeinträchtigungen von Umwelt und Natur. Auch die Erschließung ist nicht gesichert, sowohl die Kreisstraße als auch die Feldwege sind hinsichtlich der Tragfähigkeit aber auch der Ausbaubreite nicht geeignet. Die Genehmigungsbehörde hat sich dabei nicht mit den von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Gutachten, die bei der damaligen Stellungnahme mit vorgelegt wurden, beschäftigt. Auch raumordnerische Vorgaben wurden nicht beachtet und die Beeinträchtigung der Landschaft nicht ausreichend gewürdigt.

Neben der Frage des Einvernehmens wurden auch weitere Aspekte nicht beachtet und unterstreichen die Rechtswidrigkeit der Entscheidung der Genehmigungsbehörde. So sind die Nebenbestimmungen unzureichend, umwelttechnische Mängel wie von der Gemeinde festgestellt, wurden nicht beachtet. Das im Vorfeld notwendige Raumordnungsverfahren wurde nicht durchgeführt, die Verkehrssituation in Gröningen sowohl hinsichtlich der Auswirkungen des Verkehrslärms als auch der Gefährdungssituationen wurde nicht beachtet. Die Auflagen für die Sprengerschütterungen und die Auswirkungen des Staubs, Umweltbelange und Auswirkungen auf Flora und Fauna sind nicht ausreichend aufgearbeitet.

Der Gemeinderat beriet über den Entwurf der Begründung und war sich einig, dass im Sinne des Bürgerentscheids klar Stellung bezogen werden muss. Dem Entwurf der Begründung wurde einstimmig zugestimmt und die Verwaltung bzw. Rechtsanwalt Dr. Heer beauftragt, gegenüber der Genehmigungsbehörde die Begründung entsprechend vorzutragen.

Kindergartenbedarfsplanung

Bürgermeister Thomas Haas informierte den Gemeinderat über die Entwicklung der Kinderzahlen in den Kindertagesstätten der Gemeinde im kommenden Kindergartenjahr 2022/2023. Grundlage sind dabei zum einen die aktuellen Anmeldezahlen bzw. -daten und zum anderen die Geburtenstatistik. In den Kindergärten in Ellrichshausen, Gröningen und Satteldorf ist die Möglichkeit der Betreuung der Kinder im Kindergartenalter (3 Jahre bis Schuleinritt) unmittelbar vor Ort gewährleistet. Die Betreuung der unter 3-Jährigen wird für die gesamte Gemeinde zentral im Kinderhaus am Dorfplatz angeboten. Dort ist das entsprechende Fachpersonal sowie die altersgerechte Ausstattung bzw. Einrichtung vorhanden.

Bei der Bedarfsermittlung wurden die belegten Betreuungsplätze und die Neuaufnahmen den zur Verfügung stehenden Plätzen gegenüber gestellt. In Satteldorf stehen dabei in den beiden Kindergärten Barenhalder Straße und Obere Gasse von den insgesamt 159 Plätzen noch 21 freie zur Verfügung. In den Ortschaften Ellrichshausen und Gröningen sind von den insgesamt 131 zur Verfügung stehenden Plätzen 105 belegt, also noch 26 frei. In der Gesamtgemeinde stehen somit im kommenden Kindergartenjahr noch insgesamt 47 freie Plätze für die Betreuung von Kindern im Kindergartenalter zu Verfügung.

Bei der Kleinkinderbetreuung sind für das kommende Jahr derzeit 28 Kinder angemeldet. In den vier Gruppen in der Kinderkrippe Am Dorfplatz stehen insgesamt 40 zur Verfügung, d. h. zwölf freie Plätze sind noch gegeben. Der Gemeinderat konnte daher zustimmend zur Kenntnis nehmen, dass der notwendige Bedarf von Betreuungsplätzen gewährleistet ist, organisatorische oder bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich sind.

