Steinbruch Bölgental
Bürgermeister Thomas Haas informierte über den aktuellen Stand des sehr dynamischen Verfahrens zum Steinbruch Bölgental. Wie bereits in der letzten Sitzung berichtet, hatte das Landratsamt auf Antrag des Steinbruchunternehmens Ende November den Sofortvollzug zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Steinbruchs erteilt. Daraufhin hatte Rechtsanwalt Dr. Heer im Auftrag der Gemeinde die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beim Verwaltungsgericht beantragt. Nach der Beratung in der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Begründung des Antrags zum einstweiligen Rechtsschutz fertiggestellt und beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Mittlerweile hat sich eine neue Entwicklung ergeben. Dem Antrag eines betroffenen Landwirts und Grundstückseigentümers einer Fläche innerhalb des Plangebiets auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs wurde stattgegeben und der Sofortvollzug somit ausgesetzt. Nachdem Mitte Januar das Unternehmens mit den Abraumarbeiten des Oberbodens begonnen hatte, „ruht“ das Vorhaben derzeit.
Über den Antrag auf Überlassung und Ausbau der gemeindlichen Feldwege des Steinbruchunternehmen hatte der Gemeinderat ausführlich in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Eine abschließende Entscheidung wird voraussichtlich in der nächsten Gemeinderatssitzung hierzu getroffen.
Freiflächenfotovoltaikanlagen
Anlagen zur Nutzung von Freiflächen Fotovoltaik sind nach dem derzeitigen Rechtsstand im überwiegenden Teil des Außenbereichs keine privilegierten Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches. Dies bedeutet, dass diese Anlagen im Außenbereich in den meisten Fällen nur über eine bauleitplanerische Tätigkeit der Gemeinde, d. h. in der Regel einen Bebauungsplan, ermöglicht werden können. Bisher gab es von Gemeinderat und Verwaltung eine eindeutige Grundhaltung, wonach die Gemeinde Satteldorf nicht bauleitplanerisch tätig wird. Begründet wurde dies unter anderem mit der Tatsache, dass es im Gemeindegebiet noch sehr viele geeignete Dächer für Fotovoltaikanlagen gibt. Darüber hinaus herrscht, so Bürgermeister Thomas Haas, in Satteldorf ein überdurchschnittlich hoher Flächendruck im Spannungsfeld der konfligierenden Nutzungen. Insbesondere der Flächenbedarf auf Grund der sehr guten Entwicklung der Wohn- und Gewerbegebiete der in diesem Zusammenhang erforderlichen Ausgleichsflächen für den Arten- und Naturschutz stehen in erheblichem Maß der landwirtschaftlichen Nutzung gegenüber. Hinzu kommen die Bedarfe von Bewirtschaftungsflächen für Biogasanlagen zur Energiegewinnung.
Der Gemeinderat war sich grundsätzlich einig, dass eine zurückhaltende Haltung bei diesem Thema beibehalten werden soll. Ausführlich diskutiert wurde über die Frage, Freiflächenfotovoltaikanlagen bei reinem oder überwiegendem Eigenbedarf nicht von vornherein auszuschließen, insbesondere im gewerblichen Bereich. Gerade mit Blick auf die derzeitige Energiekrise ist die nachhaltige Substitution fossiler Energieträger angezeigt und im Hinblick auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit geradezu unumgänglich. Nach ausführlicher Diskussion sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich zur Weiterentwicklung der Grundhaltung zur Freiflächenfotovoltaik aus, sodass einzelne Vorhaben anhand des Kriteriums des Eigenbedarfs, insbesondere im gewerblichen Bereich, von der Verwaltung bearbeitet werden können. Dabei müssen vorhandene Potenziale auf Dachflächen vorrangig ausgeschöpft werden.
Flüchtlingsunterbringung
Bereits im Dezember 2022 hatte das Landratsamt mitgeteilt, dass der Landkreis das ehemalige Hotel Golden Nugget zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen angemietet hat. Der Gemeinde ist es nun gelungen, mit dem Landratsamt eine Einigung zu erzielen und das Gebäude in der Haldenbergstraße 4 in Ellrichshausen anzumieten. Damit kann der dringend benötigte räumliche Bedarf für die gemeindliche Anschlussunterbringung weitestgehend gedeckt werden. Bei einer möglichen Belegung von 20-25 Personen im ehemaligen Freizeitheim, das sich im Eigentum des Landkreises befindet, kann der größte Teil der Aufnahmequote der Gemeinde für das Jahr 2023 abgedeckt werden, so Bürgermeister Thomas Haas. Der Landkreis hat signalisiert, dass die Sammelunterkunft voraussichtlich zum 1. Juli 2023 angemietet werden kann. Der Landkreis hat weiter zugesichert, dass bis zur Freigabe dieser Räumlichkeiten weitere Zuweisungen zur Anschlussunterbringung nur im Rahmen der bestehenden Unterbringungskapazitäten der Gemeinde vorgenommen werden. Der Gemeinderat stimmte der Anmietung des Gebäudes in Ellrichshausen einstimmig zu.
