Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 30.1.2023

Steinbruch Bölgental

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses aus der letzten Gemeinderatssitzung hatte der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Dr. Heer beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gemeindlichen Widerspruchs gestellt, informierte Bürgermeister Thomas Haas den Gemeinderat. Die ergänzende Antragsbegründung wird noch diese Woche fristgerecht eingereicht.

Nachdem am 16. Januar 2023 mit den Abraumarbeiten auf dem unternehmenseigenen Vorhabengelände begonnen wurde, hat Rechtsanwalt Dr. Heer im Auftrag der Gemeinde beim Verwaltungsgericht Stuttgart und beim Landratsamt Schwäbisch Hall entsprechend Meldung gemacht. Es bleibt nun abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht über den gemeindlichen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz entscheidet. Mittlerweile wurde auch vom Steinbruchunternehmen ein Antrag auf Überlassung und Ausbau der gemeindeeigenen Feldwege gestellt, der nun rechtlich geprüft und in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird.

Energiemanagement der Klimastrategie

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Vor diesem Hintergrund wurde eine gemeinsame Klimastrategie für die Kommunen des Landkreises Schwäbisch Hall durch das Energiezentrum der Wirtschaftsfördergesellschaft ausgearbeitet, der sich die Gemeinde Satteldorf angeschlossen hat. Kern dieser Strategie ist die zentralisierte Bildung eines Expertenteams, das die vielfältigen Aufgaben bündelt und die Kommunen bei der Umsetzung klimaschützender Lösungen unterstützt.

Der erste Schritt, die Einführung der Klimaschutzkoordination, ist bereits in Umsetzung, wie Bürgermeister Haas berichtete. Der zweite Schritt – die Einführung eines Energiemanagements –, der ursprünglich erst für Ende 2023 vorgesehen war, soll nun vorgezogen werden. Dies war zum einen die Vorstellung einiger Gemeinderäte der beteiligten Kommunen, zum anderen hat das Thema Energie durch die derzeitige Energiekrise einen höheren Stellenwert bekommen. Darüber hinaus steht eine bundesweite Verpflichtung für Kommunen ab einer bestimmten Größe zu Energieeinsparungen und Effizienzmaßnahmen im Raum.

Die Anträge für die Förderung des Energiemanagements können, anders als ursprünglich geplant, nur durch Kommunen gestellt werden und nicht durch das Energiezentrum selbst. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, dass Satteldorf als eine der fünf antragstellenden Gemeinden im Landkreis fungiert. Der Antrag auf Förderung des Energiemanagements für die Kommunen Gerabronn, Kirchberg, Schrozberg und Satteldorf wird somit über die Gemeinde Satteldorf gestellt. Die Stelle des Energiemanagers für diese vier Kommunen wird formell im Satteldorfer Stellenplan berücksichtigt. Nachdem 70 % der Stelle auf eine Laufzeit von drei Jahren gefördert werden, sind die restlichen 30 % unter den vier Gemeinden aufzuteilen. Die jährlich von der Gemeinde Satteldorf zu tragenden Kosten liegen somit bei etwa 5.200 €.

Forstwirtschaftsplan 2023

Der Gemeinderat beriet über die Planung für das Forstwirtschaftsjahr 2023 und stimmte dem Finanz- und Kulturplan des Forstamtes Schwäbisch Hall für die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Satteldorf einstimmig zu. Dabei stehen Einnahmen von 9.330 € Ausgaben in Höhe von 11.479 € gegenüber. Auf der Einnahmenseite schlagen insbesondere die Holzernte mit 7.410 € und die Förderungen mit 1.800 € zu Buche, die größten Ausgabenposten sind die Holzernte mit 3.024 € sowie die Verwaltungskosten für den Gemeindewald in Höhe von 6.699 €.

Änderung der Verbandssatzung Zweckverband Breitband

Vor dem Hintergrund erforderlich gewordener Anpassungen und Ergänzungen beabsichtigt der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall seine Satzung zu ändern. Insbesondere ist es notwendig, die entsprechenden Regelungen zur Verteilung der betrieblichen Erträge, die insbesondere aus der Verpachtung des erstellten Glasfasernetzes entstehen, zu ergänzen, so Bürgermeister Thomas Haas. Um eine ausgeglichene Verteilung der betrieblichen Erträge sowie auch der Beteiligung an den laufenden Kosten zu erreichen, soll eine Verteilung nach zwei mitgliederspezifischen Faktoren erfolgen. Zum einen anhand des kommunalen Eigenanteils an den Investitionen und zum anderen anhand der Anzahl der Hausanschlüsse, die jeweils in den Gemeinden erstellt werden.