Anpassung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung

Die kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände in Baden-Württemberg sprechen jährlich Empfehlungen für die Festsetzung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen aus. Gemäß des Grundsatzbeschlusses aus dem Jahr 2003 des Gemeinderates werden die monatlichen Kindergartenelternbeiträge jeweils gemäß dieser Empfehlung festgelegt. Bei diesen Beträgen ist dabei als Sozialstaffelung die Anzahl der Kinder in einer Familie unter 18 Jahren berücksichtigt. Die Anpassung der Elternbeiträge gemäß der landesweiten Empfehlung für das neue Kindergartenjahr sieht eine Erhöhung pauschal um 3,9 Prozent vor. Der Gemeinderat stimmte dieser pauschalen Anpassung einstimmig zu und legte die entsprechenden Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr ab dem 1. September 2022 fest.

Finanzzwischenbericht des Haushaltsjahres 2022

Gemeindekämmerer Reinhold Niebel informierte den Gemeinderat über die aktuelle Finanzsituation zur Jahresmitte. Aufgrund der Mai-Steuerschätzung ist beim Bund und den Ländern mit höheren Steuereinnahmen zu rechnen. Die Gemeinde profitiert davon über den kommunalen Finanzausgleich. Im Bereich Steuereinnahmen, ähnlichen Abgaben und Zuweisungen kann insgesamt mit Mehrerträgen in Höhe von rd. 1 Mio. EUR gerechnet werden. Erträge aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie Mieten und Pachten werden sich im Rahmen der geplanten Ansätze bewegen.

Entsprechend der höheren Gewerbesteuereinnahmen wird die zu leistende Gewerbesteuerumlage an das Land um rd. 86.000 EUR höher ausfallen als geplant. Unter dem Strich wird das im Haushaltsplan mit einem Minus veranschlagte ordentliche Ergebnis nach jetzigem Stand erfreulicher ausfallen und ein höherer Zahlungsmittelüberschuss wirkt sich damit positiv auf die Liquidität aus. Aufgrund der unsicheren gesamtwirtschaftlichen Lage ist dies allerdings nur eine momentane Beurteilung der finanziellen Situation ohne verlässliche Prognose für die zweite Jahreshälfte, stellte Reinhold Niebel fest.

Der Kämmerer gab weiterhin einen Überblick über die laufende Investitionstätigkeit der Gemeinde. So läuft der Verkauf von Wohnbauplätzen im Baugebiet Häuslesbühl planmäßig mit entsprechenden Verkaufserlösen. Im Gewerbepark konnte ebenfalls planmäßig ein weiteres Gewerbegrundstück veräußert werden. Die jeweiligen festgesetzten Beiträge hierzu wurden erzielt. Für den Erwerb von Grundstücken sind bislang 890.000 EUR angefallen.

Von den geplanten Investitionen für Baumaßnahmen von insgesamt 6 Mio. EUR sind bislang rund 1,4 Mio. EUR an Auszahlungen erfolgt. Weitgehend abgerechnet sind die Maßnahmen Wohnumfeldgestaltungen in Ellrichshausen und Bölgental, die Erschließung des Baugebiets Häuslesbühl (2. Bauabschnitt), die Erweiterung der Rechtsabbiegespur der Industriestraße in die B 290, die Wasserleitung Satteldorf-Nord, der Neubau des Sand- und Fettfangs in der Kläranlage Neidenfels sowie die Erneuerung des Hammergerüsts der Hammerschmiede Gröningen.

Weitere Auszahlungen sind für die inzwischen angelaufenen Maßnahmen Glasfaserausbau, Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Gröningen-Triftshausen sowie der Wasserleitung Ellrichshausen-Gersbach-Rockhalden erfolgt. Sachvermögen wurde im Umfang der Planung für die Grundschule Satteldorf im Rahmen der Digitalausstattung und die Installation einer Raumlüftungsanlage erworben.

Bürgermeister Thomas Haas unterstrich die Notwendigkeit einer weitsichtigen und soliden Finanzplanung, um auch in der Zukunft trotz unsicherer Lage handlungsfähig zu bleiben. Er dankte dem Gemeindekämmerer mit dem Team der Finanzverwaltung für die Erstellung des Finanzzwischenberichts.