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Die derzeit gültige Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften stammt aus dem Jahr 2015. Eine Neufassung dieser Satzung ist nun erforderlich. Zum einen ist die Neukalkulation der Benutzungsgebühren notwendig, insbesondere mit Blick auf die Anmietung des Gebäudes Haldenbergstraße 4 in Ellrichshausen. Sämtliche anfallende Aufwendungen können mit der kostendeckenden Gebühr dann entsprechend finanziert werden. Zum anderen ist die Aktualisierung der Satzung anhand des Musters des Gemeindetages angezeigt. Hauptamtsleiter Jürgen Diem erläuterte die wesentlichen Änderungen der Satzung. Der Gemeinderat stimmte der Neufassung einstimmig zu. Auf die gesonderte Bekanntmachung der Satzung im Mitteilungsblatt wird hingewiesen.
Wohnumfeldmaßnahme Bergweg
Im November des vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat die weiteren Planungen und Ausschreibungen für die Wohnumfeldmaßnahme im Bergweg in Bronnholzheim beschlossen. Die Arbeiten zum Tief- und Straßenbau sowie zum Rohrleitungsbau wurden mittlerweile ausgeschrieben. Für die Tief- und Straßenbauarbeiten gingen sieben Angebote ein, für die Rohrleitungsbauarbeiten insgesamt vier Angebote. Der Gemeinderat wurde über die geprüften Submissionsergebnisse informiert.
Die Tief- und Straßenbauarbeiten wurden an die Firma Johann Stein aus Neusitz zum Angebotspreis von 484.203,13 € vergeben. Den Auftrag für die Rohrleitungsbauarbeiten erhielt die Firma Rudolf Steinbrenner aus Wiesenbach zum Angebotspreis von 17.949,72 €.
Flächennutzungsplan
Die Gemeinde Satteldorf ist gemeinsam mit den Gemeinden Frankenhardt, Stimpfach und der Stadt Crailsheim Mitglied der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim. Der Gemeinderat beriet über verschiedene anstehende Änderungsverfahren und stimmte den notwendigen Verfahrensbeschlüssen zu. Zwei Änderungen betreffen Flächen auf Gemarkung Crailsheim, dass Gemeindegebiet Satteldorf ist mit der Änderung „Weilersäcker/Schafbuck“ betroffen. Darüber hinaus wurde der Gemeinderat über den Sachstand zur anstehenden Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes informiert. Aufgrund des großen Aufwands sowie der fachspezifischen Fragestellungen wurde mittlerweile das Fachbüro MVV Regioplan beauftragt. Die ersten Schritte des Fortschreibungsprozesses sollen in Kürze angegangen werden.
Bausachen
Der Gemeinderat wurde über die geplante Erweiterung auf Flurstück 2672/9 in der Dieselstraße 21 in Satteldorf informiert.
Bekanntgaben und Mitteilungen
Die Verwaltung berichtete über weitere aktuelle Themen wie folgt:
· In den Jahren 2018 bis 2022 sind für die Rechtsberatung in Sachen Steinbruch Bölgental insgesamt 113.588,22 € angefallen, für beauftragte Gutachten wurden 48.010,35 € aufgewendet. Der Gesamtaufwand für externe Aufwendungen liegt somit insgesamt bei 161.598,57 €.
· Die vorerst abschließende Entscheidung des Gemeinderates in Bezug auf einen möglichen Haltepunkt der S-Bahn Nürnberg in Ellrichshausen wurde dem Verkehrsministerium sowie dem Landratsamt schriftlich mitgeteilt.
· Die im Rahmen einer Anfrage angesprochene Problematik mit Wasserstau im Bereich der Verdolung beim Gipsabbaus östlich von Satteldorf ist mittlerweile geklärt und erledigt.
· Alle drei Projekte, die im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum dieses Jahr angemeldet wurden, werden berücksichtigt. Insgesamt fließen damit 460.000 € Fördermittel in die Gemeinde.
· In der Verwaltungsgerichtssache MFC Crailsheim gegen Land Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Die Klage wurde abgewiesen, die Revision wurde nicht zugelassen.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Folgender nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschluss wurde bekannt gegeben:
Von den restlichen elf Bauplätze des zweiten Bauabschnitts im Baugebiet Häuslesbühl werden 8 Bauplätze an Interessenten mit Ortsbezug und 3 Bauplätze an Interessenten ohne Ortsbezug vermarktet. Den noch nicht zum Zuge gekommenen Bauplatzinteressenten von der bestehenden Bewerberliste werden diese Bauplätze angeboten. Es wurde bekräftigt, dass Bauplätze für Einfamilienhäuser nur an Selbstnutzer veräußert werden.