Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19. Juni 2023


Festlegungen zur Kommunalwahl 2024

Die nächsten Kommunalwahlen finden voraussichtlich am 9. Juni 2024 statt. Wie im Vorfeld der Wahlen üblich, wurde die Zusammensetzung der gemeindlichen Gremien in der Hauptsatzung der Gemeinde überprüft. Die letzten Anpassungen in der Hauptsatzung waren im Vorfeld der Kommunalwahlen 2014 erfolgt. Die Zahl der Gemeinderäte wurde seinerzeit auf 18 erhöht und die Sitzverteilung der Wohnbezirke angepasst. Für die Wahl des Ortschaftsrats Gröningen wurde die unechte Teilortswahl beibehalten. Für den Ortschaftsrat Ellrichshausen wurde sie abgeschafft, sodass es im Ortschaftsbereich Ellrichshausen keine Wohnbezirke mehr gibt.

Die Sitzverteilung für die kommende Amtszeit der Jahre 2024 bis 2029 wurde auf Grundlage der Verhältnisse der Einwohnerzahlen zum maßgebenden Zeitpunkt 30. September 2022 überprüft, erläuterte Hauptamtsleiter Jürgen Diem. Auch wenn die geänderten Einwohnerverhältnisse eine leichte Änderung des Proporzes zwischen Einwohnerzahlen und Sitzzahl bedingt, ergibt sich keine unverhältnismäßige Über- oder Unterrepräsentation, sodass die bisherige Zahl der Gemeinderäte und Ortschaftsräte sowie die Sitzverteilung beibehalten werden kann.

Auch die Vorberatung bzw. Information in den Ortschaftsräten hat keinen Bedarf zur Änderung ergeben. Der Gemeinderat war sich ebenfalls einig, dass die Anzahl der Sitze und die Sitzverteilung im Gemeinderat ebenso wie im Ortschaftsrat Gröningen als auch die Zusammensetzung des Ortschaftsrats Ellrichshausen unverändert bestehen bleibt. Eine Änderung der Hauptsatzung ist somit nicht erforderlich, wie einstimmig beschlossen wurde.

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Auf Grundlage der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Spitzenverbände sowie des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 16. Juni 2003 wurden die monatlichen Elternbeiträge für die Betreuung in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 1. September 2023 angepasst. Die Berechnung erfolgt dabei einheitlich nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, wonach sich die Gebühren ab dem zweiten Kind einer Familie reduzieren. „Dies ist der Gemeinde mit Blick auf die Familienfreundlichkeit besonders wichtig“, so Bürgermeister Thomas Haas.

Die Anpassung fällt dieses Jahr aufgrund der landesweiten Empfehlung pauschal mit 8,5 Prozent relativ hoch aus. Dies liegt zum einen daran, dass die Personalaufwendungen aufgrund der Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte deutlich gestiegen sind. Zum anderen ist es auch landesweites Ziel, dass der Kostendeckungsgrad durch die Elternbeiträge 20 Prozent der Gesamtaufwendungen für die Kindertageseinrichtungen erreichen soll. Der durch die Elternbeiträge erreichte Kostendeckungsgrad lag in Satteldorf im vergangenen Jahr bei 14,05 Prozent. Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr 2023/2024 einstimmig zu.

Auf die gesonderte Bekanntmachung mit Mitteilungsblatt wird hingewiesen.

Organigramm der Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Satteldorf kennzeichnet in vielen Bereichen – Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur, gemeindliche Einrichtungen – eine sehr gute Entwicklung. Darüber hinaus werden die Anforderungen, Regulierungen, Standards und Rahmenbedingungen für die Aufgabenerledigung der kommunalen Selbstverwaltung in vielerlei Hinsicht schwieriger und anspruchsvoller, so Bürgermeister Thomas Haas. Dies betrifft politische und rechtliche Aspekte, aber auch technische Herausforderungen und hohe Maßstäbe in allen Bereichen. Gesetzliche Rechtsansprüche zwingen zu einer Prioritätensetzung von außen in allen Bereichen.

Dies bedingt auch erhebliche personelle Herausforderungen. Mittlerweile sind mehr als 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Gemeinde Satteldorf beschäftigt. Daher sind definierte Verantwortlichkeiten, klare Strukturen, geregelte Abläufe und stringente Regelungen der Verwaltung erforderlich. Als weiterer Schritt zur Weiterentwicklung der Verwaltung wurde zur Regelung der inneren Organisation ein neues Organigramm erarbeitet, um eine klare Struktur und Zuordnung aller Bereiche zu erhalten und die Aufbauorganisation zeitgemäß aufzustellen.

