Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14.09.2020

Leitungsprojekt Gasanbindung und Wasserversorgung Satteldorf

Die EnBW ODR/Gasversorgung muss aufgrund des gestiegenen Versorgungsbedarfs und infolge der dadurch teilweise schwankenden Druckverhältnisse für den Bereich östlich der Bahnlinie in Satteldorf die Gaszuführung verbessern und ausbauen. Nachdem die EnBW ODR kurzfristig das Ingenieurbüro Ziegler mit der Ausschreibung ihrer Gasleitungsbauarbeiten beauftragt hat, hat die Gemeindeverwaltung veranlasst, dass parallel hierzu die Mitverlegung der Wasserleitungszuführung zum Wasserturm Satteldorf mit ausgeschrieben wird. Zur Erhöhung der Betriebssicherheit ist diese Redundanzleitung im Falle einer Störung der Hauptzuleitung vom Hochbehälter Kühberg in Beuerlbach notwendig. Das Projekt wurde bereits 2017 mit der Vorverlegung einer Fallleitung vom Sattelbuck im Jahr 2017 eingeleitet, so Bürgermeister Kurt Wackler.

Die gemeinsamen Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben, letztlich haben sieben Firmen ein Angebot fristgerecht vorgelegt. Mit der Ausführung wird Ende September begonnen, die Baumaßnahme muss bis spätestens April 2021 abgeschlossen sein.

Dipl. Ing. Gebhard Ziegler erläuterte dem Gemeinderat das Vorhaben. Durch die Abstimmungsgespräche wurde die Trasse der Gasleitung von ursprünglich 2,5 km auf 1,4 km reduziert. Von der Wasserleitung der Gemeinde mit einer Gesamtlänge von 830 m laufen etwa 800 m parallel zu der Gasleitung, was eine deutliche Kostenersparnis mit sich bringt. Da auch die Versorgung über den Wasserturm mit ordentlichen Druckverhältnissen erfolgen kann, kann die Versorgung nun zwischen Wasserturm und Hochbehälter Beuerlbach aufgeteilt werden und der Betrieb dadurch optimiert werden. Die Tief- und Straßenarbeiten wurden an den günstigsten Bieter, die Firma Rudolf Steinbrenner aus Blaufelden-Wiesenbach, zum Angebotspreis von 363.999,07 € vergeben, die anteilige Auftragssumme der Gemeinde beträgt dabei 136.197,10 €.

Wohnbauflächenentwicklung

Die Wohnbauentwicklung in der Gemeinde findet auf Grundlage des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim statt. Da das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Zeit erfordert, hatte der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung im September 2019 festgelegt, dass man sich frühzeitig über die weitere Wohnbauentwicklung Gedanken macht. Die in Frage kommenden Flächen wurden im Rahmen der Gemeinderundfahrt Ende Oktober 2019 in Augenschein genommen. Die zu untersuchenden Flächen wurden dann im Gemeinderat Anfang Januar 2020 vorgestellt und festgelegt.

Im Ortschaftsbereich Satteldorf wurden insgesamt fünf Flächen rund um den Ort herum verteilt untersucht. Dies sind zum einen östlich des Hauptortes die Fortsetzung des Baugebiets Häuslesbühl sowie die Fortsetzung des Baugebiets Pfaffenegerten. Im Nordwesten bzw. Westen des Hauptortes wurde der Bereich zwischen Burleswagener Straße / Barenhalder Straße ebenso geprüft wie die Fläche westlich der Mühlfeldstraße. Auch südlich des Baugebietes „Im roten Kreuz“ wurde eine Fläche in die Untersuchung mit einbezogen. Für den Ortschaftsbereich Ellrichshausen wurden Flächen im Bereich Schlegelberg sowie südlich der Straße Am Wiesengrund untersucht, des Weiteren Bereiche südlich von Ellrichshausen in Richtung Gersbach im Bereich Feldle ebenso westlich der Roten Steige oberhalb von Ellrichshausen. Im Ortschaftsbereich Gröningen soll der Flächennutzungsplan für die Gesamtfläche Winterwiesen ergänzt werden, hier wurde bereits vor längerem festgelegt, dass die Wohnbauentwicklung in Gröningen sich auf den Bereich Winterwiesen konzentriert.

Die wichtigsten Behörden wurden im Rahmen eines formlosen Verfahrens frühzeitig zum Entwurf des Konzeptes angehört. Hauptamtsleiter Jürgen Diem informierte den Gemeinderat über die eingegangenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums, des Regionalverbandes sowie des Landratsamtes. Der Gemeinderat nahm die Vorstellung des Konzeptes und des Ergebnisses der Behördenrunde zur Kenntnis. Für den Ortschaftsbereich Satteldorf wurde festgelegt, dass die Fläche vier südlich der Burleswagener und nördlich der Barenhalder Straße weiterverfolgt wird. Des weiteren wird die östliche Erweiterung des Baugebiets Häuslesbühl mit den Trägern öffentlicher Belange im Detail (Abgrenzung) abgestimmt und weitergefolgt. Im Ortschaftsbereich Ellrichshausen wird die Fläche vier im Bereich des Schlegelbergs weiterverfolgt. Die genannten Flächen sind für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes anzumelden und die notwendigen Verfahren Zug um Zug in die Wege zu leiten.

