Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17.02.2020

Kindergarten Gröningen

Die Betreuung im Kindergarten Gröningen erfolgt derzeit zum einen im Untergeschoss des Schulgebäudes und zum anderen in den Räumlichkeiten, die an die Sport- und Festhalle angebaut sind. Sowohl die positive Entwicklung der Kinderzahlen als auch die Veränderung des Angebots mit Mittagessen, verlängerten Öffnungszeiten, Ruhemöglichkeiten etc. bringen veränderte räumliche Anforderungen mit sich. Unter den Gesichtspunkten Personalplanung, Personaleinsatz und Aufsichtspflicht ist die Betreuung unter einem Dach zielführend. Darüber hinaus sind die Räumlichkeiten im Untergeschoss des Schulgebäudes nicht mehr zeitgemäß, die Nebenräume als auch die Sanitärräume entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Aus diesem Grund hatte der Gemeinderat bereits im Oktober des vergangenen Jahres beschlossen, den vorhandenen Kindergarten als Anbau an der Turnhalle den Kindergarten zu erweitern und dort einen Kindergarten unter einem Dach, in dem alle Kinder betreut werden können, zu errichten.

Architekt Frank Schneider erläuterte die ersten Überlegungen zum Flächenlayout, die unter Einbeziehung der Kindergartenfachkräfte erarbeitet wurden. Anhand eines Luftbildes erläuterte er die Ist-Situation sowie die Anbaumöglichkeiten. Beide vorgestellten Varianten berücksichtigen den Gebäudebestand und die vorhandenen Nutzungen sowohl in den Gebäuden als auch im Außenbereich und des Sportplatzes. Der Anbau wird jeweils vom bestehenden Kindergarten nach Osten hin entwickelt und berücksichtigt die Anforderungen an eine zeitgemäße Kindertagesbetreuung. So sind die Notwendigkeiten der Barrierefreiheit ebenso wie der Mittagsessensversorgung, der Ruhemöglichkeiten sowie eines ausreichenden Flächenprogramms nach den Vorgaben des Landesjugendamtes berücksichtigt. Der Gemeinderat berät ausführlich über die beiden Varianten und favorisierte die aufgelockerte Variante 2, die auch mehr Möglichkeiten zur Nutzung der Mensa bei Öffnung als Räumlichkeit mehr Flexibilität eröffnet. Der Gemeinderat beauftragte Architekt Schneider bzw. die Verwaltung mit der Weiterentwicklung der Planung auf Grundlage der Variante 2.

Vorberatung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Haushaltsplan 2020 auf der Basis des vorgelegten und beratenen Entwurfs fertigzustellen.

Bürgermeister Kurt Wackler nahm auf die gesetzliche Notwendigkeit Bezug, spätestens zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umzustellen. Die Landespolitik verfolge damit das Ziel, künftig den Werteverzehr und Ressourcenverbrauch in den Kommunen zu ermitteln und darzustellen. Als überzeugter Vertreter der Kameralistik würde er es begrüßen, wenn Bund und Land sich selbst dieses Ziel ebenfalls verordnet hätten und nicht nur den Kommunen auferlegten.  In der laufenden Verwaltung habe die Einführung der Doppik zwar reibungslos funktioniert, war und ist nach wie vor aber mit enormem Aufwand für die betroffenen Mitarbeiter im Tagesgeschäft verbunden. Diesen Umständen ist auch die zeitlich spätere Beratung des ersten doppischen Haushaltsplans geschuldet.

Gemeindekämmerer Reinhold Niebel machte das Gremium mit den im Vergleich zum gewohnten kameralen Haushalt veränderten Begriffen des NKHR und deren Bedeutung vertraut. 

Die Zahlen der aktuellen Haushaltsplanung zeigten, so Bürgermeister Wackler, dass die Gemeinde aufgrund der soliden Finanzwirtschaft der Vergangenheit auch unter dem Einfluss des hinzukommenden Aufwands durch die Bewertung und Abschreibung des gesamten Anlagevermögens seiner Aufgabenverpflichtung in allen Ortsteilen nachkommen wird. Das für das Haushaltsjahr geplante Gesamtergebnis von 1.985.000 € wird allerdings gewissen Schwankungen unterworfen sein, die von der Gemeinde nicht beeinflussbar sind, denen aber durch verantwortungsbewusste Mittelverwendung umso mehr Rechnung zu tragen ist.

Die Entwicklung zeige, dass die Gemeinde Satteldorf weiterhin ein attraktiver Standort für Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung sei. Dies würde durch kontinuierlich steigende Einwohner- (5.600 Einwohner) und Arbeitsplatzzahlen (4.800 – 5.000) bestätigt. Als weiteren Beleg nannte der Vorsitzende des Gemeinderats das gute Dienstleistungsangebot in der Kindertagesbetreuung. So würden inzwischen über 300 Kinder bis 6 Jahre in fünf Einrichtungen betreut. Die Kindertagesbetreuung stelle damit den mit Abstand größten Geschäftsbereich der Gemeinde dar, für den die Gemeinde einen Bedarf von 1.322.100 € selbst aufbringen muss.