Im Büro des Bürgermeisters ist derzeit neben den beiden Vorzimmerdamen in Teilzeit noch eine Stelle (Geschäftsstelle Gemeinderat/Kommunikation) nicht besetzt, erläuterte Bürgermeister Thomas Haas. Die Besetzung dieser Stelle soll demnächst angegangen werden, wodurch insbesondere Aufgaben aus dem Hauptamt verlagert werden und damit dort Entlastung geschaffen wird. Die Gemeindeverwaltung ist künftig in drei Ämter gegliedert: mit dem Hauptamt, der Kämmerei und dem Bautechnischen Amt. Der Bereich Bautechnik ist damit nicht mehr, wie es früher war, der Kämmerei zugeordnet. Als eigenständiges Amt wird damit der technische Bereich der Verwaltung gestärkt. Während im Hauptamt und in der Kämmerei die Vertretung als Verhinderungsvertretung eingerichtet ist, ist die Aufgabenteilung im Bautechnischen Amt in Hochbau (Amtsleiter) und Tiefbau (Stellvertreter Amtsleiter) grundsätzlich geregelt. Die technischen Mitarbeiter mit Bauhof, Hausmeister, Klärwärter usw. sind dem Bautechnischen Amt, die Kindertagesbetreuung als personalstärkster Bereich dem Hauptamt zugeordnet.

Im Rahmen der Vorstellung des Organigramms unterstrich Bürgermeister Thomas Haas, dass die klare Strukturierung mit flachen Hierarchien Eigenverantwortung ermöglicht, fördert und auch bewusst einfordert. Es wird dabei auch großen Wert auf die notwendige Kommunikation und Koordination gelegt, sodass alle Fäden bei der Verwaltungsspitze zusammenlaufen. Der Gemeinderat nahm die neue Aufbauorganisation der Gemeindeverwaltung, die ab 1. Juli 2023 in Kraft tritt, zustimmend zur Kenntnis.

Gemeinschaftsfeste und Veranstaltungen

Zahlreiche Feste und Veranstaltungen fördern bereits seit Jahrhunderten das Zusammenleben der Einwohnerinnen und Einwohner sowie den kulturellen Austausch. Sie sind aus dem Gemeinschaftsleben unserer Gemeinde nicht wegzudenken, so Bürgermeister Thomas Haas. Für das Jahr 2023 sind alleine mehr als 140 Veranstaltungen, Feierlichkeiten und Feste von Vereinen, Kirchen oder Einrichtungen im Veranstaltungskalender der Gemeinde Satteldorf zu finden.

Die Organisation solcher Veranstaltungen, besonders „unter freiem Himmel“ stellt für die Veranstalter eine große Herausforderung dar. Menschen, die ehrenamtlich tatkräftig zur Hand gehen und Verantwortung übernehmen, sind die tragenden Säulen. Die bürokratisch, technisch und infrastrukturell ständig steigenden Erfordernisse sind oftmals schwer zu bewältigen, und das bei einem tendenziellen Rückgang von gesellschaftlich besonders engagierten Personen, die sich über längere Zeit in Verantwortung binden wollen. Die begrenzten Ressourcen zeigen sich beispielsweise ganz konkret auch daran, dass etwa im letzten Jahr der traditionelle Ellrichshäuser Weihnachtsbasar sowie das Satteldorfer Unterdorffest nicht stattfinden konnten. Die Spielvereinigung Gröningen-Satteldorf hat mitgeteilt, dass in diesem Jahr und bis auf Weiteres das klassische Unterdorffest nicht mehr stattfinden und stattdessen ein neues Format „SATTEL-Dorffest“ als Hocketse in und um die Sport- und Festhalle herum etabliert wird.

