Sitzungsbericht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.Oktober 2023

Entwicklungsmöglichkeiten der Friedhöfe

Die Entwicklungsmöglichkeiten der Friedhöfe der Gemeinde Satteldorf sowie die Schaffung alternativer Bestattungsformen wurde bereits im Jahr 2021 angepackt, so Bürgermeister Thomas Haas. Zuletzt wurde im September des vergangenen Jahres beraten. Die Planungen wurden seither in einem breit angelegten, partizipativen Prozess konkretisiert. Insbesondere wurden alle am Bestattungswesen Beteiligten – wie Bestattungsunternehmen und Kirchen – einbezogen. Als Fazit aus diesen Beratungen und Überlegungen kann dabei formuliert werden: Es werden zunehmend Grab- und Bestattungsformen nachgefragt, die einen geringen bzw. keinen Pflegeaufwand für die Angehörigen verursachen und dennoch einen festen Platz für Erinnerung und Trauerarbeit bieten. Ergebnis der umfangreichen Beratungen war, dass künftig auf allen fünf Friedhöfen als zusätzliche Bestattungsform „Urnenbestattungen unter Bäumen“, also Rasenurnengräber, ermöglicht werden sollen. Die Ortschaftsräte Ellrichshausen und Gröningen haben intensiv beraten und tragen jeweils diesen Vorschlag einstimmig mit.

Landschaftsarchitekt Markus Gundelfinger erläuterte, dass die vorgesehenen Grabfelder für diese neue Bestattungsform ästhetisch wertvoll parkähnlich gestaltet werden und so zum Verweilen und Innehalten einladen sollen. Er stellte die landschaftsarchitektonischen Planungen für alle fünf Friedhöfe vor. Drei Grundsätze liegen dabei allen fünf Planungen zu Grunde. Zum einen sind immer sogenannte Baumschonbereiche dargestellt, die insbesondere zum Schutz des Wurzelbereiches der vorhandenen und neu zu pflanzenden Bäume notwendig sind. Zum anderen werden in allen Urnengräbern mit einem natürlichen Material (Schamott) Röhren eingebaut, in denen jeweils die Bestattung von zwei Urnen möglich ist. Als Drittes ist noch festzulegen, ob die Namensschilder als Grabplatten auf dem Boden oder als Stelen angebracht werden. Der Vorschlag des Planers und der Verwaltung geht dabei mit Blick auf die Erleichterung der Bewirtschaftung in Richtung Stelen. Allen Planungen liegen organische Formen zugrunde.

Insgesamt können auf den fünf Friedhöfen dadurch 528 Bestattungsmöglichkeiten geschaffen werden, berichtete Bürgermeister Thomas Haas. Nach der Kostenberechnung liegen die voraussichtlichen Kosten bei ca. 450.000 Euro. Bei Umsetzung der Anregung aus den Ortschaftsräten, dass als Bodenmaterial für die Wege Betonstein statt Muschelkalk verwendet wird, kann diese Summe etwas gesenkt werden. Im Zuge der Planungen sollen die gesamten Friedhöfe nochmals mit Blick auf Sitzgelegenheiten geprüft werden.

Der Gemeinderat beriet ausführlich und stimmte letztendlich einstimmig dafür, künftig als zusätzliche Bestattungsform Rasenurnengräber auf allen fünf Friedhöfen der Gemeinde anzubieten. Den vorgestellten landschaftsarchitektonischen Planungen wurde zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel ebenso wie die Ausschreibungen vorzubereiten. Als Material für die geplanten Stelen ist Muschelkalkstein angedacht; soweit die Verwendung von Holz eine umsetzbare Alternative darstellt, wird hierüber im Gemeinderat nochmals zu beraten sein. Die Umsetzung ist für 2024 und 2025 vorgesehen.