Für die Gemeinde Satteldorf wird die angedachte Neuverteilung rund das Doppelte an Erträgen im Vergleich zu den Kosten bedingen. Darüber hinaus sollen die Investitionskosten weiterhin „verursachergerecht“ dem betreffenden Verbandsmitglied zugerechnet werden. Die erwartete Satzungsregelung ist so ausgestaltet, dass die Gemeinde Satteldorf nicht an Fremdfinanzierungskosten für Maßnahmen auf anderen Gemeindegebieten herangezogen werden kann, betonte Bürgermeister Haas.

Weitere notwendige formale Änderungen der Satzung des Zweckverbandes Breitband wurden ebenso erläutert. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und ermächtigte einstimmig Bürgermeister Haas, im Rahmen der anstehenden Beschlussfassung der Verbandsversammlung entsprechend abzustimmen.

Vorberatung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Haushaltsplan 2023 auf der Basis des vorgelegten und beratenen Entwurfs der Verwaltung fertigzustellen. Bei der Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2023 stellte Bürgermeister Thomas Haas fest, dass mit diesem Entwurf eine Vielzahl von Beschlüssen und Projektberatungen der zurückliegenden Monate umgesetzt werden. „Wir wollen in diesem Jahr wieder kraftvoll in die Modernisierung und Infrastruktur unserer Gemeinde investieren. Allein hierfür sehen wir fast 7 Mio. Euro vor“, erläuterte Haas den Haushaltsentwurf. „Schwerpunkte setzen wir auf alle Mobilitätsformen gleichermaßen, auf Familienfreundlichkeit, auf Klimaschutz und darauf, unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit auf Dauer zu sichern.“

Infolge der Energiekrise beinhaltet dieser Haushalt für das Jahr 2023 wiederum nicht geringe Unwägbarkeiten. Die vorgelegten Zahlen und die damit verbundenen Projektplanungen machten daher deutlich, wie wertvoll es war, in den vergangenen Jahren immer wieder Vorsorge getroffen zu haben. Dies unterstreiche die Leistungs- und Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde. Dadurch können die Aufwendungen für den laufenden Betrieb unserer Einrichtungen in Höhe von 16,1 Mio. Euro und Investitionen in Höhe von 6,74 Mio. Euro auf den Weg gebracht werden.

Bürgermeister Haas machte deutlich, dass auch in diesem Haushaltsjahr ohne Kreditaufnahmen das gute Leistungsangebot und die hohe Investitionstätigkeit der Gemeinde fortgeführt werden können. „Mir ist wichtig, damit einen entscheidenden Beitrag zur Generationengerechtigkeit zu leisten. Wir dürfen nicht zu Lasten nachfolgender Generationen wirtschaften und nicht über unsere Verhältnisse leben“, stellte Haas klar. Steuererhöhungen sind darüber hinaus nicht vorgesehen. Damit bleiben die Hebesätze weiterhin stabil – und dies durchgängig seit dem Jahr 1997.

Größere Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich unter anderem im Bereich der Personalaufwendungen. Diese nehmen im Vergleich zu 2022 erneut zu und steigen von 4,66 Mio. Euro auf 4,86 Mio. Euro aufgrund von Tariferhöhungen und Änderungen im Stellenplan.

Investitionsschwerpunkte im Einzelnen sind Maßnahmen im Bereich der Wohnumfeldgestaltung, in der Sicherung der Wasserinfrastruktur, der Mobilität im Hinblick auf den Neubau und die Erneuerung von Radwegen, der Nachhaltigkeit in Bezug auf die Installation von Photovoltaikanlagen auf Gemeindegebäuden. Auch in die digitale Infrastruktur wird erheblich investiert, ebenso wie in die Familienfreundlichkeit unserer Gemeinde, etwa durch die Neuanlage und Aufwertung von Spielplätzen.