Der Weihnachtsbasar 2022 in Satteldorf war auf die Bitte des Hauptorganisators hin durch den bautechnischen Bereich des Rathauses, den Bauhof und die Hausmeister insbesondere mit Blick auf die notwendige (technische) Infrastruktur unterstützt worden. Die Spielvereinigung ist nun mit dem Wunsch auf die Gemeinde zugekommen, ob die Gemeinde bei einem möglichen Weihnachtsbasar 2023 in Satteldorf offiziell als Hauptorganisator auftreten könnte. Der Gemeinderat beriet deshalb ausführlich über die grundsätzliche Frage, ob die Gemeinde zusätzlich zu den regelmäßig stattfindenden gemeindlichen Einweihungsfeiern als Hauptorganisator bei Festen auftreten und hierfür zusätzlich personelle Ressourcen einsetzen sollte. Der Gemeinderat sah mehrheitlich aufgrund des überdurchschnittlich intakten kulturell-gesellschaftlichen Lebens in der Gemeinde keinen Bedarf, zusätzlich zu schaffende Personalressourcen zur Organisation allgemeiner, öffentlicher Feste und Veranstaltungen ohne offiziellen, gemeindlichen Anlass zu etablieren. Die bisherige gemeindliche Unterstützung, insbesondere im infrastrukturellen Bereich, wird selbstverständlich nach wie vor gerne geleistet – ohne Abstriche.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat wurde über die Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen des vergangenen Halbjahres informiert. Die aus haushaltsrechtlichen Gründen notwendige Zustimmung zur Annahme der Spenden wurde einstimmig erteilt.

Bausachen

Der Gemeinderat hatte im Januar 2022 das Einvernehmen zum Neubau eines Schleuderbetonmastes auf Flurstück 2451 südlich von Volkershausen nicht erteilt. Begründet wurde die Ablehnung seinerzeit mit dem zu geringen Abstand zur Wohnbebauung, der Beeinträchtigung des Ortsbildes und des Landschaftsbildes und nicht auszuschließenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Baurechtsbehörde ist bei der Rechtsprüfung zum Ergebnis gekommen, dass das Einvernehmen zu Unrecht nicht erteilt wurde und es keine öffentlich-rechtlichen Gründe gibt, das Vorhaben abzulehnen. Der Gemeinderat blieb bei seiner Auffassung und der ablehnenden Haltung. Das Landratsamt hat bereits angekündigt, dass in diesem Fall das gemeindliche Vorhaben durch die Baurechtsbehörde ersetzt werden muss.

Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Baurechtsbehörde bevollmächtigte der Gemeinderat die Verwaltung einstimmig, zum Neubau eines Unterstalls für Alpakas auf Flurstück 1566, Im Schönblick, Ellrichshausen, über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden.

Der Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das Vodafone-Mobilfunknetz auf Flurstück 1224, Gewann Härtleswasen, Gröningen, wurde einstimmig zugestimmt.

Flächennutzungsplan

Die Gemeinde Satteldorf ist gemeinsam mit den Gemeinden Frankenhardt, Stimpfach und der Stadt Crailsheim Mitglied der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim. Für den Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft stehen verschiedene Änderungen an. Die Änderung 07-2017 betrifft das Satteldorfer Gemeindegebiet, erläuterte Hauptamtsleiter Jürgen Diem. Es handelt sich dabei um den rechtskräftigen Ausgleichsbebauungsplan „Weilersäcker/Schafbuck“, der der Vollständigkeit und Klarheit halber auch im Flächennutzungsplan dargestellt werden sollte. Der Gemeinderat stimmte den notwendigen Verfahrensbeschlüssen einstimmig zu.

Bekanntgaben und Mitteilungen

Die Verwaltung berichtete über weitere aktuelle Themen wie folgt:

·         Auf Anregung aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Ausführung der Unterhaltungsmaßnahmen in der Gersbacher Straße in Ellrichshausen überprüft. Die Unebenheiten liegen voraussichtlich im Bereich der zulässigen Toleranzen.

·         Auf Anregung aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Ausführung der Geländer im Zuge der Arbeiten an der Jagst-Brücke in Neidenfels geprüft und festgestellt, dass das Geländer im privaten Bereich im Auftrag des Regierungspräsidiums niedriger und in einfacherer Form wie das Geländer im öffentlichen Bereich ausgeführt wurde. Das Regierungspräsidium als verantwortlicher Straßenbaulastträger wurde darauf hingewiesen.

·         Die Gemeindeprüfungsanstalt hat über die Rechtsaufsicht mitgeteilt, dass die überörtliche Finanzprüfung für die Haushaltsjahre 2017-2019 abgeschlossen ist.

·         Mit dem Zweckverband Breitband wurde vereinbart, dass die bisherige zinslose Liquiditätsbereitstellung in Höhe von 1 Million € durch die Gemeinde ab sofort verzinst wird.

 

Sitemap

Flugzeug

bitte warten
Hinweisbox