Gemeindejubiläum

Die heutige Gemeinde Satteldorf wurde am 1. Januar 1974 aus den Ortschaften Ellrichshausen, Gröningen und Satteldorf neu gebildet. Dieses 50. Jubiläum soll im nächsten Jahr angemessen gefeiert werden. Zur Planung des Jubiläumsjahres wurde ein beratender Ausschuss des Gemeinderats gebildet, der bereits zweimal getagt hat. Bürgermeister Thomas Haas informierte über die getroffenen Festlegungen. Dabei wurden insbesondere vier Schwerpunkte gebildet.

Zum einen findet ein zentrales Festwochenende vom 21. bis 23. Juni 2024 in und um die Sport- und Festhalle Satteldorf statt. Grundlage ist dabei das SATTEL-Dorffest der Spielvereinigung Gröningen-Satteldorf. Die Spielvereinigung übernimmt auch dankenswerterweise federführend die Planung, Organisation, Infrastruktur und Durchführung des Festes. Insbesondere im Bereich der Infrastruktur wird die Verwaltung unterstützen. Das Programm fürs Jubiläumswochenende sieht am Freitag einen offiziellen Festakt in der Sport- und Festhalle vor. Es schließt sich der Fassanstrich auf dem Festgelände an. Am Samstagnachmittag gibt es einen „Tag der offenen Gemeinde“, bei dem sich alle Einrichtungen der Gemeinde Satteldorf der Öffentlichkeit präsentieren. Am Samstagabend wird an der Sport- und Festhalle ein „Schlemmergässle“ der Gruppen und Vereine aus der gesamten Gemeinde angeboten. Am Sonntag schließt das Jubiläumswochenende mit einem ökumenischen Gottesdienst, einem Mittagstisch, Kaffee und Kuchen sowie einem freizeitlichen Nachmittagsprogramm.

Darüber hinaus werden im Frühjahr des Jahres 2024 drei historische Abende in allen Ortschaften stattfinden, die das Jubiläumsjahr einläuten. Als dritter Schwerpunkt wird eine neue Rad- und Wanderkarte mit „Satteldorfer Gesichtspunkten“ erarbeitet. Darüber hinaus wird eine umfassende Festschrift zum runden Geburtstag der Gemeinde Satteldorf aufgelegt und an alle Haushalte verteilt.

Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Beratung des beratenden Ausschusses zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung einstimmig, die entsprechenden Mittel in den Haushalt 2024 einzuplanen und die Umsetzung der Maßnahmen und Ideen anzugehen.

Kommunalwahlen und Europawahl

Der Wahltag der Europawahl und der Kommunalwahlen im kommenden Jahr ist auf Sonntag, 9. Juni 2024 festgesetzt. Zur Vorbereitung der Durchführung der Wahlen waren verschiedene Festsetzungen zu treffen. Einleitend gab Bürgermeister Thomas Haas im Rahmen einer persönlichen Erklärung bekannt, dass er für den Kreistag kandidieren wird und erläuterte die Beweggründe für diese Kandidatur.

Nach § 11 Kommunalwahlgesetz obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses dem Gemeindewahlausschuss, so Hauptamtsleiter Jürgen Diem. Den Vorsitz hat dabei der Bürgermeister, soweit er nicht Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist. Nachdem Bürgermeister Haas Wahlbewerber sein wird, kann er den Vorsitz nicht übernehmen. Der Gemeinderat legte die Besetzung des Gemeindewahlausschusses einstimmig wie folgt fest:

Vorsitzender:                                      Jürgen Diem

stellvertretende Vorsitzende:             Sabine Mayer

Beisitzer:                                             Martina Sieland, Brigitte Vogt

stellvertretende Beisitzer:                   Gabriele Hofmann, Christoph Hager

Mittlerweile wird bei den Wahlen in der Gemeinde regelmäßig in sechs Wahlbezirken gewählt. Im Hauptort Satteldorf werden dabei aufgrund der Anzahl der Wahlberechtigten zwei Wahllokale eingerichtet. Folgende 6 Wahllokale bzw. Wahlbezirke wurden gebildet:

Wahlbezirk Satteldorf I, unterhalb der Bahnlinie, Wahllokal im Rathaus Satteldorf, Sitzungssaal

Wahlbezirk Satteldorf II, oberhalb der Bahnlinie, Wahllokal in der Sport- und Festhalle, Vereinszimmer

Wahlbezirk Ellrichshausen, Wahllokal in der Sport- und Festhalle

Wahlbezirk Gröningen, Wahllokal in der Alten Schule Gröningen, Gemeindesaal

Wahlbezirk Bölgental, Wahllokal im Dorfgemeinschaftshaus

Wahlbezirk Bronnholzheim, Wahllokal im Gemeindesaal

 

Wohnumfeldmaßnahme Neuweg, Hirtenweg und Alte Höhe

Im Mai des Jahres hatte der örtliche Stromnetzbetreiber, die Netze ODR GmbH aus Ellwangen, der Gemeinde mitgeteilt, dass im Bereich Neuweg, Hirtenweg und Alte Höhe in Gröningen umfangreichen Netzbaumaßnahmen notwendig sind. Dies soll maßgeblich zur Verbesserung der Versorgungssicherheit dienen. Die Alte Höhe und der Neuweg sind als Rohrbruch-Schwerpunkt bekannt, so Bürgermeister Thomas Haas. Im Rahmen der Befahrung zur Eigenkontrollverordnung wurden auch Schäden am Abwasser-Hauptsammler im Hirtenweg festgestellt. Darüber hinaus befinden sich alle drei Straßen in optisch und baulich schlechtem Zustand. Nach Abwägung der aufgeführten Punkte wurde von Seiten der Verwaltung vorgesehen, die ursprünglich für das Jahr 2024 in Gröningen angedachten Sanierungsarbeiten in der Gronachstraße, der Schlossstraße und rund um den Dorfplatz zugunsten des Neuwegs, des Hirtenwegs und der Alten Höhe zurückzustellen.

Die Aufwendungen für die Wohnumfeldgestaltungsmaßnahme liegen gemäß einer Baukostenberechnung des Ingenieurbüros ibz Ziegler aus Crailsheim bei rund 1,21 Millionen Euro. Angesichts der hohen Kosten wurde ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramms ländlicher Raum (ELR) gestellt, so Bürgermeister Thomas Haas. Nicht förderfähig sind die Kosten zur Erneuerung der Wasserleitung sowie der Sanierung der Abwasserkanäle. Hierfür ist die Kostenberechnung noch zu erstellen. Die Mitverlegung von Leerrohren für den Breitbandausbau wird ebenfalls noch geprüft.

Christoph Hager, Leiter des Bautechnischen Amtes, erläuterte die geplanten Wohnumfeldmaßnahmen. Zur Aufwertung und zur Verbesserung des Fußverkehrs soll unter anderem ein Gehweg in der Alten Höhe angelegt werden, damit die Verbindung in Richtung Kernmühlenweg und Satteldorf sicherer wird. Weitere Verbesserungen werden durch Pflanzflächen, öffentliche Parkflächen, Sitzbänke sowie Pflasterflächen – diese dienen auch der Verkehrsberuhigung – erreicht.

Der Gemeinderat stimmte der Wohnumfeldmaßnahme einstimmig zu. Die Umsetzung soll unter der Voraussetzung der Förderzusage bereits im nächsten Jahr erfolgen, die notwendigen Haushaltsmittel werden eingeplant. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen voranzutreiben und bei positivem Förderbescheid die Ausschreibung vorzubereiten und vorzunehmen.