Gemeindekämmerer Reinhold Niebel erläuterte den Entwurf des Haushaltsplans und zeigte die Entwicklung der maßgeblichen Etatzahlen im Vergleich zum Vorjahr sowie in der mittelfristigen Planung bis 2026 auf. Im Jahr 2022 betrug das geplante ordentliche Ergebnis -1.319.700 Euro. Für das aktuelle Planjahr fällt das Ergebnis mit -934.000 Euro zwar ebenfalls negativ aus, aber es verbessert sich um rund 400.000 Euro. Dies resultiert aus höheren Einnahmen aus dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer sowie aus höheren Schlüsselzuweisungen des Landes. Gleichzeitig gehen die Umlagebelastungen wie Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage um insgesamt 450.000 Euro zurück.

Der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erhöht sich um rund 300.000 Euro. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt 4,2 Mio. Euro und kann aus liquiden Eigenmitteln gedeckt werden. Auf der Basis der Prognosen des Finanzministeriums kann nach der mittelfristigen Finanzplanung ab 2025 mit höheren Zuweisungen und niedrigeren Umlagen gerechnet werden. Es kann dann auch wieder mit positiven Ergebnissen im Ergebnishaushalt gerechnet werden.

Der Kämmerer führte aus, dass in der Planung die Vorschläge der Ortschaftsräte Ellrichshausen und Gröningen berücksichtigt sind und ging im Weiteren auf die Einzelinvestitionen über 100.000 Euro ein.

Investitionsmaßnahmen                                                                2023

·         Erneuerung Wohnumfeld Mühlfeldstraße Satteldorf

          (Straße, Wasser/Abwasser, Straßenbeleuchtung)                1.150 T EUR

·         Erneuerung Radweg Satteldorf-Crailsheim                              560 T EUR

·         Erneuerung Wohnumfeld Bergweg in Bronnholzheim

          (Straße, Wasser/Abwasser, Straßenbeleuchtung)                   535 T EUR

·         Glasfaserausbau (weiße und graue Flecken)                          485 T EUR

·         Erneuerung Gronach- und Schlossstraße in Gröningen

          (Straße, Wasser, Straßenbeleuchtung)                                  400 T EUR

·         Barriere und Tribüne am A-Platz (Am Kernmühlenweg)           200 T EUR

·         Neuanlage Spielplätze, Skaterplatz, Grünanlagen                  160 T EUR

·         Neubau Radweg Gröningen-Wallhausen                                140 T EUR

·         Erneuerung Wasserversorgung

          (Hochbehälter, Wasserturm, Leitungen) gemäß Konzept         100 T EUR

·         PV Anlagen auf Gemeindegebäuden                                     100 T EUR

·         Modernisierung Feldwege                                                     100 T EUR

·         Erneuerung Aussegnungshalle Gröningen                              100 T EUR

Der Stellenplan bildet die haushaltsrechtliche Grundlage für die Personalbewirtschaftung, erläuterte Hauptamtsleiter Jürgen Diem und stellte den Entwurf des Stellenplans und insbesondere die Änderungen zum Stellenplan 2022 dar. Die gefassten Beschlüsse hinsichtlich des neuen Bauhofkonzepts mit entsprechenden Eingruppierungsmöglichkeiten sowie die künftig tarifliche Vergütung der Kindergartenleitungen sind berücksichtigt.

Die Stellen im Kindergartenbereich wurden so berechnet und dargestellt, dass der haushaltsrechtliche Rahmen gegeben ist, dass auch bei maximaler Belegung aller Einrichtungen das notwendige Personal nach den Vorgaben des Landesjugendamtes gestellt werden kann. Im Stellenplan sind auch die Ermächtigungen für derzeit nicht besetzte Stellen wie die des Jugendreferenten und die künftige Stelle des Energiemanagements als auch noch freie Stellen bzw. Stellenanteile in der gesamten Verwaltung berücksichtigt.

Eckdaten des Haushalts 2023

(siehe unten)

Gipsabbau Gewann „Helle Platte“

Der Gipsabbau im Gewann „Helle Platte“ ist vorangeschritten, das örtliche Gipsbruchunternehmen plant die Fortsetzung des Abbaus im bereits genehmigten Bereich östlich des Feldweges 3039. Bisher war angedacht, dass die Verbindung zwischen dem bisherigen Bruch und dem neu aufzubrechenden Bereich über den genannten Feldweg erfolgt, so Hauptamtsleiter Jürgen Diem. Dies hätte aber relativ starke Steigungen bedingt und es wäre mit nicht unerheblichen Schäden am Gemeindeweg zu rechnen gewesen, da Fahrzeuge mit bis zu 40 t den Weg gequert hätten.