Flächennutzungsplan

Die Gemeinde Satteldorf ist Mitglied der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim gemeinsam mit den Gemeinden Frankenhardt, Stimpfach und Crailsheim. Für den Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft steht eine Änderung an, die das Gemeindegebiet Satteldorf nicht betrifft. Es handelt sich um die Änderung „Pferdeklinik Buch“ auf einer Fläche westlich von Triensbach. Dem notwendigen Verfahrensbeschluss zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Kreisverkehr und Eingrünung Baugebiet Häuslesbühl

Die Pflegearbeiten zur Eingrünung und Bepflanzung des Kreisverkehrs sowie des Grünstreifens entlang des Geh- und Radwegs um das Baugebiet Häuslesbühl waren Bestandteil der öffentlichen Ausschreibung im Jahr 2020 gewesen. Die Fertigstellungspflege wurde seinerzeit nicht mit beauftragt. Die Wetterverhältnisse, vor allem auch die Trockenheit in den Wintermonaten sowie die umfangreichen Pflegemaßnahmen führten zu einem intensiven Arbeitsaufwand, der mit den bestehenden Personalressourcen im Bauhof nicht abgedeckt werden konnte. Daher wurde nun ein Nachtragsangebot der seinerzeit beauftragten Firma Zäh zur Fertigstellungs- und anschließenden Entwicklungspflege eingeholt. Die Fertigstellungspflege beinhaltet die Pflanz- und Ansaatarbeiten, bis der abnahmefähige Zustand erreicht ist. Die Entwicklungspflege folgt nach der Abnahme für ein Jahr, um die Entwicklung der Pflanzen zu sichern. Der Gemeinderat beauftragte die Firma Zäh aus Wassertrüdingen zum Angebotspreis von 72.626,25 EUR mit der Fertigstellungspflege und der anschließenden Entwicklungspflege.

Unterhaltung Feldwege und Straßen

Der Gemeinde Satteldorf sind gute Rahmenbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft und ein instandgesetztes Straßen- und Wegenetz wichtig. Daher wird das gemeindliche Wirtschaftswegenetz zweckmäßig unterhalten und jedes Jahr etliche Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen und Wegen der Gemeinde in allen Ortsteilen gleichermaßen durchgeführt. Der Gemeinderat wurde über die Ausschreibung und das Ausschreibungsergebnis für die Belagsarbeiten an Feldwegen, die Straßen- und Feldwegsanierung ebenso wie die Oberflächenbehandlungen und Rissesanierung in diesem Jahr informiert. Die Arbeiten wurden anschließend an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Den Auftrag für die Belagsarbeiten an Feldwegen erhielt die Firma Ernst Hähnlein aus Feuchtwangen zum Angebotspreis von 87.313,22 EUR. Der Zuschlag für die Straßen- und Feldwegsanierung ging an die Firma Thannhauser aus Fremdingen zum Angebotspreis von 72.328,78 EUR. Mit der Oberflächenbehandlung und der Rissesanierung wurde die Firma Geuder aus Neusitz zum Angebotspreis von 102.578,60 EUR beauftragt.

Annahme von Spenden

Von der Satteldorfer Künstlerin Angelika Penert-Bauer wurden Quellsteinen im Wert von 2.500,00 EUR an die Gemeinde gespendet. Die Quellsteine sind an den Quellen der Gemeinde Satteldorf auf gemeindlichen Grundstücken aufgestellt, auch ein entsprechender Prospekt wurde von der Künstlerin erarbeitet. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Sachspende zu. Bürgermeister Thomas Haas sprach Frau Penert-Bauer seinen Dank aus.

Bausachen

Der Gemeinderat stimmte dem Neubau eines Kälberstalls auf Flst. 1258 im Schleehardshof zu.

Ebenso zugestimmt wurde dem Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. 3114/21, Zum Hornberg 1, Satteldorf und die notwendige Befreiung hinsichtlich der Außenwandhöhe wurde erteilt.

 

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