Sammelkläranlage Neidenfels

In den Jahren 1975 bis 1977 entstand in Neidenfels die Sammelkläranlage der damals noch jungen Gemeinde Satteldorf. Seit Inbetriebnahme wurde in regelmäßigen Abständen die Technik der Abwasserreinigung erneuert und ausgebaut. Nun ist es aus Sicht der Verwaltung angezeigt, das Betriebsgebäude in Angriff zu nehmen, so Bürgermeister Thomas Haas. Das Gebäude befindet sich nach fast 50-jähriger Nutzung substanziell in einem stark verschlissenen Zustand. Es ist beabsichtigt, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsstätten- und Energierichtlinien durchzuführen. Grundsätzlich ist auch über die Alternative eines Neubaus nachzudenken, wenn sich dies ingenieurseitig als wirtschaftlich herausstellen sollte. Dies würde insbesondere auch den laufenden Betrieb während der Bauphase vereinfachen.

Die Überlegungen zur Modernisierung betreffen ein weiteres Stockwerk und ein Pultdach mit einer Photovoltaikanlage. Sanitäranlagen und Schwarz-Weiß-Umkleideräume sowie ein Aufenthaltsraum für eine maximale Personalstärke von fünf Personen sind vorzusehen. Die neue Leitwarte der Kläranlage soll im Obergeschoss angeordnet werden, der Laborbereich verbleibt im Erdgeschoss. Die komplette technische Gebäudeausrüstung ist zu erneuern, ebenso Fenster und Türen. Die Außenfassade ist mit einem Wärme-Dämm-Verbundsystem zu versehen. Im Jahr 2023 sind bereits Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro im Haushaltsplan vorgesehen, für 2024 sind Mittel in Höhe von 200.000 € und für 2025 in Höhe von 300.000 € eingeplant.

Christoph Hager, Leiter des Bautechnischen Amtes, erläuterte anhand einer Beamer-Präsentation den aktuellen Zustand des Betriebsgebäudes. Zum einen stellt sich ein großes Platzproblem dar, zum anderen besteht ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf.

Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich dem Umbau und der Modernisierung im Rahmen einer Generalsanierung des Betriebsgebäudes einstimmig zu und ermächtigte die Verwaltung, die erforderlichen weiteren Planungen zu veranlassen sowie ein geeignetes Ingenieurbüro zu beauftragen. Mit beinhaltet ist eine Variantenprüfung zwischen Umbau und Modernisierung oder einem Neubau.

Machbarkeitsstudie Fröbelschule Ellrichshausen

Das Gebäude der Fröbelschule in Ellrichshausen ist in einem baulich nicht mehr zeitgemäßen Zustand, so Bürgermeister Thomas Haas. Nach verschiedentlicher Beratung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Schulen des Kreistages wurden zunächst die Kosten für einen Neubau ermittelt und schließlich die Prüfung von möglichen Standorten beauftragt. Die Landkreisverwaltung hatte bei der Stadt Crailsheim und der Gemeinde Satteldorf eine Anfrage nach geeigneten Flächen für einen möglichen Neubau der Fröbelschule gestellt. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin drei mögliche Grundstücksoptionen im Hauptort Satteldorf in unmittelbarer Nähe der Grundschule und eine Option in direkter Nachbarschaft der Außenstelle der Grundschule in Gröningen angeboten.

Bürgermeister Thomas Haas berichtete weiter, dass der Kreistagsausschuss jüngst am 10. Oktober 2023 die nochmals überarbeitete und ergänzte Machbarkeitsstudie für die Sanierung oder einen Neubau der Fröbelschule Ellrichshausen vorgestellt hat. Im Ergebnis zeigt die vorgestellte und nun überarbeitete Studie, dass ein Neubau der Fröbelschule in Satteldorf möglich ist und darüber hinaus den pädagogischen Ansprüchen und Zielen der Fröbelschule entspricht. Eine entscheidende neue Erkenntnis ist, dass die gemeinsame Stellungnahme der Schulleitung und der Schulaufsicht zum Neubau Fröbelschule inzwischen umfassend aktualisiert wurde und zum Fazit kommt, dass unter Würdigung aller Argumente aus sonderpädagogischer Perspektive der Vorschlag eines Neubaus der Fröbelschule und des Schulkindergartens am Standort Birkenweg in Satteldorf eindeutig zu präferieren ist.