Als Alternativtrasse wurde nun vorgeschlagen, dass östlich des neuen Gebietes am Waldrand eine neue Wegtrasse auf den Grundstücken des Gipsabbauunternehmens angelegt wird. Nach Abschluss des Abbaus soll der Weg wieder auf Flurstück 3039 hergestellt werden. Beim Wiedereinbau wird dies entsprechend berücksichtigt und geeignetes Material verwendet und ausreichend verdichtet. Bei der Anlegung der neuen Feldwegtrasse sind ebenso wie bei der späteren Wiederherstellung der alten Trasse die Ausbaustandards für Gemeindewege zu beachten. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagene Wegführung einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, mit dem Gipsabbauunternehmen eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

Flächennutzungsplan

Die Gemeinde Satteldorf ist gemeinsam mit den Gemeinden Frankenhardt, Stimpfach und der Stadt Crailsheim Mitglied in der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim. Es standen verschiedene Änderungen des Flächennutzungsplanes an, wobei keines der Vorhaben das Gemeindegebiet Satteldorf betroffen hat. Der Gemeinderat stimmte den notwendigen Verfahrensbeschlüssen einstimmig zu.

Bausachen

Der Gemeinderat stimmte dem Aufstellen eines Pufferspeichers sowie eine Stickstoff-Ausdehnungssystems im vorhandenen, genehmigten Blockheizkraftwerk der Biogasanlage auf Flurstück 518 + 518/2 in Birkelbach zu.

Der Gemeinderat wurde darüber hinaus über den Neubau einer Produktions- und Lagerhalle auf einem Teil von Flurstück 2672, Dieselstraße 32, Satteldorf, informiert.

Bekanntgaben und Mitteilungen

Die Verwaltung berichtete über weitere aktuelle Themen wie folgt:

·      In der Verwaltungsgerichtssache MFC Crailsheim gegen Land Baden-Württemberg findet am 9. Februar 2023 eine öffentliche Verhandlung des Verwaltungsgerichtshofs zunächst am Vorhabenstandort und anschließend im Rathaus Satteldorf statt.

·      Das Landratsamt hat bekannt gegeben, dass seit 1.12.2022 der Landkreis das ehemalige Hotel Golden Nugget in Satteldorf angemietet hat. Eine sofortige Belegung mit 50-60 Personen im Wege der vorläufigen Unterbringung Geflüchteter sei vorgesehen, ebenso wie mittelfristig eine Aufstockung auf bis zu 100 oder 120 Personen.

·       Im Gebäude Haldenbergstraße 4 in Ellrichshausen bringt der Landkreis kurzfristig vorläufig 20 Personen unter, wie das Landratsamt mitteilte.

·       In der Gemeinde sind aktuell insgesamt 90 Flüchtlinge untergebracht. 55 ukrainische Flüchtlinge sind privat untergekommen, die weiteren Flüchtlinge anderer Nationalitäten befinden sich in gemeindlichen Unterkünften.

·       Der Stand der Förderdarlehen bei der Landeskreditbank beträgt zum 1.1.2023 1,16 Mio. Euro. Für diese Darlehen steht die Gemeinde Satteldorf in der Ausfallhaftung.

·       Die Vollsperrung der Brücke Neidenfels im Zuge der Sanierung erfolgt ab 13. Februar 2023 bis Ende April dieses Jahres. Während der Bauzeit ist ein Passieren der Brücke durch Fußgänger zeitweise möglich.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Folgende nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse wurden bekannt gegeben:

·       Die Kindergartenleitungen in den gemeindlichen Einrichtungen werden ab 1. Januar 2023 entsprechend dem Tarifvertrag für öffentliche Verwaltung (TVöD) vergütet.

·    Für den Bauhof wurde ein Personalkonzept beschlossen, nach dem sich durch die Schaffung von Verantwortungsbereichen höherwertige Tätigkeitsmerkmale ergeben haben. Somit besteht die Möglichkeit einer höheren Bewertung von fünf Stellen.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 30.1.2023
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 30.1.2023
 

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