Netzwerkplanung Grundschule Satteldorf

Die Digitalisierung der Grundschule Satteldorf ist von der Schulleitung mit den Lehrern in Abstimmung mit dem Schulträger zu entwickeln. Hierzu ist auch die Einbeziehung von Fachleuten erforderlich. Mittlerweile liegt ein Gesamtkonzept vor, wie das Schulgebäude mit Glasfaserleitungen aber auch WLAN versorgt werden kann. Die digitale Beschulung ist auch durch die Coronakrise in einen neuen Blickwinkel geraten. Bedauerlicherweise, so Bürgermeister Kurt Wackler, gibt es von der Kultusverwaltung nach wie vor keine Hinweise oder Rahmenbedingungen für Grundschulen, sodass man sich letztendlich nur an der Sekundarbeschulung orientieren kann. Als erstes Thema steht die Vernetzung des Gebäudes an, die Fragen wie Ausstattung, Endgeräte, Projektionsformen und weiteres werden zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten und zu behandeln sein.

Kämmerer Reinhold Niebel erläuterte die Netzwerkplanung im Schulgebäude in Satteldorf. Im Haushaltsplan sind hierfür Mittel in Höhe von 30.000 EUR bereitgestellt. Die Netzwerkverkabelung des Gebäudes ist ebenso vorgesehen, wie die Ausstattung mit einer entsprechenden geeigneten WLAN-Versorgung. Es sind dabei getrennte Netze für die Verwaltung auf der einen Seite und für die Schule auf der anderen Seite, auf Wunsch auch getrennt zwischen Lehrer und Schüler, aufzubauen. Ein örtlicher Elektriker wurde bereits mit der Erarbeitung eines Angebots für die Verkabelung beauftragt. Die Verkabelung des Gebäudes in Satteldorf ist der erste Schritt, das Schulgebäude in Gröningen wird zeitnah folgen. Der Gemeinderat nahm das Netzwerkkonzept zustimmend zur Kenntnis und ermächtigte die Verwaltung mit der Ausschreibung der notwendigen technischen Arbeiten.

Hammerschmiede Gröningen

Das Hammergerüst in der Hammerschmiede in Gröningen muss erneuert werden. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Beschluss bereits im Juli gefasst. Daraufhin wurden das Landratsamt bzw. das Landesdenkmalamt angeschrieben. Die Maßnahme mit Kosten von voraussichtlich 100.000,00 EUR wird nicht in die Denkmalförderung fallen, sodass die Finanzierung über den Landkreis, den Förderverein sowie die Gemeinde geklärt werden muss. Mittlerweile wurde die denkmalschutzrechtliche Genehmigung in Aussicht gestellt. Die Frage der Gründung des Hammergerüstes ist noch zu klären. Der Förderverein der Hammerschmiede hat grundsätzlich positive Signale zur Erneuerung bereits gegeben.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Im Erb“

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und Erschließungsplan Im Erb wurde im Jahr 2010 für den dortigen Bereich des Kühofs aufgestellt. Die bisherigen Nutzungsanforderungen waren dabei vollumfänglich abgedeckt. Im Mai des Jahres hat der Eigentümer nun den Einbau von zwei Wohnungen im bestehenden Gebäude beantragt. Das Landratsamt hat auf den bestehenden Bebauungsplan hingewiesen und die Genehmigung nur in Aussicht gestellt, wenn eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasste daher einstimmig den Beschluss, die notwendige Änderung des Textteiles im vereinfachten Verfahren vorzunehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das notwendige Verfahren durchzuführen.

Bausachen

Der Gemeinderat gab seine Zustimmung zur Umnutzung des bestehenden Einfamilienwohnhauses mit Wohnung zum Gastraum Flst. 2, Crailsheimer Straße 4 in Satteldorf

Das Einvernehmen zur geplanten Hundepension mit Hundeauslauf nebst Zaunanlage auf Flst. 1364, Volkershausen 3 + 3/2, Gemarkung Ellrichshausen, wurde vorsorglich versagt und eine abschließende Beratung und Entscheidung nach Vorlage des vom Landratsamt angeforderten Lärmgutachtens zurückgestellt.

Der Neubau eines Einfamilienhauses auf Flst. 12, Wolfsgasse 5, Satteldorf wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

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