Aktuell wird von einer Investitionssumme von rund 12,7 Mio. Euro für einen Neubau ausgegangen. Alternativ hierzu steht die Sanierungserweiterung der bestehenden Schule Ellrichshausen je nach Variante mit Kosten von 7,4 und 8,3 Mio. Euro. Aus Sicht der Gemeinde ist grundsätzlich ein Verbleib der Fröbelschule in Ellrichshausen zu priorisieren, dies ist die einhellige Meinung des Gemeinderats.

Flächennutzungsplan

Die Gemeinde Satteldorf ist gemeinsam mit den Gemeinden Frankenhardt, Stimpfach und der Stadt Crailsheim Mitglied der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim. Der Gemeinderat beriet über verschiedene anstehende Änderungsverfahren und fasste die notwendigen Verfahrensbeschlüsse. Von den zahlreichen Änderungsverfahren betrifft lediglich das Verfahren zur Fläche „Häuslesbühl, 1. Erweiterung“ das Gemeindegebiet Satteldorf. Die Fläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes wird dabei auch im Flächennutzungsplan noch nachträglich dargestellt.

Bausachen

Der Gemeinderat wurde über die Erweiterung des Ausbildungszentrums der örtlichen Bauunternehmung auf Flurstück 2672/19 und 2672/20, Dieselstraße 17, in Satteldorf informiert.

Bekanntgaben und Mitteilungen

Die Verwaltung berichtete über weitere aktuelle Themen wie folgt:

·         Die wesentlichen Entscheidungen im Rahmen der im Mai 2023 stattgefundenen jährlichen Verkehrsschau wurden vorgestellt.

·         Die Rückzahlung der im Zuge des Breitbandausbaus gewährten Liquiditätshilfe für den Zweckverband Breitband wurden inzwischen hälftig zurückbezahlt.

·         Die Anlieferung der Spielgeräte für den neuen Spielplatz im Baugebiet „Häuslesbühl“ erfolgte in dieser Woche.

·         Einer Meldung des Gesundheitsamtes zufolge sind Verunreinigungen des Trinkwassers in einem Teilbereich von Neidenfels, Bölgental und Beeghof/Horschhausen festgestellt worden. Die betroffenen Haushalte wurden von der Verwaltung umgehend mit Hauswurfmeldungen versehen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Es wurden in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung gefasste Beschlüsse bekannt gegeben:

·         Das Einvernehmen zum Bauantrag zur Nutzungsänderung und Umbau des Hotels „Golden Nugget“ in eine Flüchtlingsunterkunft auf Grundlage der überarbeiteten Antragsunterlagen wurde erteilt. Die vorsorgliche Ablehnung des Einvernehmens wurde damit aufgehoben.   
Dieses Einvernehmen wurde ausdrücklich zum längst möglichen Zeitpunkt im Sinne der befristeten Regelungen des § 246 Baugesetzbuch erteilt. Soweit aufgrund der Flüchtlingssituation die Geltungsdauer dieses Paragrafen verlängert wird, wird der Gültigkeit des Einvernehmens der Gemeinde für diesen weiteren Zeitraum bereits zum jetzigen Zeitpunkt zugestimmt.      
Eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans stimmt nicht mit der städtebaulichen Zielsetzung des Gemeinderats überein wird daher nicht umgesetzt.

·         Dem Landkreis Schwäbisch Hall werden die notwendigen Flächen für einen etwaigen Neubau der Fröbelschule samt Kindergarten im Ortsteil Satteldorf im Wege des Erbbaurechts zu marktüblichen Konditionen für einen Zeitraum zwischen 50 und 90 Jahren zur Verfügung gestellt.

 

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