Für das Jahr 2020 sind Investitionsmaßnahmen in einem Umfang von 5.231.600 Mio. € geplant. Davon entfallen auf die Fertigstellung des Kinderhaus Obere Gasse und die Erweiterung der Kindertagesstätte Gröningen zusammen 970.000 €.

Für Maßnahmen im Bereich der Kläranlage Neidenfels sind 405.000 € und für das Regenüberlaufbecken und Pumpwerk in Gröningen 530.000 € veranschlagt. Dies ergibt ein Investitionsvolumen im Abwasserbereich von 935.000 €. Eine Neugestaltung des Wohnumfelds einschließlich Versorgungsleitungen im Bereich Bahnhofstraße/ Siedlungsstraße in Ellrichshausen ist mit 840.000 € veranschlagt. Diese Maßnahme wird in Abhängigkeit der Bewilligung einer beantragten Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in Höhe von 245.000 € realisiert werden. Eine Förderzusage konnte bislang nicht in Aussicht gestellt werden, wird von der Verwaltung jedoch weiter angestrebt. Für die Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Ellrichshausen und Birkelbach sind in Verbindung mit der Breitbandversorgung und entsprechender Förderung durch Bund und Land 533.000 € vorgesehen. Zu den zahlreichen weiteren Investitionsvorhaben zählen u.a. die Fortführung des Sanierungsgebiets Satteldorfer Hauptstraße mit 335.000 €, die Beschaffung eines Gerätetransport-Fahrzeugs für die Feuerwehr mit 320.000 € sowie Erneuerungs- maßnahmen an der Hammerschmiede Gröningen von insgesamt 200.000 €. Das Gewerbesteueraufkommen wurde für 2020 mit 3.800.000 € veranschlagt.

Gemeindekämmerer Reinhold Niebel erläuterte die Gliederung des künftigen Gesamthaushalts und ging auf Ergebnisse einzelner Produktbereiche ein. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushalts beträgt 1.985.000 €. Demnach werden die Abschreibungen erwirtschaftet und ist der Haushalt ausgeglichen. Die mittelfristige Planung sieht für das Planjahr 2021 aufgrund der Prognosen des Finanzministeriums mit deutlich geringeren Zuweisungen eine drastische Verschlechterung und aus heutiger Sicht ein negatives Gesamtergebnis vor.

Buskap und Querungshilfe in der K2503

In der K2503 im Bereich des derzeit im Bau befindlichen Mehrfamilienhauses ist die Anlegung eines Buskaps sowie die Verlängerung des Gehwegs und der Einbau einer Querungshilfe über die K2503 vorgesehen. In der Gemeinderatssitzung am 16.12.2019 wurde die beschränkte Ausschreibung freigegeben. Planung und Bauleitung hat das Ingenieurbüro Ziegler aus Crailsheim übernommen. Der Gemeinderat würde über das geprüfte Submissionsergebnis informiert. Die Tief- und Straßenbauarbeiten wurden an die günstigste Bieterin, die Firma Konrad Engelhardt aus Dinkelsbühl, zum Angebotspreis von 78.024,74 € vergeben.

Kipper für den Baubetriebshof

Im Bauhof Satteldorf sind derzeit drei Kipper im Einsatz, wobei zwei aus den Jahren 1986 und einer aus dem Jahr 1991 stammt. Diese sind in die Jahre gekommen und die Unterhaltungsaufwendungen sind nicht unerheblich. Allein im Jahr 2019 liegen die laufenden Kosten bei ca. 5000 €. Verwaltung und Bauhof haben sich daher über die Beschaffung eines neuen Kipper Anhängers Gedanken gemacht. Um künftig möglichst flexibel und effizient handeln zu können, wurde ein Anhänger mit Hakenliftsytem, das mit verschiedenen Muldencontainern bestückt werden kann, ins Auge gefasst. Als Erstausstattung sind dabei zunächst zwei Absetzcontainer angedacht, so Bautechniker Christoph Hager. Bei verschiedenen Herstellern wurden Informationen über Leistungsfähigkeit, Qualität und Preise eingeholt und mit den Anforderungen im Bauhof abgeglichen. Drei in Frage kommenden Modelle verschiedener Hersteller wurde dabei ermittelt, die im Gemeinderat vorgestellt wurden. Die Finanzierung ist im Haushalt 2020 vorgesehen. Der Gemeinderat war sich einig, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, als nächsten Schritt für diese Grundsatzentscheidung eine Vorführung der in Frage kommenden Fahrzeuge zu organisieren bzw. die Besichtigung entsprechender Fahrzeuge bzw. Gerätschaften zu ermöglichen. Nach dieser Vorführung bzw. Besichtigung soll die Entscheidung getroffen werden.

Bausachen

Der Gemeinderat stimmte dem Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf Grundstück Flst. 112, Bölgental, zu.

 

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