Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2023

Sanierung Satteldorfer Hauptstraße

-       Platzgestaltung im Bereich der Bahnunterführung -

Bereits im Juni 2018 hatte der damalige Gemeinderat vor Ort Überlegungen zum Umbau der Satteldorfer Hauptstraße beraten, insbesondere im Bereich der Bahnunterführung bzw. des ehemaligen Gasthauses „Grüner Baum“. Es wurden verschiedene Varianten zur Entschärfung der dortigen Engstelle, die besonders im Begegnungsverkehr von Schwerlastfahrzeugen gefährliche Situationen entstehen lässt, besprochen, vor Ort besichtigt und erläutert.

Im Jahr 2021 wurde ein Großteil des Grundstücks des ehemaligen Gasthauses „Grüner Baum“ veräußert, so Bürgermeister Thomas Haas. Aktuell entsteht hier ein Wohn- und Geschäftshaus. Ein Teilgrundstück blieb im Eigentum der Gemeinde, um den Umbau der Kreisstraße 2659 sowie eine gewisse Öffnung der Bahnunterführung zu realisieren.

Diplom-Ingenieur Gebhard Ziegler erläuterte dem Gemeinderat die geplante Maßnahme. Dabei soll der westlich der Satteldorfer Hauptstraße gelegene Bereich unverändert bleiben. Dies betrifft insbesondere die vorhandene Stützmauer. Ein Gehweg auf dieser Seite wird entgegen der ursprünglichen Überlegungen nicht vorgesehen. Der Gehweg wird auf der östlichen Straßenseite in einer barrierefreien Ausführung vorgesehen. Die Planung wurde mit der Kreisstraßenbauverwaltung abgestimmt und im gesamten Bereich wird künftig eine Mindestbreite der Fahrbahn von 6 m vorgesehen. Im Kurvenbereich wird teilweise über eine Breite von über 7 m ermöglicht. Erfreulicherweise beteiligt sich der Landkreis an den Kosten der Maßnahme und übernimmt die Kosten für den Ausbau und die Asphaltierung der Straße. In Höhe des neuen Wohn- und Geschäftshauses werden auch großzügig angelegte öffentliche Parkplätze vorgesehen, der Platz wird durch Baumpflanzungen und Sitzecken aufgewertet.

Durch die Beteiligung des Landkreises sind die im Haushaltsplan 2023 bereitgestellten Mittel in Höhe von 190.000 € ausreichend, so Bürgermeister Thomas Haas. Die Maßnahme wird voraussichtlich im zeitigen Frühjahr 2024 ausgeführt.

Der Gemeinderat beriet ausführlich über die vorgestellte Planung und stimmte einstimmig der barrierefreien Führung des Gehwegs auf der Ostseite der Satteldorfer Hauptstraße, der Platzgestaltung im Bereich der Bahnunterführung und der Verschwenkung der Kreisstraße 2659 zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Arbeiten entsprechend auszuschreiben.

Freibadsaison 2023

Die Eröffnung des Freibades Satteldorf ist planmäßig für Samstag, 20. Mai 2023, vorgesehen. Eine Anpassung der Eintrittsgelder ist nicht vorgesehen, die seit 2016 festgelegten Gebühren bleiben unverändert. Dies erfolgt auch aus Rücksicht auf die allgemein ständig steigenden Belastungen durch Inflation, höhere Energiekosten aber auch im Vergleich zu anderen Freibädern, so Bürgermeister Thomas Haas. Der bisherige hauptverantwortliche Bademeister wird nun vorwiegend als Wassermeister bei der Gemeinde Satteldorf eingesetzt. Dies ergibt sich aus den Vorgaben des Gesundheitsamtes für die Wasserversorgung. Deshalb wird in der kommenden Freibadsaison verstärkt ein freiberuflicher Fachangestellter für Bäderbetrieb eingesetzt. Dennoch kann es aufgrund von etwaigen Personalengpässen im Zweifel leider zu verkürzten Öffnungszeiten kommen.

Die Verpachtung des Freibadkiosks erfolgt an die langjährige Pächterin, die auch wie gewohnt das Kassieren der Eintrittsgelder übernimmt.

Kreidesilo für die Kläranlage

Seit Herbst 2018 wird auf der Sammelkläranlage Neidenfels dem Abwasser Kreidepulver beigesetzt, womit durchweg positive Erfahrungen gesammelt wurden. Durch den Zusatz von Kreide verbessert sich nachweislich das Absatzverhalten des Schlamms im Belebungsbecken, die Säurekapazität steigt und Fadenbakterien im Belebungsbecken und Schlammsilo werden reduziert. Dadurch verbessert sich das Entwässerungsergebnis mit der Zentrifuge, was sich wiederum positiv auf die Entsorgungskosten des Schlamms auswirkt, berichtete Bautechniker Christoph Hager.

Durch die Umbauarbeiten der Abwasserführung im Zusammenhang mit dem Neubau des Sand- und Fettfangs ist die Zugabe wie bisher über den offenen Zulauf zum Belebungsbecken nicht mehr möglich. Daher wurde im Zuge der Gesamtoptimierung beim Neubau bereits ein Kreidesilo eingeplant. Fundament und elektrische Anschlüsse wurden erstellt. Durch den geplanten Einsatz eines Silos mit entsprechender Fördertechnik reduziert sich zum einen der finanzielle Aufwand für die Beschaffung der Kreide. Zum anderen wird durch die Fördertechnik die Zugabe bzw. Dosierung der Kreide automatisiert und damit auch der Verbrauch optimiert.

Bautechniker Hager informierte über die eingeholten Angebote und das geprüfte Submissionsergebnis. Der Auftrag zur Beschaffung eines Kreidesilos mit Fördertechnik wurde einstimmig an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Hirl, zum Angebotspreis von 51.999,43 € vergeben.

Fahrzeug für den Bauhof

Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat gemäß dem Fahrzeugkonzept für den Bauhof die vorgesehene Ersatzbeschaffung für den schadhaften Unimog beschlossen und das Ausschreibungsbüro Kratochwill beauftragt. Im Haushaltsplan sind 200.000 € bereitgestellt, so Bürgermeister Thomas Haas, die Mehrkosten können durch Rückstellung sonstiger Fahrzeugbeschaffungen finanziert werden.

Die Ausschreibung erfolgte im Januar 2023. Es wurden zwei Angebote fristgerecht eingereicht und eingehend geprüft, berichtete Bautechniker Christoph Hager. Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsplanansatz ergeben sich aus der allgemeinen Preisentwicklung (das Angebot für den Haushaltsplanansatz stammte aus dem Jahr 2021) aber auch durch die Weiterentwicklung des ausgewählten Fahrzeugtyps. Die Ausstattung wurde modernisiert und erweitert, die Nutzlast etwa von 4,2 t auf 5 t erhöht. Bei der Angebotswertung wurde neben dem Preis auch die Erfüllung der vorgegebenen Fahrzeuganforderungen, der Liefertermin, die Gewichtsreserve als auch der Service berücksichtigt sowie Garantiebedingungen und Referenzen. Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs für den Bauhof einstimmig zu und erteilt der Firma Eugen Unkauf aus Abstatt-Happenbach den Auftrag zum Angebotspreis von 235.495,05 €.

Schöffen und Jugendschöffen

Die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 steht an. Die Gemeinde wurde vom Landgericht Ellwangen aufgefordert, vier Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen aufzunehmen. In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind und deren Berufung nach den Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht ausgeschlossen ist. Die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss aufgestellt und eingereicht. Die Gemeinde soll dem Jugendhilfeausschuss dabei zwei Personen als Vorschlag benennen.

Da es für die Vorschläge von Schöffen und Jugendschöffen entscheidend auch darauf ankommt, dass Personen gewonnen werden, die für diese Tätigkeit besonderes Interesse haben und besonders engagiert sind, sollen sich die Personen bewerben und bei gegebener Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die Gemeinde hat durch entsprechende Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt und auf der Homepage zu Bewerbungen aufgefordert, so Hauptamtsleiter Jürgen Diem. Sowohl für die Schöffenwahl als auch die Wahl der Jugendschöffen gingen erfreulicherweise ausreichend geeignete Bewerbungen ein. Die 15 Bewerbungen für die Schöffenwahl sowie die fünf Bewerbungen für das Amt des Jugendschöffen wurden kurz vorgestellt und anschließend die Wahl durchgeführt.

Die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl wurde einstimmig festgelegt. Vor der Meldung an das Landgericht wird diese Vorschlagsliste für die Dauer einer Woche öffentlich ausgelegt. Die beiden Personen für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen werden dem Landratsamt bzw. dem Jugendhilfeausschuss mitgeteilt.

Fahrradleasing für Beschäftigte

Fahrradfahren ist gesund und umweltfreundlich. Deshalb bieten in Deutschland inzwischen viele Unternehmen und Arbeitgeber des öffentlichen Sektors ihren Beschäftigten die Möglichkeit, über ein Gehaltsumwandlungsmodell kostengünstig in den Besitz eines Fahrrads ihrer Wahl zu kommen. Seit dem Jahr 2020 besteht diese Möglichkeit auch für kommunale Arbeitgeber. In der Praxis funktioniert das Fahrradleasing so, dass der Arbeitgeber mit einem Mobilitätsdienstleister einen Rahmenvertrag abschließt. Dieser Dienstleister tritt dann als Leasingeber und der Arbeitgeber als Leasingnehmer auf. Möchte ein Arbeitnehmer ein Fahrrad leasen, geht er zu einem beliebigen Händler seiner Wahl, der mit dem entsprechenden Mobilitätsdienstleister zusammenarbeitet. Erst sucht sich der Arbeitnehmer sein Wunschfahrrad aus. Der Arbeitgeber schließt dann mit dem Finanzunternehmen des Mobilitätsdienstleisters für dieses Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit einer Laufzeit von 36 Monaten ab.

Der Arbeitnehmer muss den geldwerten Vorteil zwar monatlich mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuern, darüber hinaus fällt aber keine Lohnsteuer bei dieser Gehaltsumwandlung an. Zudem müssen hierauf auch keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Der Gemeinderat folgte einstimmig der Empfehlung der Verwaltung und damit auch der Initiative des Personalrats und stimmte der Einführung des Fahrradleasings zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, den hierfür erforderlichen Vertrag mit einem Dienstleister abzuschließen, der insbesondere mit Fahrradhändlern aus der Umgebung kooperiert. „Dies ist ein weiterer Baustein, mit dem sich die Gemeinde als attraktiver Arbeitgeber aufstellt“, freute sich Bürgermeister Thomas Haas.

Bausachen

Der Gemeinderat nahm die Errichtung einer Leichtbauhalle zu Lagerzwecken auf Flurstück 269 9,2672/1,2672/7, Am Bahnhof 16 in Satteldorf, zustimmend zur Kenntnis.

 

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